Nicht jede Partnerschaft ist krisenfest – und eine Schwangerschaft kann eine kriselnde Beziehung meist nicht stabilisieren. Manche Frauen haben gleich zu Anfang ihrer Schwangerschaft ernsthafte Auseinandersetzungen mit dem Vater des Ungeborenen, andere beschließen gemeinsam mit ihm eine Trennung auf Zeit. Wieder andere entscheiden sich nach einem schmerzhaften Schlussstrich, das Kind lieber allein zu bekommen.
Eltern – ein Leben lang
Auch wenn eine Paarbeziehung zu Ende geht: Hat man ein gemeinsames Kind, bleibt man ein Leben lang Eltern dieses Kindes. Eltern, die auseinander gehen, sollten deshalb im Interesse ihres Kindes nach Kräften versuchen, ihre Beziehung zu klären. Die Bedürfnisse der Kinder geraten stets in den Hintergrund, wenn sich die Gedanken eines oder beider Elternteile nur um die eigenen Probleme drehen.
Da persönliche Kränkungen und verletzte Gefühle bei Trennungen eine große Rolle spielen, ist häufig professionelle Hilfe notwendig, um eine für alle Beteiligten befriedigende Lösung zu finden. Familien- und Schwangerschaftsberatungsstellen bieten auch in Beziehungsfragen meist kostenfreie Beratungshilfe an. Eine Beratung kann Paaren in einer Trennungssituation helfen, herauszufinden, wie sie die Verantwortung für das Kind gemeinsam übernehmen können. So können auch Sorgerechts- und Unterhaltsfragen in Ruhe und in einer sachlichen Atmosphäre zum Wohl der Kinder entschieden werden.
Nicht einfach, aber machbar
Werde ich es auch allein schaffen, wenn das Kind da ist? Werden wir zwei genug Geld zum Leben haben? Was passiert, wenn ich mal krank werde? Wer sorgt dann für mein Kind …? Werdende Mütter, die sich vom Vater ihres Kindes getrennt haben, müssen Antworten auf viele schwierige Fragen finden.
Alleinstehende bewältigen den Alltag mit Kind meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind nicht wenigstens den üblichen Regelunterhalt vom anderen Elternteil erhält oder dieser nicht regelmäßig gezahlt wird. In dieser besonderen Lebenssituation besteht die Möglichkeit, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) zu beantragen. Liegen die Voraussetzungen vor, haben Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres für maximal 72 Monate Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Der Antrag hierfür ist beim zuständigen Jugendamt zu stellen. Schwangerschaftsberatungsstellen bieten kostenfreie Beratung zu finanziellen Hilfen und rechtlichen Fragen an.
Kinderbetreuung mit Unterstützung
Kein einfaches Thema für Alleinerziehende ist zudem die Kinderbetreuung. Hier sind berufstätige Mütter auf ein hohes Maß an Organisation, ausreichende finanzielle Mittel und ein gut funktionierendes Netzwerk aus Freunden und Familie angewiesen. In Geburtsvorbereitungskursen, in Frauenarzt- und Hebammen-Praxen sowie in Familienbildungsstätten und Elterncafés können schon in der Schwangerschaft hilfreiche Kontakte zu anderen werdenden Müttern und Eltern geknüpft werden.
Nicht für jedes Problem gibt es sofort eine Lösung. Vom Wohnprojekt für alleinerziehende Mütter über ein Au-pair-Mädchen bis hin zur Unterstützung durch nette Nachbarn gibt es jedoch viele Wege, die neue Lebenssituation zu bewältigen.
Weiterführende Informationen
- Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter setzt sich auf politischer Ebene für die Belange von Alleinerziehenden ein. Auf der Internetseite sind ständig aktuelle Informationen abrufbar. Der Verband gibt auch einen kostenlosen, alle zwei Monate erscheinenden Newsletter heraus.
(Recherchedatum: 04.11.2011) - Betreuungsangebote
Die Webseite des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter informiert über Betreuungsmöglichkeiten für unter dreijährige Kinder, zum Beispiel über Kinderkrippen, altersgemischte Gruppen, Tagesmütter oder Kinderfrauen.
(Recherchedatum: 27.10.2011) - Unterstützungsangebote für Alleinerziehende
Der „Familienwegweiser“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gibt einen Überblick über Unterstützungsangebote für Alleinerziehende.
(Recherchedatum: 04.11.2011)
Beratungsstellensuche
Lesen Sie auch...
Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” unterstützt schwangere Frauen in Notlagen, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern.



