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Lexikon

Kindergeld

Das Kindergeld wird für jedes Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Befindet sich das Kind danach noch in einer Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium, kann sich der Kindergeldbezug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres verlängern.

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