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Der Nestbautrieb

Schwangere Frau mit ihrem Partner studiert Baueinleitung für ein Kinderbett © Terry Vine/Blend Images/Getty Images

Viele Schwangere entwickeln vor allem im letzten Drittel der Schwangerschaft einen „Nestbautrieb“: Emsig wird geputzt, das Babyzimmer hergerichtet, manchmal sogar umgebaut oder umgezogen. Doch Vorsicht: Zuviel Betriebsamkeit kann schaden.


Viele werdende Mütter kennen den unwiderstehlichen Drang, das eigene Zuhause für die Ankunft des Neugeborenen möglichst perfekt vorzubereiten. Sie werden spätestens dann aktiv, wenn sie im Mutterschutz sind und die ruhige Zeit bis zur Geburt nutzen möchten. Vielen macht es einfach Spaß, das Babyzimmer schön einzurichten und alles zusammenzustellen, was zur Babypflege und -versorgung nötig ist. Nicht zuletzt verkürzt das häusliche Werkeln das Warten auf die Geburt und hilft, sich auf die erste Zeit mit dem Kind einzustimmen.

Zuviel des Guten

Manche Frauen möchten in den letzten Schwangerschaftswochen am liebsten die ganze Wohnung auf den Kopf stellen: Schönheitsreparaturen, neue Vorhänge, frische Farben an den Wänden ...  Damit die Lust am Nestbau nicht zu Erschöpfung und Überforderung führt, heißt es, einen Gang zurückzuschalten und zu überlegen, was wirklich dringend ist. Wichtiger als das perfekt gestaltete Heim ist es jetzt, zur Ruhe zu kommen. Auch wenn es noch so in den Fingern juckt: Körperlich anstrengende Tätigkeiten sollten Schwangere anderen überlassen. Schweres Heben und Tragen ist tabu – ebenso wie das Erklimmen von Haushaltsleitern.

Wenn es sich vermeiden lässt, sollten in dieser Zeit auch keine größere Umbauten oder gar ein Umzug stattfinden. In den ersten Lebensmonaten braucht das Kind nicht viel Platz und kein eigenes Zimmer; eine Ecke im Elternschlafzimmer tut es auch.

Vorsicht mit Schadstoffen

Bei Hausputz oder Renovierung ist es wichtig, darauf zu achten, dass die verwendeten Reinigungsmittel und Farben, aber auch neue Möbel, Bodenbeläge und Textilien möglichst wenig Schadstoffe enthalten. Chemikalien in der Atemluft können dem Ungeborenen schaden. Deshalb sollten Schwangere zum Beispiel nicht mit lösemittelhaltigen Produkten hantieren und das Tapezieren, Streichen oder Lackieren anderen überlassen. Neugeborene und Säuglinge halten sich 80 bis 90 Prozent des Tages in der Wohnung auf, sie können sich möglichen Schadstoffen nicht entziehen. Aus Angst vor Zugluft oder Kälte wird manchmal wenig gelüftet. Vorsicht also vor „dicker Luft“ in Wohn- und Kinderzimmern.

Frisch renovierte Räume, neue Teppiche oder Möbel sollten deshalb vor Gebrauch gründlich auslüften. Bei der Einrichtung des Kinderzimmers wie auch bei der Anschaffung von Spielzeug und Kinderkleidung sind gut erhaltene, gebrauchte Sachen eine echte Alternative, denn sie dünsten keine Schadstoffe mehr aus.

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Häufig gestellte Fragen

Brauche ich eine Hebamme, um mich auf die Geburt vorzubereiten?

Wer sich keine bestimmte Hebamme zur Geburtsbegleitung wünscht, kann sich auch mit regelmäßigen Arztbesuchen auf die Geburt vorbereiten. Wichtig ist, alle Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen.

Eine Hebamme hat allerdings den Vorteil, dass sie während der gesamten Schwangerschaft als Ansprechpartnerin zur Verfügung steht. Sie nimmt sich Zeit, auf alle anstehenden Fragen einzugehen und umfassend zu beraten. Dieser enge persönliche Kontakt ist für manche Frauen sehr wichtig. Das Wissen, das die Hebamme in der Geburtsvorbereitung vermittelt, kann Ängste verringern und damit auch die Geburt erleichtern. Das gilt umso mehr, wenn die Hebamme die Geburt auch persönlich begleitet. Es kann außerdem sehr beruhigend sein, zu wissen, dass die Hebamme Mutter und Kind auch in der ersten Zeit nach der Geburt unterstützt und betreut


Sind Familienzimmer in den Kliniken Standard?

In vielen Kliniken können der Vater und/oder die Geschwister mit der Mutter und dem Neugeborenen die ersten Tage nach der Geburt gemeinsam verbringen. Solche Angebote sind von Klinik zu Klinik unterschiedlich. In manchen Kliniken steht ein Familienraum nur stundenweise zur Verfügung. In anderen kann die Familie ein eigenes Zimmer beziehen. In der Regel ist dies ein normales Zwei-Bett-Zimmer, manche Kliniken bieten auch größere Räume für Familien an. Mitunter wird für die Familien sogar kleine Wohnungen zur Verfügung gestellt.

Obwohl Familienzimmer nicht zum Standardangebot gehören, bemühen sich die meisten Häuser, den Wünschen der Eltern zu entsprechen. Ob es Familienzimmer gibt, wie sie eingerichtet sind und wie viel der Aufenthalt des Vaters und/oder der Geschwister kostet, erfragt man am besten rechtzeitig bei der für die Geburt ausgewählten Klinik.

Stimmt es, dass Mütter nach der Geburt Haarausfall haben?

Nach einer alten Redewendung kostet jede Schwangerschaft „einen Zopf und einen Zahn". Haarausfall ist nach einer Schwangerschaft ein häufiges Phänomen. Ursache für den plötzlichen Haarausfall ist der abrupte Abfall des Hormons Östrogen nach der Geburt.

Der hohe Östrogenspiegel vor der Entbindung ist dagegen oft der Grund, wenn werdende Mütter volleres und glänzenderes Haar haben als vor der Schwangerschaft. Die Schwangerschaftshormone hemmen den natürlichen Haarausfall. Nach der Geburt fallen dann die Haare aus, die ohne Schwangerschaft schon längst verloren gegangen wären. In der Regel normalisiert sich der Haarwuchs nach einigen Monaten, sodass kein Grund zur Sorge besteht.

Haben Väter ein Anrecht auf einen Teilzeit-Arbeitsplatz?

Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf eine Teilzeitstelle, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen (§ 8 Abs. 1 bis 7 TzBfG):

  • Das Arbeitsverhältnis besteht bereits länger als sechs Monate.
  • Das Unternehmen beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig von der Zahl in der Berufsbildung beschäftigten Personen.
  • Es sprechen keine betrieblichen Gründe gegen die Verringerung der Arbeitszeit, wie etwa wesentliche Beeinträchtigungen der Organisation, der Arbeitsabläufe oder der Sicherheit im Betrieb oder unverhältnismäßig hohe Kosten.
  • Der Wunsch nach Arbeitszeitverringerung und deren Umfang muss spätestens drei Monate vorher schriftlich oder mündlich angemeldet werden.

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