Lexikon
Schwangerschaftsabbruch
Als Schwangerschaftsabbruch (medizinischer Begriff: Abruptio graviditatis, Abruptio artificialis) bezeichnet man die absichtlich herbeigeführte vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft durch Absaugung oder (heute seltener) Ausschabung oder durch medikamentöse Einleitung von Wehen mit dem Wirkstoff Mifegyne. In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch zwar grundsätzlich rechtswidrig, aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.
Links zum Thema
- Beratung
Wird eine Frau ungewollt schwanger, steht sie vor einer schwierigen Situation. In der Schwangerschaftskonfliktberatung kann sie Hilfe finden.
- Der Schwangerschaftsabbruch
Stellt die Schwangerschaft für die Betroffenen ein schwerwiegendes Problem dar, werden sie sich unter Umständen für einen Abbruch entscheiden. Der Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche ist in Deutschland zwar rechtswidrig, aber in der Regel straffrei.

