Lexikon
Beratungsschein
Der Beratungsschein ist die Bescheinigung, die von einer anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle oder von besonders geschulten Ärztinnen und Ärzten nach der Schwangerschaftskonfliktberatung ausgestellt wird. Der Beratungsschein ist die Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch. Die Bescheinigung enthält den Namen der Schwangeren und das Datum der Beratung, jedoch keine Angaben über den Verlauf und Inhalt des Beratungsgesprächs.
Links zum Thema
- Der Beratungsschein
Schwangere Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, benötigen eine Beratungsbescheinigung. Sie belegt, dass die Schwangere umfassend beraten wurde. Entscheidet sich die Frau für einen Schwangerschaftsabbruch, muss sie bestimmte Fristen einhalten.
- Die gesetzlichen Grundlagen der Fortpflanzungsmedizin
In Deutschland regeln das Embryonenschutzgesetz und die Richtlinien der Bundesärztekammer die Anwendung der Fortpflanzungstechnik und den Umgang mit Embryonen.

