Lexikon
Abtreibung
Abtreibung ist die umgangssprachliche Bezeichnung für einen Schwangerschaftsabbruch. Als Schwangerschaftsabbruch bezeichnet man die absichtlich herbeigeführte vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft. In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig, unter bestimmten Voraussetzungen aber straffrei. Der Abbruch wird meist durch Absaugen oder (heute seltener) durch Ausschaben der Gebärmutter vorgenommen. Ein anderes Verfahren ist die medikamentöse Einleitung von Wehen mit dem Wirkstoff Mifegyne.
Links zum Thema
- Der Schwangerschaftsabbruch
Wenn die Schwangerschaft für die Betroffenen ein schwerwiegendes Problem ist, werden sie sich unter Umständen für einen Abbruch entscheiden. Der Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche ist in Deutschland zwar rechtswidrig, aber in der Regel straffrei.

