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Rezeptpflicht und Kostenübernahme

Hormonelle Verhütungsmittel (Pille, Minipille, Hormonspirale, Dreimonatsspritze, Hormonimplantat, Vaginalring, Verhütungspflaster) gibt es nur auf Rezept. Die meisten Frauen müssen sie selbst bezahlen. Nur bei jungen Frauen unter 20 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten.


Hormonelle Verhütungsmittel müssen von einer Ärztin oder einem Arzt verschrieben werden und sind auf Rezept in jeder Apotheke erhältlich. Mädchen bis zum Alter von 14 Jahren darf die Ärztin oder der Arzt die Pille nicht ohne Zustimmung der Eltern verordnen.

Der Grund für die Rezeptpflicht ist, dass nicht jede Frau hormonelle Verhütungsmittel verträgt. Ihre Einnahme kann zum Beispiel bei Herz-Kreislauf-Problemen problematisch sein, bei einem erhöhten Thromboserisiko sowie bei Übergewicht und für Raucherinnen. Solche Risiken oder bestehende Krankheiten müssen deshalb ärztlich abgeklärt werden – ebenso wie mögliche Wechselwirkungen der Verhütungsmittel mit bestimmten Medikamenten. Ärztinnen und Ärzte kennen die Wirkungen der unterschiedlichen Substanzen und können daher das passende Verhütungsmittel empfehlen. Bevor ein Mittel verschrieben wird, ist also immer eine Beratung, manchmal auch eine Untersuchung nötig.

Kostenerstattung

Verhütungsmittel gehören normalerweise nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen. Sie müssen in der Regel selbst bezahlt werden. Ausnahme: Wenn die Pille zur Behandlung einer Hauterkrankung wie Akne verschrieben wird, übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Auch bei jungen Frauen bis zum 20. Geburtstag erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für alle verschreibungspflichtigen Verhütungsmittel (Kondome gehören nicht dazu). Ab dem 18. Geburtstag fällt eine Rezeptgebühr an, außerdem die Praxisgebühr. Neben dem Rezeptanteil können dann auch Zuzahlungen bei Pillen erforderlich sein, deren Apothekenverkaufspreis über dem Erstattungsbetrag der Krankenkassen liegt.

Privat versicherte Frauen müssen die Kosten für Verhütungsmittel in jedem Alter selbst tragen.

Sonderfonds der Kommunen

Auch Frauen, die Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II beziehen, müssen ab ihrem 20. Geburtstag Verhütungsmittel grundsätzlich selbst bezahlen. Einige Kommunen haben aber einen Sonderfonds, aus dem bedürftigen Frauen die Kosten für Verhütungsmittel eventuell erstattet werden. Die Vergabe dieser Gelder für Verhütungsmittel wird allerdings von jeder Kommune, die einen solchen Fonds eingerichtet hat, anders gehandhabt. Es ist daher ratsam, bei der ARGE, den Gesundheitsämtern oder bei Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort nachzufragen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich während der Stillzeit die Pille nehmen?

In der Stillzeit ist die herkömmlichen Kombinationspille nicht zu empfehlen. Sie ist zu hoch dosiert, so dass Hormone, wenn auch in geringen Mengen, in die Muttermilch übergehen und deren Zusammensetzung verändern. Zudem hemmt das in der Kombinationspille enthaltene Östrogen die Milchproduktion. Frauen, die stillen und dennoch mit der Pille verhüten möchten, sollten daher besser die Minipille nehmen. Diese enthält kein Östrogen und ist auch niedriger dosiert als die Kombinationspille.

Merke ich den Beginn der Wechseljahre, wenn ich die Pille nehme?

Das deutlichste Anzeichen für den Beginn der Wechseljahre sind Unregelmäßigkeiten bei der monatlichen Regelblutung. Die Blutungen können in kürzeren oder längeren Abständen auftreten als gewöhnlich; bei vielen Frauen kommt es auch zu Zwischen- oder Schmierblutungen. Die Pille enthält Hormone, die für einen regelmäßigen Zyklus sorgen, ohne dass ein Eisprung stattfindet. Insofern ist es möglich, dass der Beginn der Wechseljahre bei Einnahme der Pille nicht bemerkt wird. Im weiteren Verlauf treten jedoch bei vielen Frauen auch andere typische Anzeichen für den Beginn der Wechseljahre hinzu, etwa Hitzewallungen, trockenere Haut und Stimmungsschwankungen.

Erhöht die Einnahme der Pille das Brustkrebsrisiko?

Mit dem Zusammenhang zwischen Brustkrebsrisiko und Pilleneinnahme haben sich in den vergangenen Jahren zahlreiche wissenschaftliche Studien befasst. Demnach kann in Ausnahmefällen die Einnahme der Pille schwer wiegende Risiken nach sich ziehen. Die Einnahme der Pille im sehr jungen Alter oder über einen zu langen Zeitraum kann zum Beispiel das Brustkrebsrisiko geringfügig steigern. Laut Informationen des Deutschen Krebsforschungszentrums verliert sich die Risikoerhöhung jedoch etwa zehn Jahre nach dem Absetzen der Pille wieder.

Darüber hinaus kann die Pille Auswirkungen auf Herz und Kreislauf haben. Deshalb sollten nur gesunde Frauen die Pille nehmen. Außerdem muss die Pille immer von einer Ärztin oder einem Arzt verschrieben werden.

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