Konkrete Hilfen für Mütter und Eltern
Laut Grundgesetz stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates. Damit geht die Verpflichtung einher, angemessenen Schutz für Schwangere und Mütter zu gewährleisten und der Familie materielle Unterstützung zu bieten. Mit den Mutterschutzrichtlinien und diversen finanziellen Leistungen kommt der Staat dieser Verpflichtung nach. Um die Geltendmachung ihrer Ansprüche müssen sich werdende Mütter und Eltern allerdings selbst kümmern – und das möglichst frühzeitig.
Schutzfristen für Schwangere und Mütter
Die gesetzliche Mutterschutzfrist für berufstätige Frauen beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Bei Frühgeburten im medizinischen Sinne und Mehrlingsgeburten beträgt die Schutzfrist nach der Geburt 12 Wochen. Auf die vorgeburtliche Schutzfrist kann die Schwangere auf eigenen Wunsch verzichten. Für die acht- bzw. zwölfwöchige Schutzfrist nach der Entbindung gilt dagegen ein absolutes Beschäftigungsverbot. Bei Entbindung vor dem errechneten Geburtstermin verlängert sich die Schutzfrist um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten.
Hilfe im Haushalt
Wer aufgrund der Entbindung nicht in der Lage ist, den Haushalt selbstständig weiterzuführen, hat gegebenenfalls Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Haushaltshilfe durch die gesetzliche Krankenkasse. Dies betrifft insbesondere – aber nicht ausschließlich - allein stehende Mütter und Mütter mit mehreren Kindern. Privat Krankenversicherte sollten sich bei Ihrer Krankenversicherung erkundigen, ob die Kosten einer Haushaltshilfe übernommen werden.
Mutterschaftsgeld
Während der gesetzlichen Schutzfristen erhalten berufstätige Frauen von der Krankenkasse oder vom Bundesversicherungsamt Mutterschaftsgeld; hinzu kommt ein Zuschuss der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers. Aber auch arbeitslose Frauen, deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft zulässig gekündigt wurde, erhalten das Mutterschaftsgeld und den Zuschuss der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld. Die Auszahlung erfolgt durch die gesetzliche Krankenkasse oder durch das Bundesversicherungsamt in Bonn. Das Mutterschaftsgeld und der Zuschuss der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers sollte spätestens zu Beginn der sechswöchigen vorgeburtlichen Schutzfrist beantragt werden.
Elterngeld und Kindergeld
Um nach der Geburt möglichst rasch diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, ist es sinnvoll, sich schon gegen Ende der Schwangerschaft die entsprechenden Antragsformulare zu beschaffen und die erforderlichen Unterlagen für die Antragsstellung zusammenzustellen. Formulare für die Beantragung von Kindergeld gibt es bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und für Angehörige des öffentlichen Dienstes beim Dienstherrn oder bei der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber. Für Elterngeld sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Ämter zuständig.
Elterngeldstellen
Baden-Württemberg: Landeskreditbank Baden-Württemberg/Förderbank
Bayern: Ämter für Versorgung und Familienförderung
Berlin: Bezirksämter, Jugendamt
Brandenburg: Jugendämter der kreisfreien Städte, Landkreise und großen kreisangehörigen Städte
Bremen, Stadtgebiet: Amt für Soziale Dienste/Bremen-Erziehungsgeldstelle
Bremerhaven: Amt für Familie und Jugend
Hamburg: Bezirksämter (Einwohnerämter)
Hessen: Ämter für Versorgung und Soziales
Mecklenburg-Vorpommern: Versorgungsämter
Niedersachsen: kreisfreie Städte, Landkreise und in einigen Fällen auch kreisangehörige Gemeinden
Nordrhein-Westfalen: Versorgungsämter
Rheinland-Pfalz: Jugendämter der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte und Landkreise
Saarland: Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung
Sachsen: Ämter für Familie und Soziales
Sachsen-Anhalt: Ämter für Familie und Soziales
Schleswig-Hostein: Außenstellen des Landesamtes für Soziale Dienste
Thüringen: Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte
Publikationen zum Thema
Häufig gestellte Fragen
Ich schlafe nachts ganz schlecht und bin dann den ganzen Tag todmüde. Was kann ich tun, um wieder besser zu schlafen?
Schlaflosigkeit ist vor allem gegen Ende der Schwangerschaft ein häufiges Problem. Die Einnahme von Beruhigungs- oder Schlafmitteln ist tabu: Die chemischen Substanzen gelangen auch in den Blutkreislauf des Ungeborenen und können ihm schaden. Eine Alternative zu Medikamenten sind Kräutertees aus Melisse, Hopfen und/oder Baldrian. Auch ein Glas warme Milch mit Honig wirkt beruhigend.
Das Schlafzimmer sollte kühl, dunkel und gut gelüftet sein. Hilfreich sind außerdem Entspannungsübungen oder ein warmes Bad vor dem Schlafengehen. Auch ist es besser, abends nur leichte Kost und zumindest ab dem Nachmittag keine koffeinhaltigen Getränke mehr zu sich nehmen. Ein häufiger Grund für Schlafstörungen sind auch die nächtlichen Kindsbewegungen. Manchmal hilft es dann, ein wenig umherzugehen, um das Kind in den Schlaf zu wiegen.
Ich muss ständig zur Toilette gehen. Kann ich etwas gegen diese Blasenschwäche tun?
Mit fortschreitender Schwangerschaft drückt das Gewicht des Kindes zunehmend auf die Blase. Dadurch verspürt die Schwangere häufiger als sonst Harndrang. Insbesondere in den letzten Schwangerschaftswochen verstärken sich diese Beschwerden, weil die Blase wegen des Platzmangels immer weniger Wasser fassen kann. Deshalb werden bei häufigerem Blasendruck zugleich geringere Mengen Wasser ausgeschieden. Hinzu kommt, dass das Schwangerschaftshormon Progesteron entspannend auf die Blasenmuskulatur wirkt, so dass es oft auch zu unfreiwilligem Harnabgang kommt. Dagegen lässt sich leider nicht viel tun. Auf keinen Fall sollte man weniger trinken, da es dann leicht zu Harnweginfektionen kommen kann. Beckenbodenübungen vom Beginn der Schwangerschaft an können einer bleibenden Blasenschwäche vorbeugen.
Helfen Dampfsitzbäder als Vorbereitung auf die Geburt?
Wissenschaftlich ist zwar nicht erwiesen, dass Dampfsitzbäder eine Hilfe bei der Vorbereitung auf die Geburt sind. Aber generell sind Dampfsitzbäder gut für das Gewebe, sie machen es geschmeidiger und weicher und können damit die Geburt erleichtern. Auch können Dampfsitzbäder möglicherweise einem Dammriss oder der Notwendigkeit eines Dammschnitts entgegenwirken. Ab der 38. Schwangerschaftswoche werden Dampfsitzbäder mit Heublumen oder Lindenblüten einmal in der Woche empfohlen. Für ein Dampfsitzbad werden die Blüten in ein Gefäß, also einer kleinen Wanne zum Beispiel, mit kochendem Wasser gegeben. Nachdem das Wasser etwas abgekühlt ist, kann man sich darüber setzen.
Mein Mann möchte sich nach der Entbindung unbezahlten Urlaub nehmen, um den Haushalt zu versorgen. Erstattet ihm die Krankenkasse den Verdienstausfall?
Versorgt der Vater aufgrund einer Erkrankung der Mutter nach der Geburt eines Kindes den Haushalt, erstattet ihm die Krankenkasse in der Regel einen Teil des entstandenen Verdienstausfalls. Voraussetzung ist, dass die Mutter bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Dann kann sie nach Sozialgesetzbuch V § 38 bei ihrer Krankenkasse eine Haushaltshilfe für die Versorgung des Haushalts beantragen. Der Antrag sollte rechtzeitig vor der Geburt gestellt werden.
Übernimmt der Mann die häusliche Betreuung, verlangen die gesetzlichen Krankenkassen für die Kostenerstattung
- eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit und den Umfang der Versorgung und
- eine Nettoverdienstbescheinigung vom Arbeitgeber des Mannes.
In der Regel übernehmen die Kassen dann einen Teil der Kosten des Verdienstausfalls. Genaue Auskünfte über die Höhe und Dauer der Erstattung gibt die örtliche Geschäftsstelle der Krankenkasse. Dort können auch alle nötigen Antragsformulare angefordert werden.
Privatversicherte müssen sich bei ihrer jeweiligen Versicherung nach ihrem versicherten Tarif oder einer möglichen Kostenübernahme durch die Beihilfe erkundigen.


