Lexikon
Umgangsrecht
Als Umgangsrecht wird einerseits das Recht des Kindes bezeichnet, mit beiden Elternteilen regelmäßigen und angemessenen Umgang zu haben. Andererseits bedeutet es das Recht eines nicht sorgeberechtigten Elternteils auf angemessenen Umgang mit seinem Kind. Das Umgangsrecht beinhaltet aber auch die Verpflichtung, dem Kind angemessenen Umgang mit beiden Elternteilen zu ermöglichen.

