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Die Bundesstiftung Mutter und Kind: Direkthilfe in Notlagen

Seit 25 Jahren bietet die Bundesstiftung Mutter und Kind zügige und unbürokratische Hilfe für schwangere Mädchen und Frauen, die in einer finanziellen Notlage sind.


  

Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ wurde 1984 ins Leben gerufen. Ihr Ziel ist die direkte und unproblematische materielle Hilfe für schwangere Frauen in Notlagen. Damit soll ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft und die Betreuung des Kleinkindes erleichtert werden. Rechtliche Grundlage der Stiftung ist das Gesetz über die Bundesstiftung Mutter und Kind in der Fassung vom 19. März 1993 (BGBI. I S. 406), zuletzt geändert am 21. September 1997 (BGBI.I 2390).

 

Die Stiftung in Zahlen

Rund 150.000 Frauen pro Jahr – das ist etwa jede fünfte schwangere Frau – erhalten finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung zum Beispiel für Haushalts- und Wohnungsbedarf, Erstausstattung des Säuglings und Kinderbetreuung. In besonderen Fällen wird eine längere Unterstützung gewährt, die bis zum dritten Lebensjahr des Kindes dauern kann. Höhe und Dauer der Unterstützung richten sich im Einzelfall nach den persönlichen Verhältnissen der Schwangeren, aber auch danach, wie viele Anträge der Stiftung jeweils vorliegen. Für die Bundesstiftung werden jährlich mindestens 92 Millionen Euro vom Bund bereitgestellt, in 2009 wurden die Finanzmittel der Bundesstiftung wegen des gestiegenen Bedarfs auf rund 97 Millionen Euro erhöht. Die Mittel werden an die Landesstiftungen für Frauen und Familien in Not und andere zentrale Einrichtungen in den Bundesländern vergeben. Diese entscheiden über die Anträge. In Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen helfen die Landesstiftungen auch mit eigenen Stiftungsmitteln.

 

Voraussetzungen für finanzielle Unterstützung

Mittel der Bundesstiftung können nur beantragt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Nachzuweisen sind:

  • eine persönliche finanzielle Notlage
  • die bestehende Schwangerschaft (durch den Mutterpass oder ein Schwangerschaftsattest)
  • eine Beratung durch eine Schwangerschaftsberatungsstelle
  • ein Antrag auf Hilfe durch die Bundesstiftung vor der Entbindung. Zuständig für die Antragstellung ist die jeweilige Beratungsstelle.
  • Ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.


Zuschüsse aus der Bundesstiftung werden nur gewährt, wenn andere Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder Sozialhilfe nicht ausreichen oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können. Die Zuschüsse werden nicht auf andere Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe) angerechnet.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Mittel aus der Bundesstiftung.

 

Antragstellung

Um Leistungen zu erhalten, müssen sich Frauen an eine Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort wenden. Denn nur die Beratungsstellen sind berechtigt, den Antrag zu stellen. Eine direkte Antragstellung bei der Bundesstiftung durch die Schwangere selbst ist nicht möglich. Nach Prüfung der Notlage entscheidet dann die Schwangerschaftsberatungsstelle oder die zuständige Landesstiftung für Familie, Mutter und Kind über den Antrag auf Hilfe. Wichtig ist, dass die Leistungen frühzeitig und schon vor der Geburt des Kindes beantragt werden.

Örtliche Schwangerschaftsberatungsstellen können über die Beratungsstellensuche im Kanal Beratung des Portal www.familienplanung.de gefunden werden oder im Telefonbuch zum Beispiel unter Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk, donum vitae, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Pro Familia, Sozialdienst katholischer Frauen oder bei der Stadt- oder Landkreisverwaltung.

Die Geschäftsstelle der Bundesstiftung befindet sich im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Alexanderstraße 3, 10178 Berlin
Telefon: 030/ 20655 1217
E-Mail: BundesstiftungMutterundKind@bmfsfj.bund.de

 

Weiterführende Informationen

  

Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” unterstützt schwangere Frauen in Notlagen, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern.

 
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