Lexikon
Elterngeld
Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die in den ersten zwölf bis maximal 14 Lebensmonaten des Kindes gezahlt wird. Sie soll berufstätigen Müttern und Vätern die Betreuung ihres Kindes erleichtern.
Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit nach der Geburt ihres Kindes unterbrechen oder reduzieren, um das Kind zu betreuen, können das Elterngeld bis zu 14 Monate beziehen. Dabei kann ein Elternteil höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Wenn auch der Partner zwei Monate das Kind betreut, besteht Anspruch auf weitere zwei Monate. Alleinerziehende, die Eltergeld aufgrund ihres vorherigen Erwerbseinkommens erhalten, können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Allerdings gilt dies nur, wenn sie allein das elterliche Sorgerecht für das Baby haben.
Das Elterngeld beträgt je nach Höhe des vorherigen Einkommens 65 bis 67 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens. Mindestens werden 300 Euro, maximal 1800 Euro gezahlt.
Links zum Thema
- Das Elterngeld: Zu zweit hat man mehr davon
Eltern, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen, haben Anspruch auf Elterngeld. Es beträgt 65 bis 67 Prozent des letzten Durchschnitts-Nettoeinkommens, jedoch mindestens 300 und höchstens 1800 Euro. Beanspruchen beide Eltern das Elterngeld, wird es zwei Monate länger gezahlt.

