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Anerkannte Beratungsstellen

Erlebt eine Frau einen Schwangerschaftskonflikt, hat sie Anspruch auf Beratung. Wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung zieht, ist diese Beratung verpflichtend. Nur die hierfür anerkannten Beratungsstellen oder ärztlichen Praxen dürfen eine Schwangerschaftskonfliktberatung durchführen und die für einen Schwangerschaftsabbruch erforderliche Beratungsbescheinigung ausstellen. mehr...


Die passende Beratung auswählen

Wer sich beraten lassen möchte, kann zwischen Beratungsangeboten verschiedener Träger auswählen. Freie und öffentliche Träger von Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung unterscheiden sich nach ihrem Selbstverständnis. mehr...


Die Wohlfahrtsverbände

Unterschiedliche Verbände sind Träger von Schwangerschaftsberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung. Sie unterscheiden sich in ihrer jeweiligen Ausrichtung und Schwerpunktsetzung.

Im Folgenden finden Sie ausführliche Selbstdarstellungen der großen Verbände mit Informationen zum Angebot, zu den Schwerpunkten, dem Leitbild und den Qualitätsstandards.

Beratungsangebote der Länder

Auch Kreise oder Kommunen können Träger von Schwangerschafts(konflikt)beratungsstellen sein. Im Folgenden finden Sie Links zu den Online-Angeboten der Bundesländer mit einer Darstellung ihres jeweiligen Angebotes im Bereich der Schwangerschaftsberatung. mehr...


Link zur Beratungsstellensuche
Link zum Lexikon

Gesetzliche Grundlagen der Schwangerschaftsberatung

Verschiedene Gesetze stellen die Grundlage für die Schwangerschafts(konflikt)beratung dar. Hier sind die entsprechenden Gesetzestexte zu finden. mehr...


 
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