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Das Verfahren
Unter Ultraschallkontrolle wird die Bauchdecke der Schwangeren mit einer Hohlnadel durchstochen, um aus dem sich bildenden Mutterkuchen Gewebe zu entnehmen. Die so gewonnenen Zellen werden im Labor entweder direkt untersucht, oder es wird eine Zellkultur angelegt, um weitergehende Untersuchungen zu ermöglichen.
Der Zweck der Untersuchung
In der Regel wird die Chorionzottenbiopsie empfohlen, wenn die Ultraschalluntersuchung einen auffälligen Befund ergeben hat, oder bei Verdacht auf eine vererbbare Krankheit. Bei der Laboruntersuchung wird nach Chromosomenabweichungen gesucht. Außerdem kann eine DNA-Analyse vorgenommen werden. Auf diese Weise kann gezielt nach einer vererbbaren Muskel- oder Stoffwechselerkrankung beim Ungeborenen gesucht werden, für die im Rahmen einer genetischen Beratung ein Risiko festgestellt wurde.
Der Zeitpunkt der Untersuchung
Der geeignete Zeitpunkt für eine Chorionzottenbiopsie ist zwischen der 10. und 12. Schwangerschaftswoche. Es dauert etwa einen bis acht Tage, bis die ersten Ergebnisse vorliegen. Muss eine Langzeitkultur angelegt werden, weil die erste Untersuchung unklare Befunde erbracht hat, so ist mit einer Wartezeit von etwa zwei Wochen zu rechnen.
Was zu bedenken ist
Der Vorteil dieser Methode ist, dass das Ergebnis schon zu einem früheren Zeitpunkt vorliegt. Ergibt sich bei der Untersuchung allerdings ein auffälliger Befund, so ist in den meisten Fällen keine Therapie möglich. Es kann sich dann die Frage nach einem Schwangerschaftsabbruch stellen. Zudem kann es infolge der Chorionzottenbiopsie zu einer Fehlgeburt kommen; das Risiko hierfür liegt bei 0,5 bis 2 Prozent. Auch Schmerzen und Blutungen nach dem Eingriff sind möglich.
Bei der Laboruntersuchung können zwar Hinweise auf Chromosomenabweichungen oder vererbbare Krankheiten und Behinderungen beim ungeborenen Kind gefunden werden; Aussagen über deren Schweregrad und Ausprägung sind aber nur bedingt möglich. Darüber hinaus sind Fehldiagnosen und unklare Befunde möglich. Wurden beispielsweise irrtümlich mütterliche statt kindlicher Zellen entnommen, muss die Untersuchung wiederholt werden. Das Gleiche gilt bei so genannten Mosaikbefunden, wenn nicht alle untersuchten Zellen den gleichen Befund aufweisen. In diesem Fall muss unter Umständen eine Langzeitkultur angelegt werden, verbunden mit einer Wartezeit von rund zwei Wochen, was für die Schwangere sehr belastend sein kann.
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Häufig gestellte Fragen
Können pränataldiagnostische Untersuchungen das Kind gefährden?
Ein gewisses Risiko für das Ungeborene besteht bei allen Verfahren der Pränataldiagnostik, die mit einem Eingriff verbunden sind (invasive Verfahren). Bei diesen Untersuchungen werden mit einer Hohlnadel kindliche Zellen aus der Plazenta, dem Fruchtwasser oder der Nabelschnur entnommen. Verletzungen des Fötus durch die Nadel sind sehr selten. Der Eingriff kann aber bei der Schwangeren Blutungen und Wehen auslösen, oder es kann Fruchtwasser abfließen.
Laut Statistik beträgt das Risiko einer Fehlgeburt bei der Chorionzottenbiopsie 0,5 bis 2 Prozent, bei der Fruchtwasseruntersuchung 0,5 bis 1 Prozent und bei der Nabelschnurpunktion 1 bis 3 Prozent. Das bedeutet, je nach Verfahren wird bei bis zu drei von 100 untersuchten Frauen durch die Untersuchung eine Fehlgeburt ausgelöst.
In welchem Fall ist ein straffreier Schwangerschaftsabbruch auch nach der 12. Schwangerschaftswoche noch möglich?
Ein Schwangerschaftsabbruch nach der 12. Woche nach der Empfängnis ist nur zulässig, wenn die Ärztin oder der Arzt „unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse die körperliche und seelische Gesundheit der Frau bedroht sieht und diese Gefahr nicht auf andere für die Frau zumutbare Weise abgewendet werden kann.“
Bei dieser sogenannten medizinischen Indikation setzt der Gesetzgeber keine zeitlichen Grenzen für die Zulässigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs. Nach der 16. Schwangerschaftswoche kann ein Abbruch jedoch nur noch durch Einleitung der Geburt vorgenommen werden. Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto höhere Anforderungen werden daher an die medizinische Indikation für einen Abbruch gestellt. Dies gilt insbesondere ab der 22. bis 24. Schwangerschaftswoche, denn ab diesem Zeitpunkt könnte das Kind außerhalb des Mutterleibs lebensfähig sein.


