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Was kann mir eine Beratung bieten?

Jede Frau und jeder Mann hat einen Anspruch auf Beratung im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft. Die Beratung bietet Ratsuchenden hilfreiche Informationen, praktische Hilfen und auch weitergehende Betreuung.


Alle in Deutschland lebenden Frauen und Männer können eine Schwangerschaftsberatung in Anspruch nehmen. Dies ist im § 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) festgelegt. Die Beratung wird von professionellen Beratungskräften in anerkannten Beratungsstellen durchgeführt und ist kostenlos. Die Beraterinnen und Berater unterliegen der Schweigepflicht. Ratsuchende haben die Möglichkeit, Informationen anonym einzuholen. Einige Anbieter bieten auch Beratung in anderen Sprachen an.

Informationen zu Schwangerschaft und Familie

Im Mittelpunkt der Schwangerschaftsberatung stehen Fragen zu allen Themen rund um Schwangerschaft und Familienplanung, zum Beispiel zu:

  • Sexualaufklärung und Verhütung
  • Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft
  • Geburtsvorbereitung
  • finanziellen und sozialen Hilfen
  • Rechtsfragen
  • Problemen in der Paarbeziehung
  • Adoptionen
  • Hilfen für behinderte Menschen und ihre Familien

Praktische Unterstützung

Neben Informationen bieten die Beratungsstellen auch praktische Unterstützung. Das Angebot umfasst die Beantragung finanzieller Mittel, Hilfe bei der Wohnungssuche sowie bei der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz. In der Beratungsstelle kann auch die finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" beantragt werden. Die Beratungsstelle hilft außerdem dabei, eine Betreuungsmöglichkeit für das erwartete Kind zu finden.

Beratung bei einem Schwangerschaftskonflikt

Eine allgemeine Schwangerschaftsberatung unterscheidet sich von der Schwangerschaftskonfliktberatung. Eine Konfliktberatung darf nur in hierfür anerkannten Beratungsstellen durchgeführt werden. Dies können kommunale und freie Träger, aber auch Arztpraxen sein. Die Beraterinnen und Berater bieten Frauen, Männern oder Paaren Hilfe und Unterstützung in einem Schwangerschaftskonflikt. Gemeinsam wird nach Möglichkeiten gesucht, um Schwierigkeiten überwinden und Probleme lösen zu können. Geht es um rechtliche oder medizinische Themen, werden auf Wunsch der Ratsuchenden Fachexpertinnen oder -experten hinzugezogen.

Im Rahmen der Schwangerschaftskonfliktberatung werden auch die Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs und die damit verbundenen Risiken erläutert. Die Schwangerschaftskonfliktberatung in einer anerkannten Beratungsstelle ist Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch.

Nachbetreuung

Der Anspruch auf Beratung bleibt nach dem ersten Beratungsgespräch weiter bestehen. Eine Geburt oder ein Schwangerschaftsabbruch sind einschneidende Erlebnisse. Bei Fragen und Problemen können sich Frauen, Männer und Paare auch nach der Geburt ihres Kindes oder nach einem Schwangerschaftsabbruch an ihre Beratungsstelle wenden. Dies kann helfen, mit der neuen Lebenssituation besser zurechtzukommen.

Weiterführende Informationen

Beratungsstellensuche

Häufig gestellte Fragen

Ich bin schwanger und weiß nicht, was ich jetzt tun soll. An wen kann ich mich wenden?

Wer ungewollt schwanger ist oder sich in der neuen Situation noch nicht zurechtfindet, kann sich an eine Beratungsstelle wenden. In den anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen beantworten geschulte Fachkräfte alle Fragen zum Thema Schwangerschaft. Sie hören zu, klären auf und bieten praktische Unterstützung an. Die Beraterinnen und Berater helfen, Perspektiven für das Leben mit dem Kind zu finden. Im Rahmen der Schwangerschaftskonfliktberatung informieren sie auch über das Thema Schwangerschaftsabbruch und unterstützen Schwangere dabei, eine eigenverantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Die Beratung ist kostenfrei.

Was kostet eine Schwangerschafts(konflikt)beratung?

Die Schwangerschafts(konflikt)beratung in einer anerkannten Schwangerschafts- oder Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle ist anonym und kostenlos.

 
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