Lexikon
Fehlgeburt
Als Fehlgeburt (medizinischer Begriff: Abort) wird es bezeichnet, wenn die Schwangerschaft vor Ablauf der 28. Schwangerschaftswoche endet, der Fötus ein Gewicht von weniger als 500 Gramm hat und nach der Geburt keine Lebenszeichen wie Atmung, Herzschlag und Nabelschnurpuls festgestellt werden können. Bei einer Fehlgeburt in diesem Sinne besteht keine standesamtliche Meldepflicht und keine Bestattungspflicht.
Letzte Aktualisierung: 21.07.2011
Links zum Thema
- Ursachen für eine Fehlgeburt oder Totgeburt
Wenn ein Kind in der Schwangerschaft, während oder nach der Geburt stirbt, ist dies meist ein schicksalhaftes Ereignis. In aller Regel hätten es weder seine Eltern noch die medizinischen Fachleute mit größtmöglichem Einsatz verhindern können.

