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Die Mutterschutzfristen

In den letzten Schwangerschaftswochen und der ersten Zeit nach der Entbindung braucht die Mutter Zeit, sich zu schonen und sich auf die neuen Lebensumstände einzustellen. Die gesetzlichen Mutterschutzfristen tragen diesem Bedürfnis Rechnung.


Schutzfristen vor und nach der Geburt

Die gesetzliche Mutterschutzfrist für berufstätige Frauen beginnt sechs Wochen vor der Entbindung und endet im Normalfall acht Wochen nach der Geburt. Nach Mehrlings- oder Frühgeburten im medizinischen Sinne beträgt die Schutzfrist nach der Entbindung zwölf Wochen. Die Schwangere kann auf eigenen Wunsch auf die Einhaltung der vorgeburtlichen Schutzfrist verzichten, solange nicht medizinische Gründe dagegen sprechen. Für die Schutzfrist nach der Geburt gilt dagegen ein absolutes Beschäftigungsverbot.

Fühlt sich die Mutter nach Ablauf dieser Frist noch nicht in vollem Umfang leistungsfähig, so kann die Ärztin oder der Arzt ein individuelles (teilweises) Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn ein Zusammenhang mit der Entbindung oder der Mutterschaft besteht. Dieses kann die Art der Arbeit oder die Beschäftigungszeiten betreffen und bis zu sechs Monate nach der Geburt aufrechterhalten werden.

Bei Geburten vor dem errechneten Termin verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt grundsätzlich um die Tage, die vor der Geburt nicht in Anspruch genommen wurden. Tritt der tragische Fall ein, dass ein Kind tot geboren wird oder unmittelbar nach der Geburt stirbt, so besteht für die betroffene Frau eine Schutzfrist von acht bzw. bei einer Tot- und Frühgeburt im medizinischen Sinne von zwölf Wochen nach der Entbindung. Sie kann die Arbeit auf eigenen Wunsch schon vor Fristablauf, frühestens ab der dritten Woche nach der Entbindung, wieder aufnehmen; diese Entscheidung kann sie jedoch jederzeit rückgängig machen.

Weiterführende Informationen

Publikationen zum Thema

Anette Engelmeyer und Dr. Wolfgang Straff, Umweltbundesamt
Umweltbundesamt, Bundesamt für Strahlenschutz, Bundesinstitut für Risikobewertung, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, RobertKoch-Institut
Berlin 2008 | Preis: kostenlos
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Köln 2006 | Preis: kostenlos

Häufig gestellte Fragen

Ich schlafe nachts ganz schlecht und bin dann den ganzen Tag todmüde. Was kann ich tun, um wieder besser zu schlafen?

Schlaflosigkeit ist vor allem gegen Ende der Schwangerschaft ein häufiges Problem. Die Einnahme von Beruhigungs- oder Schlafmitteln ist tabu: Die chemischen Substanzen gelangen auch in den Blutkreislauf des Ungeborenen und können ihm schaden. Eine Alternative zu Medikamenten sind Kräutertees aus Melisse, Hopfen und/oder Baldrian. Auch ein Glas warme Milch mit Honig wirkt beruhigend.

Das Schlafzimmer sollte kühl, dunkel und gut gelüftet sein. Hilfreich sind außerdem Entspannungsübungen oder ein warmes Bad vor dem Schlafengehen. Auch ist es besser, abends nur leichte Kost und zumindest ab dem Nachmittag keine koffeinhaltigen Getränke mehr zu sich nehmen. Ein häufiger Grund für Schlafstörungen sind auch die nächtlichen Kindsbewegungen. Manchmal hilft es dann, ein wenig umherzugehen, um das Kind in den Schlaf zu wiegen.

Ich muss ständig zur Toilette gehen. Kann ich etwas gegen diese Blasenschwäche tun?

Mit fortschreitender Schwangerschaft drückt das Gewicht des Kindes zunehmend auf die Blase. Dadurch verspürt die Schwangere häufiger als sonst Harndrang. Insbesondere in den letzten Schwangerschaftswochen verstärken sich diese Beschwerden, weil die Blase wegen des Platzmangels immer weniger Wasser fassen kann. Deshalb werden bei häufigerem Blasendruck zugleich geringere Mengen Wasser ausgeschieden. Hinzu kommt, dass das Schwangerschaftshormon Progesteron entspannend auf die Blasenmuskulatur wirkt, so dass es oft auch zu unfreiwilligem Harnabgang kommt. Dagegen lässt sich leider nicht viel tun. Auf keinen Fall sollte man weniger trinken, da es dann leicht zu Harnweginfektionen kommen kann. Beckenbodenübungen vom Beginn der Schwangerschaft an können einer bleibenden Blasenschwäche vorbeugen.

Helfen Dampfsitzbäder als Vorbereitung auf die Geburt?

Wissenschaftlich ist zwar nicht erwiesen, dass Dampfsitzbäder eine Hilfe bei der Vorbereitung auf die Geburt sind. Aber generell sind Dampfsitzbäder gut für das Gewebe, sie machen es geschmeidiger und weicher und können damit die Geburt erleichtern. Auch können Dampfsitzbäder möglicherweise einem Dammriss oder der Notwendigkeit eines Dammschnitts entgegenwirken. Ab der 38. Schwangerschaftswoche werden Dampfsitzbäder mit Heublumen oder Lindenblüten einmal in der Woche empfohlen. Für ein Dampfsitzbad werden die Blüten in ein Gefäß, also einer kleinen Wanne zum Beispiel, mit kochendem Wasser gegeben. Nachdem das Wasser etwas abgekühlt ist, kann man sich darüber setzen.

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