Der operative Schwangerschaftsabbruch kann in Kliniken, in entsprechend ausgestatteten Arztpraxen oder Tageskliniken durchgeführt werden. Er erfolgt entweder unter Betäubung des Muttermundes oder unter Vollnarkose. Die gebräuchlichste Methode ist die Absaugung von Frucht und Gebärmutterschleimhaut nach vorsichtiger Erweiterung des Gebärmutterhalses.
Der operative Eingriff dauert etwa zehn Minuten. Dazu kommen gegebenenfalls das Vorgespräch mit dem Anästhesisten, das Setzen der örtlichen Betäubung beziehungsweise die Einleitung der Narkose sowie eine zweistündige Ruhezeit nach dem Eingriff, bis der Kreislauf sich stabilisiert hat.
Die meisten operativen Abbrüche werden ambulant vorgenommen.Das bedeutet, dass die Frau im Anschluss – am besten in Begleitung – wieder nach Hause gehen kann. Ein stationärer Aufenthalt ist nur dann notwendig, wenn eine medizinische Indikation dafür vorliegt oder die Schwangerschaft weit fortgeschritten war. Nach dem Eingriff sollte die Frau nicht allein sein, um bei stärkeren Blutungen, etwaigen Kreislaufproblemen oder falls Fieber auftreten sollte Hilfe zu haben.
Es ist ratsam, zweimal täglich die Temperatur zu messen. Sie sollte 38 Grad nicht übersteigen. Ist sie höher, muss der Arzt oder die Ärztin informiert werden.
Der Abbruch hat eine Blutung zur Folge. Bis sie aufgehört hat, ist es besser auf Vollbäder zu verzichten und keine Tampons zu benutzen. Ebenfalls sollte in dieser Zeit auf Geschlechtsverkehr verzichtet werden.
Drei bis vier Tage nach dem Eingriff können infolge des Hormonabfalls noch einmal periodenähnliche Schmerzen und Spannungsgefühle in den Brüsten auftreten. Ebenso kann sich ein seelisches Tief bemerkbar machen. Es kann deshalb gut sein, rechtzeitig zu überlegen, wie viel Versorgung und seelische Unterstützung man möglicherweise braucht, und wer aus dem Freundes- oder Familienkreis als Beistand in Frage kommt. Nach etwa zwei Wochen ist eine medizinische Nachuntersuchung erforderlich.
Wenn im Anschluss an den Abbruch mit der Pille verhütet werden soll, muss am Tag des Abbruchs mit der Einnahme begonnen werden (vergleichbar mit der Pilleneinnahme am ersten Tag der Regelblutung bei Beginn der hormonellen Verhütung).
Körperliche Komplikationen sind selten
Während des Eingriffs können in sehr seltenen Fällen Narkoseunverträglichkeiten oder Verletzungen der Gebärmutter auftreten. Nach dem Eingriff sind Nachblutungen und Entzündungen möglich. Insgesamt sind gesundheitliche Komplikationen nach dem Eingriff jedoch sehr selten. Dies gilt vor allem dann, wenn der Abbruch vor der neunten Woche nach der Empfängnis (vor der elften Woche nach Beginn der letzten Menstruation) durchgeführt wird.
Bei normalem Verlauf des Schwangerschaftsabbruchs sind keine Auswirkungen auf spätere gewünschte Schwangerschaften zu erwarten.
Beratungsstellensuche
Häufig gestellte Fragen
Wer trägt die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch?
Wird die Schwangerschaft nach der Beratungsregelung in den ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis unterbrochen, muss der Eingriff grundsätzlich von der schwangeren Frau selbst bezahlt werden. Dies gilt nicht für medizinische Vor- und Nachbehandlungen.
Eine finanzielle Unterstützung oder eine Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs nach der Beratungsregelung ist möglich, wenn die Frau kein oder ein sehr geringes Einkommen hat (wirtschaftliche Bedürftigkeit). Zur Feststellung der Bedürftigkeit werden das Einkommen, das Vermögen und die Lebensumstände berücksichtigt. Genauere Auskunft erteilen die anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen.
Die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche, die aufgrund einer medizinischen oder kriminologischen Indikation durchgeführt werden, werden von der Krankenkasse und dem Land übernommen.
Ab wann muss ich nach einem Schwangerschaftsabbruch wieder verhüten?
Nach einem Schwangerschaftsabbruch können die meisten Frauen sehr bald wieder schwanger werden, denn gleich nach einem Abbruch beginnt ein neuer Menstruationszyklus. Wurde die Schwangerschaft medikamentös unterbrochen, startet der Zyklus nach der Hormongabe. In der Regel findet der Eisprung entsprechend etwa zwei Wochen nach der Einnahme statt, die nächste Monatsblutung weitere zwei bis vier Wochen später.
Ärztinnen, Ärzte und anerkannte Beratungsstellen können helfen, eine individuell angepasste und sichere Verhütungsmethode zu finden.
Darf der Vater des Kindes über einen Schwangerschaftsabbruch mitentscheiden?
Die Entscheidung darüber, ob eine Frau die Schwangerschaft austragen will, liegt allein bei ihr selbst. Niemand kann oder darf diese Entscheidung für sie treffen oder sie unter Druck setzen. Anerkannte Beratungsstellen unterstützen schwangere Frauen darin, eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen. Inwieweit eine Schwangere den leiblichen Vater des Kindes in ihre Entscheidung einbeziehen will, liegt in ihrem eigenen Ermessen.
Wie werden die Schwangerschaftswochen gezählt, wenn es um einen Schwangerschaftsabbruch geht?
Der Gesetzgeber bezieht die Zeitangabe „straffrei bis zur zwölften Woche“ auf die tatsächliche Schwangerschaftswoche, also die zwölfte Woche nach der Empfängnis. Ärztinnen und Ärzte gehen aber bei der Berechnung vom ersten Tag der letzten Regelblutung aus. Da die Empfängnis im Durchschnitt etwa zwei Wochen nach der letzten Regelblutung stattfindet, entspricht die vom Gesetzgeber bezeichnete zwölfte Schwangerschaftswoche der vierzehnten Schwangerschaftswoche nach ärztlicher Berechnung.



