Nach dem Embryonenschutzgesetz erlaubte Methoden zur Herbeiführung einer Schwangerschaft
- Übertragung von Samen des Partners (Homologe Insemination)
- In-vitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) durch speziell ausgebildete Ärztinnen und Ärzte
- Übertragung von bis zu drei befruchteten Eizellen oder Embryonen in einem Zyklus
- Einfrieren (Kryokonservierung) von Eizellen im Vorkernstadium
- Übertragung von Samen eines Spenders (Heterologe Insemination) nur nach ärztlicher und juristischer Beratung unter bestimmten Voraussetzungen
Gesetzlich verbotene Methoden
- Die Verwendung fremder Eizellen
- Die Leihmutterschaft
- Experimente an Embryonen
- Präimplantationsdiagnostik
Die Kontrolle der Fortpflanzungsmedizin
Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, sich an das Embryonenschutzgesetz und an die Richtlinien der Bundesärztekammer zu halten, wenn sie eine künstliche Befruchtung durchführen. In Ausnahmefällen entscheidet eine Ethikkommission der Ärztekammer darüber, ob ein bestimmtes Verfahren angewendet werden darf.
Weiterführende Informationen
- Gesetz zum Schutz von Embryonen (Bundesgesetz)
Der vollständige Text des deutschen Embryonenschutzgesetzes, das am 1. Januar 1991 in Kraft getreten ist. (Recherchedatum: 27.10.2011)
- Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärztinnen und Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern. Seine Aufgabe ist es zu konkretisieren, welche ambulanten oder stationären medizinischen Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und somit zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Auf dieser Seite können die Richtlinien des Ausschusses über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung als PDF-Dokument heruntergeladen werden. (Recherchedatum: 04.11.2011)
- Deutsches IVF-Register
Das Deutsche IVF-Register erhebt zum Zweck der Qualitätssicherung seit 1992 Daten aus dem Bereich der Reproduktionsmedizin. Neben fachlichen Informationen bietet die Seite unter der Rubrik "Zentren" eine umfangreiche Liste von Kliniken und Praxen in Deutschland, die im Bereich der Reproduktionsmedizin tätig sind. Weiterführende Links verweisen auf die jeweiligen Informationsangebote der Einrichtungen im Internet. (Recherchedatum: 27.10.2011)
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Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich herausfinden, welche Behandlungsmethode die richtige ist?
Welche Behandlungsmethode individuell am besten geeignet ist, hängt zum einen von der Ursache der Fruchtbarkeitsstörung ab, zum anderen auch davon, in welchem Umfang das Paar bereit ist, die zeitlichen, gesundheitlichen und psychischen Belastungen einer Fruchtbarkeitsbehandlung auf sich zu nehmen.
Welche Behandlungsverfahren überhaupt infrage kommen, kann erst nach einer gründlichen ärztlichen Untersuchung entschieden werden. Wird dann eine bestimmte Methode vorgeschlagen, ist es empfehlenswert, sich bei der Ärztin oder dem Arzt genau über das Vorgehen, die Behandlungsdauer, die Erfolgschancen und etwaige Risiken zu informieren.
Auch eine kurzzeitige psychologische Beratung kann bei der Entscheidungsfindung helfen und das Paar seelisch unterstützen. Die in der Beratungsstellen-Datenbank befindlichen anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen helfen auch beim Thema "Unerfüllter Kinderwunsch". Sie können bei der Suche nach einer geeigneten Praxis oder Klinik behilflich sein und bieten außerdem psychologische Begleitung während der Fruchtbarkeitsbehandlung.
Wo finde ich andere Menschen, die auch einen unerfüllten Kinderwunsch haben?
Das Internet bietet mit Foren und Chats zum Thema Kinderwunsch vielfältige Möglichkeiten, mit anderen Betroffenen in Kontakt zu treten, auch anonym. Eine Anlaufstelle für das direkte Gespräch sind Selbsthilfegruppen, die sich in vielen Regionen Deutschlands gebildet haben.
Adressen sind über nationale Kontakt- und Informationsstellen von Selbsthilfegruppen wie NAKOS oder das Beratungsnetzwerk Kinderwunsch Deutschland zu erfahren. Auch pro familia, die Schwangerenberatungsstellen, Frauengesundheitszentren und spezialisierte Arztpraxen halten in der Regel Informationen über Selbsthilfegruppen oder andere Gruppenangebote bereit.
Ich muss meinen Samen untersuchen lassen - was kommt dabei auf mich zu?
Um die Fruchtbarkeit seines Spermas untersuchen zu lassen, muss der Mann eine Probe davon abgeben. Dazu befriedigt er sich selbst und fängt die Samenflüssigkeit (Ejakulat) in einem Behältnis auf. In der Regel haben urologische, andrologische und Kinderwunschpraxen für diesen Zweck einen ansprechend gestalteten Raum.
Für die Angestellten in der Praxis ist dieser Vorgang Routine. Männern fällt es dennoch manchmal schwer, in den Räumen einer Praxis oder einer Klinik zu masturbieren. Die meisten Labors sind in diesen Fällen einverstanden, wenn eine Samenprobe von zu Hause in die Praxis mitgebracht wird - vorausgesetzt, der Anfahrtsweg ist nicht zu lang.
Das Ejakulat muss frisch sein und in einem ganz sauberen Behälter transportiert werden. Hitze, Kälte und Sonnenlicht schaden dem Sperma. Die Einzelheiten des Transports werden mit der jeweiligen Praxis besprochen.

