Die Kosten für die Voruntersuchungen zur Ursache der Kinderlosigkeit werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen in der Regel übernommen. Auch Medikamente zur Hormonkorrektur und Stimulation der Eierstöcke (wenn keine Insemination, IVF, ICSI erfolgt) werden von den Kassen ohne Beschränkung übernommen. Bei den anderen Behandlungsmaßnahmen gibt es je nach Methode unterschiedliche Beschränkungen.
Unverheiratete Paare, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, müssen generell davon ausgehen, dass sie für Inseminationen, IVF und ICSI inklusive der Medikamente sämtliche Kosten selbst tragen müssen.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Bei gesetzlich versicherten Ehepaaren gelten für eine anteilige Kostenübernahme außerdem Altersgrenzen: Beide Ehepartner müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Für die Frau ist das Höchstalter 40 Jahre, für den Mann 50 Jahre. Unterhalb und oberhalb dieser Altersgrenzen werden keine Kosten übernommen.
Für Behandlungen in anderen EU-Staaten werden nur Leistungen erstattet, die auch in Deutschland erstattungsfähig sind. Außerdem müssen sämtliche Leistungen der vorgenommenen Behandlungen mit dem deutschen Embryonenschutzgesetz in Einklang stehen. Die Belastungsgrenze für private Zuzahlungen in Höhe von zwei Prozent des Jahreseinkommens gilt für Sterilitätsbehandlungen nicht.
Regelungen für die Kostenübernahme bei Samenübertragung (Insemination)
Die homologe Samenübertragung, also die Übertragung des Samens des Ehemannes, wird in einem nicht stimulierten Zyklus bis zu achtmal bezahlt (50 Prozent der Kosten). Wenn vor der Insemination eine hormonelle Stimulation der Eierstöcke durchgeführt wird, werden drei Behandlungen übernommen (50 Prozent der Kosten).
Eine Samenübertragung mit Spendersamen wird sowohl von den gesetzlichen als auch den privaten Krankenkassen in der Regel nicht übernommen.
Regelungen für die Kostenübernahme bei IVF und ICSI
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen maximal drei Behandlungen (50 Prozent der Kosten).Kommt es nach der zweiten Behandlung zu keiner Befruchtung der Eizelle im Laborglas, so wird eine weitere Behandlung aufgrund mangelnder Erfolgsaussicht im Allgemeinen nicht mehr bezahlt. Zur Kostenaufteilung: Die gesetzlichen Krankenkassen fassen eine Sterilitätsbehandlung als Behandlung eines Paares auf und verteilen die Kosten für eine IVF- und ICSI-Behandlung auf beide Partner. Das heißt, die gesetzliche Krankenkasse der Frau übernimmt anteilig die bei ihr anfallenden Kosten, während für die für ihren Partner entstehenden Kosten dessen Krankenkasse zuständig ist.
Die privaten Krankenkassen verfahren nach dem Verursacherprinzip. Das bedeutet beispielsweise, dass bei männlicher Sterilität (eingeschränktes Spermiogramm) die private Krankenkasse des Mannes sämtliche Kosten der Behandlung übernehmen muss, auch wenn die Ehefrau gesetzlich versichert ist.
Wenn IVF oder ICSI mit Spendersamen durchgeführt wird, übernehmen weder gesetzliche noch private Krankenkassen die Kosten.
Weiterführende Informationen
- Deutsches IVF-Register
Das Deutsche IVF-Register erhebt zum Zweck der Qualitätssicherung seit 1992 Daten aus dem Bereich der Reproduktionsmedizin. Neben fachlichen Informationen bietet die Seite unter der Rubrik "Zentren" eine umfangreiche Liste von Kliniken und Praxen in Deutschland, die im Bereich der Reproduktionsmedizin tätig sind. Weiterführende Links verweisen auf die jeweiligen Informationsangebote der Einrichtungen im Internet. (Recherchedatum: 27.10.2011)
- Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärztinnen und Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern. Seine Aufgabe ist es zu konkretisieren, welche ambulanten oder stationären medizinischen Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und somit zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Auf dieser Seite können die Richtlinien des Ausschusses über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung als PDF-Dokument heruntergeladen werden. (Recherchedatum: 04.11.2011)
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Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich herausfinden, welche Behandlungsmethode die richtige ist?
Welche Behandlungsmethode individuell am besten geeignet ist, hängt zum einen von der Ursache der Fruchtbarkeitsstörung ab, zum anderen auch davon, in welchem Umfang das Paar bereit ist, die zeitlichen, gesundheitlichen und psychischen Belastungen einer Fruchtbarkeitsbehandlung auf sich zu nehmen.
Welche Behandlungsverfahren überhaupt infrage kommen, kann erst nach einer gründlichen ärztlichen Untersuchung entschieden werden. Wird dann eine bestimmte Methode vorgeschlagen, ist es empfehlenswert, sich bei der Ärztin oder dem Arzt genau über das Vorgehen, die Behandlungsdauer, die Erfolgschancen und etwaige Risiken zu informieren.
Auch eine kurzzeitige psychologische Beratung kann bei der Entscheidungsfindung helfen und das Paar seelisch unterstützen. Die in der Beratungsstellen-Datenbank befindlichen anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen helfen auch beim Thema "Unerfüllter Kinderwunsch". Sie können bei der Suche nach einer geeigneten Praxis oder Klinik behilflich sein und bieten außerdem psychologische Begleitung während der Fruchtbarkeitsbehandlung.
Gibt es eine Altersgrenze für eine Kinderwunschbehandlung?
Die gesetzlichen Krankenkassen machen die anteilige Kostenübernahme für eine IVF-Behandlung auch vom Alter des Paares abhängig. Frauen und Männer dürfen frühestens im Alter von 25 Jahren mit einer IVF-Behandlung beginnen. Das Höchstalter der Frau ist auf 40 Jahre, das Höchstalter des Mannes auf 50 Jahre festgesetzt.
Es gibt jedoch Frauen und Paare, die jenseits dieser Altersgrenzen eine Fruchtbarkeitsbehandlung wünschen und privat bezahlen. Für eine aussichtsreiche Behandlung ist es vor allem wichtig, dass die Eierstöcke der Frau auf eine Hormonbehandlung mit der Bildung von befruchtungsfähigen Eizellen reagieren.
Der biologische Alterungsprozess ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Deshalb lässt sich keine genaue Altersgrenze festlegen, bis zu der eine IVF-Behandlung erfolgreich sein kann. Ältere Frauen und Männer mit Fruchtbarkeitsproblemen müssen sich jedoch eher darauf einstellen, dass sie auch mit einer Behandlung möglicherweise nicht mehr schwanger werden können. Auch die Rate an Fehlgeburten nimmt mit den Jahren zu.
Wieso ist eine künstliche Befruchtung nicht immer erfolgreich?
Die In-vitro-Fertilisation (IVF) und die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) sind seit Jahren erprobte Methoden, aber sie sind sehr komplex und damit störungsanfällig. Es kommt öfter vor, dass einzelne Schritte nicht gelingen.
Zum Beispiel entwickeln sich nicht immer befruchtungsfähige Eizellen, oder es findet keine Befruchtung statt. Es kann auch sein, dass sich nach der Übertragung befruchteter Eizellen kein Embryo in der Gebärmutter einnistet. Die Ursachen für das Versagen der Behandlung sind sehr unterschiedlich und lassen sich nicht immer genau feststellen.
Ist das Risiko für kindliche Fehlbildungen nach einer künstlichen Befruchtung erhöht?
Bei natürlich gezeugten Kindern kommt es bei etwa jeder 15. Schwangerschaft zu einer kindlichen Fehlbildung, nach einer künstlichen Befruchtung bei jeder zwölften. Unklar ist jedoch, ob die erhöhte Fehlbildungsrate eine Folge der Fruchtbarkeitsbehandlung ist oder mit den Risikofaktoren zusammenhängt, die die Eltern mitbringen. Viele Fachleute halten die erhöhte Fehlbildungsrate eher für die Folge der Störung, die zur Unfruchtbarkeit geführt hat.
Nach Fruchtbarkeitsbehandlungen kommt es zudem häufiger zu Mehrlingsschwangerschaften. Da Mehrlinge oft zu früh geboren werden, erhöht sich auch hier das Risiko für körperliche und geistige Beeinträchtigungen.
Allgemein wird davon ausgegangen, dass das Fehlbildungsrisiko bei den Behandlungsmethoden In-vitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) in etwa gleich ist. Bei beiden Methoden treten vermehrt Herzfehler, Lippen- und Gaumenspalten und Fehlbildungen des Verdauungstraktes auf.

