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Die Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese)

Für die Fruchtwasseruntersuchung im Rahmen der Pränataldiagnostik wird Fruchtwasser direkt aus der Fruchtblase entnommen. Die im Fruchtwasser befindlichen kindlichen Zellen können auf Chromosomenabweichungen und andere Fehlentwicklungen untersucht werden.


Die hier beschriebene Fruchtwasseruntersuchung ist nicht zu verwechseln mit der Fruchtwasserspiegelung (Amnioskopie). Diese Untersuchung wird nur bei einer Überschreitung des Geburtstermins durchgeführt; sie ist ungefährlich für Mutter und Kind.

Für die pränataldiagnostische Fruchtwasseruntersuchung ist dagegen eine Punktion der Fruchtblase (Amniozentese) erforderlich. Die korrekte Bezeichnung lautet daher auch Fruchtwasserpunktion.

Das Verfahren

Unter Ultraschallkontrolle wird durch die Bauchdecke hindurch eine Hohlnadel in die Fruchtblase geführt. Es werden etwa 15 bis 20 Milliliter Fruchtwasser mit darin befindlichen Zellen des ungeborenen Kindes entnommen. Die lebenden Zellen werden bis zur Zellteilung kultiviert und dann die Anzahl und Struktur der Chromosomen untersucht. Darüber hinaus können bestimmte Eiweißwerte ermittelt und eine DNA-Analyse durchgeführt werden.

Der Zweck der Untersuchung

Eine eingehende Fruchtwasseruntersuchung wird empfohlen, wenn sich bei einer Ultraschalluntersuchung, beim Nackentransparenz-Test, beim Ersttrimester- oder Triple-Test Auffälligkeiten ergeben haben. Auch wenn die Schwangere bereits ein Kind mit einer Chromosomenabweichung oder einem Neuralrohrdefekt zur Welt gebracht hat oder eine Fehlgeburt mit Verdacht auf eine Chromosomenabweichung hatte, kann eine Fruchtwasseruntersuchung angeraten sein. Ein weiterer Grund können hohe Antikörperwerte im Blut bei rhesus-negativen Schwangeren sein. In einem solchen Fall wird die Bilirubinkonzentration im Fruchtwasser untersucht, um den Schweregrad einer Blutarmut oder Gelbsucht des Kindes, die Folge einer Rhesus-Unverträglichkeit sein können, festzustellen. Wird im Rahmen einer genetischen Beratung ein Risiko für eine vererbbare Erkrankung festgestellt, kann hiernach durch eine DNA-Analyse der kindlichen Zellen gezielt gesucht werden.

Der Zeitpunkt der Untersuchung

Die Fruchtwasseruntersuchung wird zwischen der 14. und der 20. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Die Ergebnisse liegen nach zwei Wochen vor. Es ist auch ein Schnelltest möglich, mit dem die Anzahl der Chromosomen 13, 18 und 21 und der Geschlechts-Chromosomen des Kindes ermittelt wird. Die Ergebnisse dieses Tests liegen nach einem Tag vor; sie sollten jedoch immer überprüft werden.

Mögliche Befunde

Bei der Fruchtwasseruntersuchung können Chromosomenabweichungen oder Neuralrohrdefekte wie der sogenannte offene Rücken festgestellt werden.

Anhand der DNA-Analyse können ferner vererbbare Stoffwechsel- und Muskelerkrankungen des Kindes diagnostiziert werden.

Was zu bedenken ist

Infolge des Eingriffs können Wehen und leichte Blutungen auftreten. Das Risiko einer Fehlgeburt nach der Fruchtwasserpunktion liegt zwischen 0,5 und ein Prozent – etwa eine von 200 Frauen hat nach dem Eingriff eine Fehlgeburt.

Bei auffälligen Befunden aus der Fruchtwasseruntersuchung ist meist keine Therapie möglich. Auch geben die Untersuchungen nur bedingt Aufschluss über den Schweregrad und die Ausprägung der Befunde. Unter Umständen werden sehr seltene Chromosomenveränderungen festgestellt, deren Auswirkungen nicht bekannt sind. Darüber hinaus sind Fehldiagnosen möglich, und unter Umständen muss die Untersuchung wiederholt werden.

Problematisch ist die lange Wartezeit bis zum Eintreffen der Befunde: Bis die Ergebnisse vorliegen, ist die Schwangerschaft schon weit fortgeschritten. Wenn die Schwangere und ihr Partner einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen, kann dieser nach der 16. Woche nicht wie im früheren Stadium der Schwangerschaft durch eine Absaugung oder Ausschabung unter Narkose durchgeführt werden. Zu diesem späteren Zeitpunkt wird durch die Gabe von Wehenmitteln ein Gebärvorgang eingeleitet, was in der Regel mit einer hohen seelischen Belastung verbunden ist.

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Häufig gestellte Fragen

Können pränataldiagnostische Untersuchungen das Kind gefährden?

Ein gewisses Risiko für das Ungeborene besteht bei allen Verfahren der Pränataldiagnostik, die mit einem Eingriff verbunden sind (invasive Verfahren). Bei diesen Untersuchungen werden mit einer Hohlnadel kindliche Zellen aus der Plazenta, dem Fruchtwasser oder der Nabelschnur entnommen. Verletzungen des Fötus durch die Nadel sind sehr selten. Der Eingriff kann aber bei der Schwangeren Blutungen und Wehen auslösen, oder es kann Fruchtwasser abfließen.

Laut Statistik beträgt das Risiko einer Fehlgeburt bei der Chorionzottenbiopsie 0,5 bis 2 Prozent, bei der Fruchtwasseruntersuchung 0,5 bis 1 Prozent und bei der Nabelschnurpunktion 1 bis 3 Prozent. Das bedeutet, je nach Verfahren wird bei bis zu drei von 100 untersuchten Frauen durch die Untersuchung eine Fehlgeburt ausgelöst.

In welchem Fall ist ein straffreier Schwangerschaftsabbruch auch nach der 12. Schwangerschaftswoche noch möglich?

Ein Schwangerschaftsabbruch nach der 12. Woche nach der Empfängnis ist nur zulässig, wenn die Ärztin oder der Arzt „unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse die körperliche und seelische Gesundheit der Frau bedroht sieht und diese Gefahr nicht auf andere für die Frau zumutbare Weise abgewendet werden kann.“

Bei dieser sogenannten medizinischen Indikation setzt der Gesetzgeber keine zeitlichen Grenzen für die Zulässigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs. Nach der 16. Schwangerschaftswoche kann ein Abbruch jedoch nur noch durch Einleitung der Geburt vorgenommen werden. Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto höhere Anforderungen werden daher an die medizinische Indikation für einen Abbruch gestellt. Dies gilt insbesondere ab der 22. bis 24. Schwangerschaftswoche, denn ab diesem Zeitpunkt könnte das Kind außerhalb des Mutterleibs lebensfähig sein.

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