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Lexikon

Schwangerschaftsabbruch

Als Schwangerschaftsabbruch (medizinischer Begriff: Abruptio graviditatis, Abruptio artificialis) bezeichnet man die absichtlich herbeigeführte vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft durch Absaugung oder (heute seltener) Ausschabung oder durch medikamentöse Einleitung von Wehen mit dem Wirkstoff Mifegyne. In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch zwar grundsätzlich rechtswidrig, aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.

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