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Sozialdienst katholischer Frauen (SkF)

Name und Sitz des Verbandes

Sozialdienst katholischer Frauen - Zentrale e.v.
Agnes-Neuhaus-Strasse 5
44135 Dortmund

Tel.: 0231 - 557026-0
Fax: 0231 – 557026-60

E-Mail: info@skf-zentrale.de
www.skf-zentrale.de

Kontakt bei Fragen

Regine Hölscher-Mulzer, Referat Frauen und Familien
E-Mail: hoelscher-mulzer@skf-zentrale.de

Gisela Pingen-Rainer, Referat Frauen und Familien
E-Mail: pingen@skf-zentrale.de

Die Aufgabe des Sozialdienst katholischer Frauen

Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) ist seit seiner Gründung 1899 ein Sozialverband in der katholischen Kirche. Als Frauen- und Fachverband bietet er bundesweit Frauen und Familien, Kindern und Jugendlichen, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden, Beratung, Unterstützung und Hilfe an. Das Beratungs- und Hilfeangebot ist unabhängig von Nationalität, Weltanschauung und Konfession. Der SkF arbeitet in folgenden sozialen Feldern:

  • Beratung und Hilfe für Frauen und Familien in besonderen Not- und Konfliktsituationen wie Schwangerschaftsberatung, Mutter-Kind-Einrichtungen, Arbeit mit allein Erziehenden, Beratung bei Trennung und Scheidung, Frauenhäuser, ambulante Beratung und Hilfe bei häuslicher Gewalt, familienbezogene Armutsprävention
  • Beratung und Hilfe im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe wie Sozialpädagogische Familienhilfe, Adoptions- und Pflegekinderdienst, Auslands-Adoptionsdienst, Tagespflege, Vormundschaften für Minderjährige, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Beratung und Hilfe für psychisch Kranke und Betreuung nach dem Betreuungsgesetz (BtG)
  • Beratung und Hilfe für Frauen und Familien in besonderen Lebenslagen wie Schuldnerberatung, Wohnungslosenhilfe, Straffälligenhilfe, Beratung und Hilfe für Prostituierte, Beratung und Hilfe für HIV-Infizierte und AIDS-kranke Frauen und Kinder
  • Beratung und Hilfe für Menschen mit Behinderung, Einrichtungen der Behindertenhilfe

Das Anliegen des Sozialdienst katholischer Frauen

Die Gründungsidee des SkF ist, dass es Not- und Konfliktsituationen gibt, von denen Frauen besonders betroffen sind und in denen Frauen in besonderer Weise helfen können. Der SkF hat es sich zur Aufgabe gemacht, insbesondere Frauen, Mädchen und Kindern, aber auch generell Familien und Jugendlichen in Not und Armut zu helfen. Diese Aufgabe nimmt der Verband in seinen Beratungsdiensten und Einrichtungen wahr. Das Zusammenarbeiten von bürgerschaftlich engagierten Frauen und beruflichen Mitarbeiter(inne)n ist dabei ein wesentliches Handlungsprinzip. Der Verband hat insgesamt 155 Ortsvereine mit über 13000 Mitgliedern und Ehrenamtlichen und etwa 5000 beruflichen Mitarbeiter(inne)n.

Das Leitbild der Schwangerschaftsberatung

Als Frauen- und Fachverband innerhalb der katholischen Kirche setzt sich der SkF im Rahmen der Katholischen Schwangerschaftsberatung in seinen ca. 120 Beratungsstellen vielfältig für den Schutz des menschlichen Lebens in allen seinen Phasen ein.

Die Schwangerschaftsberatung des SkF basiert auf einem integriertem Konzept, das vor, während und nach einer Schwangerschaft Information, psychosoziale Beratung, Vermittlung konkreter Hilfen, Prävention und Netzwerkarbeit anbietet. Zu ihren Aufgaben gehören im Einzelnen:

  • Beratung während der Schwangerschaft
  • Beratung im existentiellen Schwangerschaftskonflikt
  • Beratung in Zusammenhang mit Pränataldiagnostik und zu erwartender Behinderung des Kindes
  • Beratung und Begleitung nach der Geburt des Kindes
  • Beratung und Begleitung nach einem Schwangerschaftsabbruch
  • Beratung und Begleitung nach einer Tot- oder Fehlgeburt, nach frühem Kindstod
  • Information und Beratung in Fragen von Sexualität und Familienplanung
  • Sexualpädagogische Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen


Die Beratung und Hilfe für Frauen, Paare und Familien in Schwangerschaftsfragen und Schwangerschaftskonflikten gründet auf der christlichen Grundüberzeugung, dass jeder Mensch in seiner Einzigartigkeit, seiner unantastbaren Würde sowie seiner Freiheit, sein Leben eigenverantwortlich nach seinem Gewissen zu gestalten, geschaffen ist.

Katholische Schwangerschaftsberatung leistet professionelle Hilfe auf der Grundlage sozialpädagogischer/sozialarbeiterischer Standards, die von ihrem ganzheitlichen Ansatz her den Menschen in seinem lebensweltlichen und lebensgeschichtlichen Zusammenhang sieht und auf seine individuellen Probleme und Notlagen eingeht. Dazu gehören beispielsweise ein psychosoziales Beratungsverständnis, eine systemische Sicht- und Handlungsweise, interkulturelle Kompetenz und eine präventive Ausrichtung.

Die Beraterinnen arbeiten ressourcen- und lösungsorientiert und wollen Ratsuchende zur Selbsthilfe und zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung für das ungeborene Kind befähigen. Die Beratung hat das Ziel, Ratsuchende in ihrer Würde und Selbstbestimmung zu stärken und gerade in schwierigen Situationen und Lebenslagen mit ihnen gemeinsam Perspektiven zu entwickeln und Lösungen zu suchen. Dazu gehört in der Schwangerschaftsberatung des SkF, dass die Beratung nach bewährtem Konzept immer auch mit anderen Hilfeformen verknüpft ist. Durch die konkrete Hilfe in der Schwangerschaft, aber auch nach der Geburt bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes werden Schwangeren, Müttern und Vätern Perspektiven für ein Leben mit dem Kind eröffnet. Diese Hilfe steht im großen Zusammenhang der Aufgabe von Kirche und Caritas, durch ergänzende, unterstützende und entlastende Hilfen Familien in den verschiedenen Lebenssituationen zu begleiten und zu fördern. Nach kirchlichem und professionellem Selbstverständnis ist Schwangerschaftsberatung ein dialogischer Prozess, der zielorientiert Frauen darin unterstützen will, die Bereitschaft zur Annahme ihres Kindes zu entwickeln. Auch das Bundesverfassungsgericht hat 1993 in seinen Leitsätzen darauf hingewiesen, dass ein ungeborenes Kind gegenüber der Mutter ein eigenes Lebensrecht hat. Diese Zielorientierung ist und bleibt eine Vorgabe für jede einzelne Beratung, unabhängig davon, ob sie ihr Ziel erreicht oder nicht. Das bedeutet, dass am Beginn eines Beratungsprozesses das Ergebnis noch nicht feststehen kann und damit jede Beratung in ihrem Ergebnis offen ist. Durch die zielorientierte und ergebnisoffene Beratung, die geprägt ist von Respekt und Wertschätzung der Ratsuchenden gegenüber, wird das Leben des Kindes ebenso wie die Würde und Entscheidungsverantwortung der Ratsuchenden geschützt und geachtet. Gesetzliche Grundlage für die allgemeine Schwangerschaftsberatung ist § 2 SchKG. Die Beratung im existentiellen Schwangerschaftskonflikt, die sich nach wie vor unverändert an den §§ 5 und 6 SchKG orientiert, ist grundgelegt in den Bischöflichen Richtlinien für katholische Schwangerschaftsberatungsstellen (September 2000) und der Rahmenkonzeption für die Arbeit katholischer Schwangerschaftsberatungsstellen (Oktober 2000).

Die Qualitätsstandards des Sozialdienst katholischer Frauen

Die Schwangerschaftsberatung des SkF arbeitet auf folgenden Grundlagen: § 2 SchKG; Leitsätze und Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 28.Mai 1993; Bischöfliche Richtlinien für die katholischen Schwangerschaftsberatungsstellen, September 2000; Ja zum Leben. Rahmenkonzeption für die Arbeit katholischer Schwanger-schaftsberatungsstellen, Oktober 2000; Bundesrahmenhandbuch Katholische Schwangerschaftsberatung (erscheint im Sommer 2006); Eckpunkte zur Neuorientierung der Arbeit der Schwangerschaftsberatungsstellen des Sozialdienst katholischer Frauen, Mai 2000.

Maßnahmen der Qualitätssicherung

Prozesse der Qualitätsentwicklung auf Bundes,- Diözesan- und Ortsebene; Evaluation der Rahmenkonzeption für die Arbeit katholischer Schwangerschaftsberatungsstellen (März 2005); Bundesrahmenhandbuch Katholische Schwangerschaftsberatung (erscheint im Sommer 2006); kontinuierliche Fort- und Weiterbildungen sowie Supervision.

Online-Angebote des Verbands

Beratungsstellensuche

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Gesetzliche Grundlagen der Schwangerschaftsberatung

Verschiedene Gesetze stellen die Grundlage für die Schwangerschafts(konflikt)beratung dar. Hier sind die entsprechenden Gesetzestexte zu finden. mehr...


 
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