Männer im Konflikt
Kaum etwas verändert das Leben eines Mannes so sehr wie die Nachricht, dass er ein Kind gezeugt hat. Doch nicht jeder möchte Vater werden. Nicht jetzt, nicht unter diesen Umständen. Oder vielleicht doch? Was tun?
Häufig gestellte Fragen
Haben auch Männer Anspruch auf eine kostenlose Schwangerschaftskonfliktberatung?
Nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz kann sich jede Frau und jeder Mann kostenlos zu Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen Belangen einer Schwangerschaft beraten lassen. Dazu zählen auch Hilfen bei einem Schwangerschaftskonflikt. Die Beratungsstellen unterliegen der Schweigepflicht. Das gilt auch, wenn die Ratsuchenden minderjährig sind. Informationen über Einrichtungen, die Schwangerschaftskonfliktberatung durchführen, halten die Wohlfahrts- und Familienverbände, die Kirchen und Sozial- oder Gesundheitsämter bereit. Ratsuchende können auch über die Beratungsstellensuche auf diesen Internetseiten eine geeignete Beratungsstelle in räumlicher Nähe finden und direkt Kontakt aufnehmen.
Kann eine Frau zu einem Schwangerschaftsabbruch oder zum Austragen einer Schwangerschaft gezwungen werden?
Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, ungeborenes menschliches Leben zu schützen. Schon allein deshalb kann niemand eine Frau zwingen, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen.
Laut Gesetz macht sich jede Person strafbar (sei es der Ehemann, die Eltern oder andere Dritte), die eine Schwangere mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einem Abbruch der Schwangerschaft nötigt (§ 240 Absatz 4 Ziffer 2 StGB). Ebenso wenig können Frauen gezwungen werden, eine Schwangerschaft auszutragen. Zwar besteht das Grundrecht eines ungeborenen Kindes auf Unversehrtheit auch gegenüber seiner Mutter. Deshalb ist ein Schwangerschaftsabbruch nach geltendem Gesetz rechtswidrig, wenn keine medizinische oder kriminologische Indikation vorliegt.
Er bleibt jedoch innerhalb der ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft straffrei, wenn die Frau den Abbruch verlangt und an einer Schwangerschaftskonfliktberatung bei einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle teilnimmt.
Diese so genannte Beratungsregelung folgt der Erkenntnis, dass ungeborenes menschliches Leben nur mit der Frau und nicht gegen sie geschützt werden kann.
Auch wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Abbruch der Schwangerschaft bewirkt, erfüllt einen Straftatbestand (§ 170 Absatz 2 StGB).
Besteht ein Anrecht darauf, die Partnerin oder den Partner zur Schwangerschaftskonfliktberatung zu begleiten?
Wenn beide es wünschen, können Mann und Frau gemeinsam zur Beratung gehen. Ein Recht darauf, den jeweils anderen zu begleiten, hat jedoch keiner von beiden.
Ob die Schwangerschaftskonfliktberatung lieber allein oder gemeinsam in Anspruch genommen wird, müssen die Ratsuchenden selbst entscheiden.
Manchen Paaren hilft ein gemeinsamer Beratungstermin, mehr gegenseitiges Verständnis zu entwickeln und so zu einer einvernehmlichen Problemsicht zu kommen. Anderen ist es lieber, sich allein beraten zu lassen, weil sie so unbedrängt und unbeeinflusst ansprechen können, was sie auf dem Herzen haben.
Mit der Bereitschaft, ihre Partnerin zur Beratung zu begleiten, können Männer signalisieren, dass sie bereit sind, Verantwortung für die Schwangerschaft zu übernehmen und die Frau in allen Fragen zu unterstützen.
Möchte die Frau sich jedoch lieber allein beraten lassen, sollte der Mann diesen Wunsch respektieren. Denn am Ende muss sie eine Entscheidung fällen, die nicht nur vor dem Leben, das in ihr wächst, sondern auch und vor allem vor ihr selbst Bestand hat. Unabhängig davon steht es jedem Mann frei, allein eine Schwangerschaftskonfliktberatung aufzusuchen, um dort Antworten auf ihn bedrängende Fragen zu finden.




