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Das Verfahren
Mit einem Einstich durch die Bauchdecke der Schwangeren wird kindliches Blut aus der Nabelschnur entnommen und im Labor untersucht. Der korrekte Sitz der Nadel wird dabei ständig per Ultraschall kontrolliert.
Der Zweck der Untersuchung
Die Untersuchung des kindlichen Blutes wird vor allem bei Verdacht auf eine Infektion des Ungeborenen oder bei einer Rhesus-Unverträglichkeit durchgeführt. Möglich ist auch die Suche nach diagnostizierbaren Erbkrankheiten nach einer genetischen Beratung. Außerdem dient das Verfahren dazu, unklare Befunde nach einer Fruchtwasseruntersuchung zu überprüfen.
Der Zeitpunkt der Untersuchung
Die Nabelschnurpunktion wird ab der 16. Schwangerschaftswoche durchgeführt; die Ergebnisse der Blutuntersuchung liegen nach etwa zwei bis vier Tagen vor.
Mögliche Befunde
Wie bei einer Fruchtwasseruntersuchung können bei dieser Blutuntersuchung vererbbare Krankheiten und Behinderungen sowie Chromosomenabweichungen festgestellt werden. Auch eine Blutarmut beim Kind als Folge einer Rhesus-Unverträglichkeit kann diagnostiziert werden. In diesem Fall kann das Kind über die Nabelschnurgefäße eine Bluttransfusion erhalten. Wird eine Infektion des Ungeborenen beispielsweise mit Röteln festgestellt, ist eine Therapie möglich, indem der Schwangeren entsprechende Medikamente verabreicht werden.
Was zu bedenken ist
Neben der Diagnose therapierbarer Krankheiten (Blutarmut, Infektionen) können auch Erkrankungen und Behinderungen festgestellt werden, bei denen eine Behandlung nicht möglich ist und die dann dazu führen können, dass ein Schwangerschaftsabbruch erwogen wird. Ein normaler Schwangerschaftsabbruch ist aber wegen des späten Zeitpunkts der Untersuchung nicht mehr möglich. Stattdessen muss ein Gebärvorgang eingeleitet werden, der weitaus belastender sein kann als eine Ausschabung oder Absaugung. Im Vergleich zu anderen Verfahren der Pränataldiagnostik ist zudem das Fehlgeburtsrisiko recht hoch; es liegt bei ein bis drei Prozent.
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Häufig gestellte Fragen
In welchem Fall ist ein straffreier Schwangerschaftsabbruch auch nach der 12. Schwangerschaftswoche noch möglich?
Ein Schwangerschaftsabbruch nach der 12. Woche nach der Empfängnis ist nur zulässig, wenn die Ärztin oder der Arzt „unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse die körperliche und seelische Gesundheit der Frau bedroht sieht und diese Gefahr nicht auf andere für die Frau zumutbare Weise abgewendet werden kann.“
Bei dieser sogenannten medizinischen Indikation setzt der Gesetzgeber keine zeitlichen Grenzen für die Zulässigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs. Nach der 16. Schwangerschaftswoche kann ein Abbruch jedoch nur noch durch Einleitung der Geburt vorgenommen werden. Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto höhere Anforderungen werden daher an die medizinische Indikation für einen Abbruch gestellt. Dies gilt insbesondere ab der 22. bis 24. Schwangerschaftswoche, denn ab diesem Zeitpunkt könnte das Kind außerhalb des Mutterleibs lebensfähig sein.
Können pränataldiagnostische Untersuchungen das Kind gefährden?
Ein gewisses Risiko für das Ungeborene besteht bei allen Verfahren der Pränataldiagnostik, die mit einem Eingriff verbunden sind (invasive Verfahren). Bei diesen Untersuchungen werden mit einer Hohlnadel kindliche Zellen aus der Plazenta, dem Fruchtwasser oder der Nabelschnur entnommen. Verletzungen des Fötus durch die Nadel sind sehr selten. Der Eingriff kann aber bei der Schwangeren Blutungen und Wehen auslösen, oder es kann Fruchtwasser abfließen.
Laut Statistik beträgt das Risiko einer Fehlgeburt bei der Chorionzottenbiopsie 0,5 bis 2 Prozent, bei der Fruchtwasseruntersuchung 0,5 bis 1 Prozent und bei der Nabelschnurpunktion 1 bis 3 Prozent. Das bedeutet, je nach Verfahren wird bei bis zu drei von 100 untersuchten Frauen durch die Untersuchung eine Fehlgeburt ausgelöst.


