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Was ist Pränataldiagnostik?

Pränataldiagnostische Untersuchungen werden der Schwangeren häufig im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen angeboten. Sie gehören jedoch nicht zur regulären Schwangerschaftsvorsorge.


Als Pränataldiagnostik werden spezielle Untersuchungen bezeichnet, die über die normalen, laut Mutterpass vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen hinausgehen. Sie zielen vor allem darauf ab, beim Ungeborenen Chromosomenabweichungen, Fehlbildungen und erblich bedingte Erkrankungen festzustellen. Die Grenzen zwischen Vorsorgeuntersuchungen und Pränataldiagnostik sind oftmals fließend.

So gehören beispielsweise zur allgemeinen Schwangerschaftsvorsorge drei Ultraschalluntersuchungen: Sie dienen dazu, das Stadium der Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin zu ermitteln, das Wachstum des Ungeborenen und die Entwicklung seiner Organe zu beobachten und im Hinblick auf die Geburt die Kindslage im Mutterleib festzustellen. Bei der Ultraschalluntersuchung können aber unter anderem auch Hinweise auf einen Neuralrohrdefekt oder ein Down-Syndrom festgestellt werden.

Informierte Zustimmung und Recht auf Nichtwissen

Nur wer gut informiert ist, kann selbstbestimmte Entscheidungen treffen – in Fachkreisen spricht man von „informierter Zustimmung“. Die Ärztin oder der Arzt ist verpflichtet, vor jeder Untersuchung über deren Ziel und Zweck sowie die damit verbundenen Risiken aufzuklären. Dazu gehört auch, dass deutlich gemacht wird, ob eine Untersuchung noch zur regulären Vorsorge oder bereits zur Pränataldiagnostik gehört. In der Praxis wird dies nicht immer deutlich gemacht, wenn die Schwangere nicht ausdrücklich nachfragt.

Wer eine unbeschwerte Schwangerschaft erleben und lieber gar nicht wissen will, ob das Kind eventuell krank oder behindert sein wird, hat ein Recht auf Nicht-Wissen. Andererseits gehört es zur Informationspflicht von Ärztinnen und Ärzten, die Schwangere über einen auffälligen Befund aufzuklären, da sie anderenfalls haftbar gemacht werden können. Dieser Interessenkonflikt lässt sich jedoch dadurch umgehen, dass die Schwangere der Ärztin oder dem Arzt ausdrücklich erklärt, dass sie über bestimmte Dinge – beispielsweise eine mögliche Behinderung des Kindes – in der Schwangerschaft nicht informiert werden möchte.

Methoden der Pränataldiagnostik

Man unterscheidet in der vorgeburtlichen Diagnostik zwischen nicht-invasiven und invasiven Verfahren. Nicht-invasive Verfahren sind Ultraschalluntersuchungen und die Verfahren zur Risikoeinschätzung. Als invasive Verfahren werden diejenigen Untersuchungen bezeichnet, die mit einem Eingriff in den Körper der Mutter verbunden sind. Im Übrigen werden die Verfahren der Pränataldiagnostik in drei Gruppen unterteilt:

1) Ultraschalluntersuchungen: Neben den Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge kann Ultraschall auch zur Suche nach Fehlbildungen und zur Vorbereitung und Überwachung anderer pränataldiagnostischer Untersuchungen verwendet werden.

2) Verfahren zur Risikoeinschätzung: Hierzu gehören außer dem Nackentransparenztest, der per Ultraschall durchgeführt wird, zwei Bluttests – der Ersttrimester-Test und der Triple-Test.

3) Invasive Verfahren: Dies sind die Chorionzottenbiopsie, die Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) und die Nabelschnurpunktion.

Die Krankenkasse zahlt nur bedingt

Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Leistungen bezahlt, die medizinisch notwendig und sinnvoll sind.Dies sind vor allem die in den Mutterschutzrichtlinien vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen. Die Kosten für Untersuchungen im Rahmen der Pränataldiagnostik werden nur dann von der Krankenkasse übernommen, wenn bei den regulären Vorsorgeuntersuchungen ein auffälliger Befund festgestellt wurde, der weitere Untersuchungen erforderlich macht, oder wenn aufgrund von Komplikationen bei vorangegangenen Schwangerschaften bestimmte Risiken bestehen. Ansonsten werden die Verfahren der Pränataldiagnostik als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) angeboten und müssen von der Schwangeren selbst bezahlt werden.

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Häufig gestellte Fragen

Können Untersuchungen im Rahmen der Pränataldiagnostik das ungeborene Kind gefährden?

Ein gewisses Risiko besteht bei allen invasiven Verfahren der Pränataldiagnostik, also bei den Untersuchungen, bei denen mit einer Hohlnadel kindliche Zellen aus dem fetalen Versorgungssystem (Plazenta, Fruchtwasser, Nabelschnur) entnommen werden. Verletzungen des Fötus durch die Nadel sind zwar sehr selten; es kann aber durch den Eingriff bei der Schwangeren zu Blutungen und Wehen kommen oder Fruchtwasser kann abfließen.

Laut Statistik beträgt das Risiko einer Fehlgeburt bei der Chorionzottenbiopsie 0,5 bis 2 Prozent, bei der Fruchtwasseruntersuchung 0,5 bis 1 Prozent und bei der Nabelschnurpunktion 1 bis 3 Prozent.

Schadet häufiges Ultraschallen dem Ungeborenen?

Ein Wissenschaftlerteam von der University of Western Australia hat im Zuge einer Langzeitstudie festgestellt, dass sich auch nach wiederholten Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft keine Schäden an Kindern nachweisen lassen.

Forschungsleiter John Newham begleitete mehrere Tausend Kinder bis zu ihrem achten Lebensjahr, von denen einige während der Schwangerschaft ihrer Mütter mehrmals, andere dagegen nur einmalig mit Ultraschall untersucht worden waren. Ein Vergleich zeigte jedoch keine Unterschiede hinsichtlich der Größe der Kinder, des Sprechens, der Sprache, des Verhaltens oder der neurologischen Entwicklung.

Ist ein straffreier Schwangerschaftsabbruch auch nach der 12. Schwangerschaftswoche noch möglich, wenn beim ungeborenen Kind eine schwere Entwicklungsstörung festgestellt wird?

Ein Schwangerschaftsabbruch nach der 12. Woche ist nur zulässig, wenn die Ärztin oder der Arzt unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse die körperliche und seelische Gesundheit der Frau bedroht sieht und diese Gefahr nicht auf andere für die Frau zumutbare Weise abgewendet werden kann.

Bei einer solchen medizinischen Indikation setzt der Gesetzgeber keine zeitlichen Grenzen für die Zulässigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs. Was viele jedoch nicht wissen: Nach der 16. Schwangerschaftswoche kann ein Schwangerschaftsabbruch nicht wie in einem früheren Stadium der Schwangerschaft durch Absaugung oder Ausschabung unter Narkose durchgeführt werden. Stattdessen muss durch die Gabe von Wehenmitteln der Gebärvorgang eingeleitet werden. Die seelische Belastung der Schwangeren durch dieses Verfahren ist nicht zu unterschätzen. Mit Fortschreiten der Schwangerschaft werden daher an die medizinische Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch entsprechend höhere Anforderungen gestellt. Dies gilt insbesondere ab dem Zeitpunkt, da das Kind potenziell außerhalb des Mutterleibs lebensfähig ist (etwa ab der 24. Schwangerschaftswoche).

Über Einzelheiten zu einem möglichen Schwangerschaftsabbruch informieren die Ärztin oder der Arzt, die Hebamme oder die staatlich anerkannten Beratungsstellen.

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