Aufgaben verteilen
Immer mehr Frauen möchten beides: Mutter sein und ihrem Beruf nachgehen. Realisieren sie diesen Wunsch, bedeutet das in den meisten Fällen, dass sie durch Erziehung, Haushalt und Beruf mehrfach belastet sind.
Es lohnt, darüber nachzudenken, was für die Familie wirklich wichtig ist und wie der Alltag stressfreier gestaltet werden kann. Muss jeden Tag eingekauft werden? Muss die Wohnung jeden Tag tipp topp sauber sein? Kann die Bettwäsche auch einmal ungebügelt aufgezogen werden? Wo soll das Kind betreut werden? Wie wichtig ist es, regelmäßig Zeit nur für sich selbst, aber auch als Paar zu haben?
Es ist wichtig, diese Fragen im Vorfeld mit dem Partner zu besprechen und verbindlich festzulegen, wie die zukünftige Aufgabenverteilung aussehen soll. Sind diese Fragen geklärt, kann die Organisation beginnen. Hierbei muss nicht nur der ″normale″ Alltag bewältigt werden – wer kauft ein, wer kocht, wer macht den "Papierkram", wer kümmert sich wann um das Kind –, sondern es muss immer auch ein so genannter Plan B aufgestellt werden. Er muss dann greifen, wenn das Kind krank wird, die Krippe Ferien macht oder der Babysitter plötzlich ausfällt.
Je größer der Kreis derer ist, die sich um das Kind kümmern, umso einfacher wird es sein, für seine optimale Betreuung zu sorgen. Wenn neben der Krippe auch die Großeltern, Geschwister oder Freunde im Notfall aushelfen, wenn sich mehrere Familien aus der Nachbarschaft zusammentun und sich gegenseitig aushelfen können, sind alltägliche Überraschungssituationen leichter zu meistern.
Familienfreundlichkeit zahlt sich aus
Eltern, die beide Lebensfelder, Familie und Beruf, vereinbaren wollen, können mit ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber gemeinsam überlegen, wie sie zumindest für die Elternzeit ihre Arbeit so gestalten können, dass die Doppelbelastung gut zu verkraften ist.
Das Entgegenkommen eines Unternehmens zahlt sich aus: Mittlerweile ist deutlich geworden, dass die Kompetenzen, die Mütter und Väter während der Kinderziehungszeiten entwickeln, im Berufsleben durchaus vorteilhaft eingesetzt werden können.
Frauen und Männer, die in der Lage sind, familiäre Aufgaben und Beruf verträglich zu kombinieren, können häufig besser mit Stresssituationen umgehen. Sie haben oft die Fähigkeit erworben, gut und flexibel zu organisieren und auf unvorhergesehene Situationen relativ gelassen zu reagieren.
Mit dem von der Bundesregierung initiierten Projekt "Erfolgsfaktor Familie – Unternehmen gewinnen" können Personalverantwortliche auf ein breit gefächertes Angebot betriebswirtschaftlich durchgerechneter Konzepte und Modelle für eine familienfreundliche Unternehmensführung zugreifen. Auf diese Weise sollen Unternehmen in die Lage versetzt werden, Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern.
Unterstützung durch gesellschaftspolitische Maßnahmen
Politisch wird die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die schon lange gesetzlich verankert ist, zunehmend durch praktische Maßnahmen gefördert. Es soll beiden Elternteilen möglich sein, Beruf und Familie effektiv miteinander zu verbinden, dies wird in unterschiedlichen Projekten auch unterstützt.
Zum Beispiel hat das Bundesfamilienministerium unter dem Dach der "Allianz für Familie" Initiativen für eine bessere Balance von Familie und Arbeitswelt gebündelt. Die Allianz will Zeichen setzen für eine nachhaltige Familienpolitik. Sie basiert auf dem Konsens, dass
- unsere Gesellschaft eine höhere Geburtenrate braucht,
- unsere Wirtschaft auf qualifizierte Arbeitskräfte und eine höhere Erwerbstätigkeit von Frauen angewiesen ist,
- unsere Kinder eine frühe Förderung, Bildung und Erziehung benötigen.
Das Ministerium konnte für die Ziele der Allianz einflussreiche Partner aus Wirtschaft, Verbänden und Politik gewinnen. Handlungsfelder der Allianz sind unter anderem Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, Personalentwicklung und familienunterstützende Dienstleistungen.
Familienfreundlichkeit setzt sich durch
Erste Erfolge dieses Engagements dokumentiert der "Unternehmensmonitor 2006". So ist das Bewusstsein für die Wichtigkeit familienfreundlicher Maßnahmen offenbar gestiegen: Fast drei Viertel der Unternehmen stuften Familienfreundlichkeit als wichtig oder sehr wichtig ein, während 2003 nur knapp die Hälfte diese Einschätzung teilten. Und während noch 2003 nur 9,4 Prozent der Unternehmen familienfreundliche Maßnahmen anboten, waren es 2006 bereits 23,4 Prozent. Vor allem flexible Arbeitszeiten sind inzwischen deutlich weiter verbreitet.
Ein weiteres Beispiel: Mehr Familienfreundlichkeit kann nur vor Ort initiiert werden. Die Stiftung "Lokale Bündnisse für Familie" engagiert sich daher seit Anfang 2004 für familienfreundlichere Lebensbedingungen in Städten und Gemeinden. Vertreter und Vertreterinnen aus Unternehmen, Kommunen, Kammern, Verbänden, Kirchen und Wohlfahrtsverbänden arbeiten zusammen, um die Bedingungen für Familien und Kinder zu verbessern.
Familienpolitik konkret: Rückenwind für die Kinderbetreuung
Mit der verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten will die Bundesregierung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern und auch dem Arbeitsmarkt neue Impulse geben.
Seit dem 1. 1. 2006 können Eltern pro Kind zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten bis zu einer Höchstgrenze von 4.000 Euro jährlich absetzen.
Erwerbstätige Alleinerziehende und Doppelverdiener können diese Kosten für Kinder von 0 bis 14 Jahren absetzen. Elternpaare, bei denen nur ein Elternteil berufstätig ist, können den Steuerabzug vom dritten bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes geltend machen.
Damit wird die Kinderbetreuung für berufstätige Eltern erschwinglich. Doch nach wie vor stehen zu wenige Plätze in Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung. Eine Alternative zur Kindertagesstätte ist die Betreuung durch eine Tagesmutter.
Das bereits Anfang 2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) sieht deshalb unter anderem vor, private Tagespflegepersonen verstärkt in das Betreuungsangebot einzubeziehen. Sie sollen zum einen besser qualifiziert werden. Zum anderen soll durch finanzielle Anreize wie eine Unfallversicherung, Zuschüsse zur Altersversicherung und niedrigere einkommensgerechte Beiträge zur Krankenversicherung für Tagesmütter die Vermittlung durch das Jugendamt attraktiver werden.
Wenn die Maßnahmen des TAG greifen, dürfte es also künftig leichter werden, eine ausreichend qualifizierte Tagesmutter zu finden, so dass beide Elternteile einer Berufstätigkeit nachgehen können.
Weiterführende Informationen
- Erfolgsfaktor Familie
Diese Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) informiert zum Unternehmensprogramm "Erfolgsfaktor Familie". Es steht eine breite Auswahl an Informationen zum Thema familienbewusste Personalpolitik und Unternehmenskultur zur Verfügung. Der Newsletter "Erfolgsfaktor Familie" informiert regelmäßig über aktuelle Projekte, Studien und Termine.
(Recherchedatum: 25.04.2012) - Verband berufstätiger Mütter
Der Verband berufstätiger Mütter bietet auf seinen Internetseiten umfassende Informationen zum Thema Mutterschaft und Beruf, Foren für Diskussionen und Erfahrungsaustauch sowie Kontakte zu den Regionalstellen des Verbands, die zum Teil auch regelmäßige Stammtische organisieren.
(Recherchedatum: 04.11.2011) - Familienfreundliche Personalpolitik
Der Newsletter "Monitor Familienforschung" erscheint vierteljährlich online auf der Internetseiten des BMFSFJ. Hier wird die 8. Ausgabe vorgestellt. Sie ist dem Thema "Familienbewusste Personalpolitik als Bestandteil der Unternehmenskultur" gewidmet. Die Ausgabe bietet viel statistisches Material zur Familienfreundlichkeit deutscher Wirtschaftsunternehmen und gibt Eltern Argumentationshilfen für das Gespräch mit dem Arbeitgeber an die Hand. Die Ausgabe kann hier heruntergeladen werden.
(Recherchedatum: 27.10.2011) - Informationsportal zu Beruf und Familie
Die Gemeinnützige Hertie-Stiftung möchte mit der Initiative "berufundfamilie gGmbH" dazu beitragen, dass familiäre Interessen nicht als Hemmnis, sondern als Chance der Wirtschaft begriffen werden. Das Internetportal bietet zahlreiche Informationen zum Thema Beruf und Familie. Neben Daten und Fakten zu den Rahmenbedingungen für Familien in Deutschland gibt es vor allem Informationen für Unternehmen, die aufzeigen, wie Betriebe und Arbeitsverhältnisse familienfreundlich gestaltet werden können.
(Recherchedatum: 04.11.2011) - Frauen machen Karriere
Das Internetportal "Frauen machen Karriere" des Bundesfamilienministeriums bietet umfassende Informationen zum Thema Frauen und Beruf. Neben der Teilnahme an Foren, wird auf Angebote des Mentorings hingewiesen. Zudem unterstützt ein Frauennetzwerk mit Berichten engagierter Frauen das Portal.
(Recherchedatum: 24.03.2010) - Arbeitgeberleistungen für Kinderbetreuungskosten
Informationen über die Möglichkeit, Arbeitgeberzuschüsse zur Kinderbetreuung steuerlich abzusetzen.
- Perspektive Wiedereinstieg
Die Website www.perspektive-wiedereinstieg.de versteht sich als Angebot für Frauen, die nach Jahren, in denen sie sich vornehmlich um ihre Kinder gekümmert haben, wieder in den Beruf einsteigen möchten. Interessierte finden hier viele nützliche Informationen, praktische Tipps und Links zu Beratungsstellen. Das Infoportal wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Bundesagentur für Arbeit herausgegeben.
(Recherchedatum: 04.11.2011)
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Häufig gestellte Fragen
Habe ich nach der Elternzeit einen Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag haben einen Anspruch darauf, nach der Elternzeit zu den bisherigen Bedingungen des Arbeitsvertrags in ihrem Unternehmen wieder beschäftigt zu werden. Dieser Anspruch bezieht sich allerdings nur auf die vereinbarten Arbeitszeiten und das bislang gezahlte Arbeitsentgelt. Ein Anrecht auf eine Rückkehr an denselben Arbeitsplatz oder in dieselbe Position wie vor der Elternzeit besteht nicht. Das Unternehmen kann der Mutter oder dem Vater nach Beendigung der Elternzeit also andere, gleichwertige und gleich bezahlte Aufgaben zuweisen.
Wer nach der Elternzeit zu unveränderten Arbeitsbedingungen wieder einsteigen möchte, sollte deshalb mit dem Arbeitgeber frühzeitig klären, wie viel Elternzeit unter diesen Umständen für das Unternehmen akzeptabel ist.
Besteht bei einem befristeten Arbeitsverhältnis Kündigungsschutz während der Elternzeit?
Befristete Arbeitsverhältnisse enden, wenn sie nicht in beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden, grundsätzlich mit Ablauf des Vertrages, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Arbeitsverhältnis endet auch nicht vor Fristablauf, wenn Elternzeit in Anspruch genommen wird. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung eines befristeten Vertrages besteht allerdings auch während der Elternzeit nicht. Ausnahmen können bei befristeten Verträgen über wissenschaftliche Mitarbeit nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz bestehen. Eine weitere Ausnahme bilden Ausbildungsverhältnisse. Sie werden durch die Elternzeit unterbrochen, können aber danach fortgesetzt werden, auch wenn sie befristet sind.
Bin ich während der Elternzeit weiter krankenversichert?
Wer kein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit hat und in der Familienversicherung des Ehepartners oder der Ehepartnerin versichert ist, bleibt dies auch während der Elternzeit. Auch die eigene Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt während der Elternzeit bestehen. Mütter und Väter, die in dieser Zeit kein oder ein nur geringfügiges Erwerbseinkommen haben, sind während der Elternzeit beitragsfrei gestellt. Erst ab einem Einkommen von 400 Euro monatlich, etwa aus einer Teilzeittätigkeit, müssen sie wieder Beiträge an die Krankenkasse zahlen.
Freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenkasse werden nicht von der Beitragszahlung freigestellt. Für sie kommt gegebenenfalls der Mindestbeitrag der Krankenkasse in Frage. Auch privat Krankenversicherte müssen während der Elternzeit weiterhin Beiträge zahlen, auch wenn sie kein Einkommen erzielen, und können nicht über ihre Ehepartner versichert werden. Zudem müssen privat versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Arbeitgeberanteil an der privaten Krankenversicherung während der Elternzeit selbst tragen.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte?
Bislang besteht in Deutschland lediglich ein Recht auf einen Kindergartenplatz ab dem vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes. Für eine ganztägige Betreuung sowie für die Betreuung jüngerer Kinder gibt es jedoch keinen Rechtsanspruch. Erst ab August 2013 sollen alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr das Recht auf einen Betreuungsplatz bekommen.
Brauchen Eltern eine frühere Betreuung oder längere Betreuungszeiten, haben die Kindertagesstätten in den einzelnen Bundesländern einen Ermessensspielraum. Eltern mit einem besonderen Betreuungsbedarf können also versuchen, mit der Einrichtung eine günstige Lösung auszuhandeln.
Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren ist derzeit höher als das tatsächliche Angebot. Eltern, die ihr Kind in einer öffentlichen Einrichtung betreuen lassen möchten, sollten ihren Wunsch so frühzeitig wie möglich beim Jugendamt anmelden. Da die Wartelisten für Plätze in Kindertagesstätten lang sind, ist es in jedem Fall sinnvoll, sich nach Alternativen umzusehen, etwa nach einer Elterninitiative oder einer Tagesmutter.
Wie finde ich eine Tagesmutter?
Für die Vermittlung einer Tagesmutter können sich Eltern an das örtliche Jugendamt wenden. Es gibt zwar nach wie vor keine verbindlichen Vorgaben für die Qualifizierung von Tagesmüttern. Man kann aber davon ausgehen, dass die vom Jugendamt anerkannten Tagesmütter grundlegende Qualifikationen für die Kinderbetreuung mitbringen und auch über geeignete Räumlichkeiten verfügen. Dies gilt auch für die bisher noch seltenen Tagesväter.
Eine weitere Anlaufstelle sind der Bundesverband für Kindertagespflege und seine Mitgliedsorganisationen auf Länderebene. Der Verband hat einen bundeseinheitlichen Lehrplan zur Qualifizierung von Tagesmüttern entwickelt und vergibt Zertifikate für Tagespflegepersonen, die eine entsprechende Fortbildung abgeschlossen haben.
Viele Eltern verlassen sich auch auf Empfehlungen anderer Eltern, oder sie suchen eine Tagesmutter über Kleinanzeigen in regionalen Tageszeitungen oder Anzeigenblättern.


