Die Intrazytosplasmatische Spermieninjektion (ICSI), vereinfachend auch Mikroinjektion genannt, ist eine zusätzliche Methode zur künstlichen Befruchtung durch In-vitro-Fertilisation (IVF). Sie wird angewendet, wenn die Samenzellen weder im Eileiter noch im Laborglas eine Eizelle befruchten können. Bei der ICSI wird eine Samenzelle mit Hilfe einer extrem feinen Nadel direkt in eine zuvor entnommene Eizelle injiziert. Hat eine Befruchtung und Zellteilung stattgefunden, entspricht die weitere Verfahrensweise dem IVF-Behandlungszyklus: Der Embryo oder die Embryonen werden in die Gebärmutterhöhle der Frau übertragen.
Auch das vorangehende Verfahren für die ICSI ist das gleiche wie bei der IVF-Methode: Die reifen Eizellen werden nach einer Hormonstimulation aus den Eierstöcken der Frau entnommen. Der Partner gewinnt Samenflüssigkeit durch Masturbation. In einem Laborschälchen wird dann eine Samenzelle unter mikroskopischer Beobachtung in eine Eizelle injiziert.
Gewinnen von Samenzellen aus den Hoden oder Nebenhoden
In bestimmten Fällen, zum Beispiel bei einem Verschluss des Samenleiters, gelangen keine Samenzellen in die Samenflüssigkeit des Mannes. Es ist manchmal möglich, im Labor Samenzellen aus Hodengewebe oder den Nebenhoden zu gewinnen. Die Gewinnung von Samenzellen aus den Nebenhoden wird als Mikrochirurgische Epididymale Spermienaspiration (MESA) bezeichnet. Das Verfahren zur Gewinnung von Samenzellen aus dem Hodengewebe nennt man Testikuläre Spermienextraktion (TESE).
Die Ärztin oder der Arzt, in der Regel Fachärzte wie Andrologen, entnimmt hierfür in einem chirurgischen Eingriff Gewebeproben aus den Hoden (Hodenbiopsie) beziehungsweise Samenzellen aus den Nebenhoden. Im Allgemeinen genügt ein einziger Eingriff, da sich das Gewebe tiefgefrieren lässt und für mehrere Behandlungen verwendet werden kann. Bei beiden Methoden wird für die Befruchtung immer das ICSI-Verfahren angewendet.
Weiterführende Informationen
- Deutsches IVF-Register
Das Deutsche IVF-Register erhebt zum Zweck der Qualitätssicherung seit 1992 Daten aus dem Bereich der Reproduktionsmedizin. Neben fachlichen Informationen bietet die Seite unter der Rubrik "Zentren" eine umfangreiche Liste von Kliniken und Praxen in Deutschland, die im Bereich der Reproduktionsmedizin tätig sind. Weiterführende Links verweisen auf die jeweiligen Informationsangebote der Einrichtungen im Internet. (Recherchedatum: 27.10.2011)
- Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärztinnen und Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern. Seine Aufgabe ist es zu konkretisieren, welche ambulanten oder stationären medizinischen Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und somit zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Auf dieser Seite können die Richtlinien des Ausschusses über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung als PDF-Dokument heruntergeladen werden. (Recherchedatum: 04.11.2011)
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Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich herausfinden, welche Behandlungsmethode die richtige ist?
Welche Behandlungsmethode individuell am besten geeignet ist, hängt zum einen von der Ursache der Fruchtbarkeitsstörung ab, zum anderen auch davon, in welchem Umfang das Paar bereit ist, die zeitlichen, gesundheitlichen und psychischen Belastungen einer Fruchtbarkeitsbehandlung auf sich zu nehmen.
Welche Behandlungsverfahren überhaupt infrage kommen, kann erst nach einer gründlichen ärztlichen Untersuchung entschieden werden. Wird dann eine bestimmte Methode vorgeschlagen, ist es empfehlenswert, sich bei der Ärztin oder dem Arzt genau über das Vorgehen, die Behandlungsdauer, die Erfolgschancen und etwaige Risiken zu informieren.
Auch eine kurzzeitige psychologische Beratung kann bei der Entscheidungsfindung helfen und das Paar seelisch unterstützen. Die in der Beratungsstellen-Datenbank befindlichen anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen helfen auch beim Thema "Unerfüllter Kinderwunsch". Sie können bei der Suche nach einer geeigneten Praxis oder Klinik behilflich sein und bieten außerdem psychologische Begleitung während der Fruchtbarkeitsbehandlung.
Gibt es eine Altersgrenze für eine Kinderwunschbehandlung?
Die gesetzlichen Krankenkassen machen die anteilige Kostenübernahme für eine IVF-Behandlung auch vom Alter des Paares abhängig. Frauen und Männer dürfen frühestens im Alter von 25 Jahren mit einer IVF-Behandlung beginnen. Das Höchstalter der Frau ist auf 40 Jahre, das Höchstalter des Mannes auf 50 Jahre festgesetzt.
Es gibt jedoch Frauen und Paare, die jenseits dieser Altersgrenzen eine Fruchtbarkeitsbehandlung wünschen und privat bezahlen. Für eine aussichtsreiche Behandlung ist es vor allem wichtig, dass die Eierstöcke der Frau auf eine Hormonbehandlung mit der Bildung von befruchtungsfähigen Eizellen reagieren.
Der biologische Alterungsprozess ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Deshalb lässt sich keine genaue Altersgrenze festlegen, bis zu der eine IVF-Behandlung erfolgreich sein kann. Ältere Frauen und Männer mit Fruchtbarkeitsproblemen müssen sich jedoch eher darauf einstellen, dass sie auch mit einer Behandlung möglicherweise nicht mehr schwanger werden können. Auch die Rate an Fehlgeburten nimmt mit den Jahren zu.
Wieso ist eine künstliche Befruchtung nicht immer erfolgreich?
Die In-vitro-Fertilisation (IVF) und die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) sind seit Jahren erprobte Methoden, aber sie sind sehr komplex und damit störungsanfällig. Es kommt öfter vor, dass einzelne Schritte nicht gelingen.
Zum Beispiel entwickeln sich nicht immer befruchtungsfähige Eizellen, oder es findet keine Befruchtung statt. Es kann auch sein, dass sich nach der Übertragung befruchteter Eizellen kein Embryo in der Gebärmutter einnistet. Die Ursachen für das Versagen der Behandlung sind sehr unterschiedlich und lassen sich nicht immer genau feststellen.
Ist das Risiko für kindliche Fehlbildungen nach einer künstlichen Befruchtung erhöht?
Bei natürlich gezeugten Kindern kommt es bei etwa jeder 15. Schwangerschaft zu einer kindlichen Fehlbildung, nach einer künstlichen Befruchtung bei jeder zwölften. Unklar ist jedoch, ob die erhöhte Fehlbildungsrate eine Folge der Fruchtbarkeitsbehandlung ist oder mit den Risikofaktoren zusammenhängt, die die Eltern mitbringen. Viele Fachleute halten die erhöhte Fehlbildungsrate eher für die Folge der Störung, die zur Unfruchtbarkeit geführt hat.
Nach Fruchtbarkeitsbehandlungen kommt es zudem häufiger zu Mehrlingsschwangerschaften. Da Mehrlinge oft zu früh geboren werden, erhöht sich auch hier das Risiko für körperliche und geistige Beeinträchtigungen.
Allgemein wird davon ausgegangen, dass das Fehlbildungsrisiko bei den Behandlungsmethoden In-vitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) in etwa gleich ist. Bei beiden Methoden treten vermehrt Herzfehler, Lippen- und Gaumenspalten und Fehlbildungen des Verdauungstraktes auf.

