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Deutscher Caritasverband

Name und Sitz des Verbandes

Deutscher Caritasverband e.V.

Karlstraße 40

79104 Freiburg

Tel.: 0761- 200-0

Fax: 0761-541

E-Mail: presse@caritas.de

Kontakt bei Fragen

Sabine Fähndrich, Referentin für Schwangerschaftsberatung im Referat Familie und Generationen

Telefon: 0761- 200- 452 oder 454

E-Mail: sabine.faehndrich@caritas.de

Charakterisierung des Verbandes in Kurzform

Der Deutsche Caritasverband e.V. ist Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege und die von den deutschen Bischöfen anerkannte institutionelle Zusammenfassung und Vertretung der katholischen Caritas in Deutschland.

Unter dem Motto „Not sehen und handeln“ agiert die Caritas als Anwalt gesellschaftlich benachteiligter Menschen, als Mitgestalter der Sozial- und Gesellschaftspolitik. Sie sieht ihre Aufgabe in der konkreten Hilfeleistung für Menschen in Not- und Konfliktsituationen.

Die katholische Schwangerschaftsberatung

Als ein Fachdienst innerhalb der Caritas-Beratungslandschaft setzt sich die Schwangerschaftsberatung vielfältig für den Schutz des menschlichen Lebens ein. Sie gründet auf der christlichen Grundüberzeugung, dass jeder Mensch dazu geschaffen ist, sein Leben in seiner Einzigartigkeit, Würde und Freiheit, eigenverantwortlich nach seinem Gewissen zu gestalten. Zum Leben gehört geglücktes und krisenhaftes Erleben. Schwangerschaft kann zu einer Zeit der Freude werden, aber auch während der gesamten Dauer zwiespältige Gefühle und Konflikte auslösen. Die Schwangerschaftsberatung bietet Hilfestellung und Orientierung für Frauen und Paare in Not- und Konfliktsituationen, in Entscheidungskrisen im Verlauf der gesamten Schwangerschaft und auch nach Geburt des Kindes.

Sie wird als professionelle Sozialarbeit geleistet, die von ihrem ganzheitlichen Ansatz her den Menschen in seinem lebensweltlichen und lebensgeschichtlichen Zusammenhang sieht. Die Beratung ist ressourcenorientiert, sowohl im analytischen als auch im hilfebezogenen Bereich.

Die Schwangerschaftsberatung basiert auf einem integriertem Konzept, welches

  • psychosoziale Beratung während der Schwangerschaft
  • Beratung und Nachbetreuung nach einem Schwangerschaftsabbruch oder nach der Geburt des Kindes
  • Informationen über bestehende gesetzliche Leistungen und Hilfen für Familien und Kinder
  • Hilfestellung bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche, der Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit für das zu erwartende Kind sowie bei der Fortsetzung der Ausbildung der Mutter
  • Vermittlung konkreter Hilfen
  • Sexualaufklärung und Prävention

umfasst.

Katholische Schwangerschaftsberatungsstellen bieten Beratung und Hilfe an für:

  • Frauen und Paare in Not- und Konfliktsituationen während der Schwangerschaft und nach der Geburt bis zum dritten Lebensjahr des Kindes
  • Frauen und Paare, die sich im Entscheidungskonflikt befinden, ob sie das Kind bekommen können
  • Frauen und Paare mit Informationsbedarf im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft
  • Frauen und Paare vor, während und nach Pränataldiagnostik und zu erwartender Behinderung des Kindes
  • Frauen und Paare mit psychosozialen Konflikten nach Schwangerschaftsabbruch
  • Frauen und Paare nach einer Tot- oder Fehlgeburt, nach frühem Kindstod
  • Jugendliche und Erwachsene in Fragen von Sexualität und Familienplanung
  • Jugendliche und junge Erwachsene durch sexualpädagogische Angebote

Beratung hat das Ziel, Ratsuchende in ihrem Denken, Fühlen und Handeln zu stärken und gerade in schwierigen Lebenssituationen mit ihnen gemeinsam Perspektiven zu entwickeln und Lösungen zu suchen. Entsprechend dem kirchlichen und professionellen Selbstverständnis ist die Schwangerschaftsberatung ein dialogischer Prozess, der zielorientiert Frauen und Paare darin unterstützen möchte, eine Bereitschaft zur Annahme ihres Kindes zu entwickeln. Zu Beginn eines jeden Beratungsprozesses kann das Ergebnis noch nicht feststehen und damit ist jede Beratung ergebnisoffen. Durch die zielorientierte und ergebnisoffene Beratung wird das Leben des Kindes ebenso wie die Würde und Entscheidungsverantwortung der Ratsuchenden geschützt und geachtet.

Gesetzliche Grundlage für die allgemeine Schwangerschaftsberatung ist der § 2 SchKG. Sie bietet darüber hinaus Frauen und Paaren Hilfe und Unterstützung an, die im Entscheidungskonflikt nicht wissen, ob sie ihr Kind bekommen können. Sie orientiert sich dabei inhaltlich an den §§ 5 und 6 SchKG. Beratungsbescheinigungen, die Voraussetzung für einen rechtswidrigen aber straffreien Schwangerschaftsabbruch sind, werden jedoch nicht ausgestellt.

Qualitätsstandards der katholischen Schwangerschaftsberatung

Die katholische Schwangerschaftsberatung arbeitet auf folgenden Grundlagen:

  • § 2 SchKG
  • Leitsätze und Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993
  • Bischöfliche Richtlinien für katholische Schwangerschaftsberatung (September 2000)
  • Rahmenkonzeption für die Arbeit katholischer Schwangerschaftsberatungsstellen (Oktober 2000)
  • Bundesrahmenhandbuch zur Qualität der Katholische Schwangerschaftsberatung

Maßnahmen zur Qualitätssicherung

  • Fort- und Weiterbildung
  • Supervision
  • Jahreskonferenzen auf Diözesan- und Bundesebene
  • Evaluation der Rahmenkonzeption (März 2005)
  • Prozesse der Qualitätsentwicklung auf Bundes,- Diözesan- und Ortsebene
  • Bundesrahmenhandbuch Katholische Schwangerschaftsberatung, sowie Selbstevaluationsinstrumentarium für die Berater(innen)

Online-Angebote des Verbandes

Beratungsstellensuche

Link zur Beratungsstellensuche

Gesetzliche Grundlagen der Schwangerschaftsberatung

Verschiedene Gesetze stellen die Grundlage für die Schwangerschafts(konflikt)beratung dar. Hier sind die entsprechenden Gesetzestexte zu finden. mehr...


 
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