Informationen über Anspruchsvoraussetzungen und Antragswege sowie über die Höhe und Dauer von Unterhaltsvorschusszahlungen sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu finden. Das Ministerium informiert zudem über steuerliche Aspekte von Unterhaltsleistungen.
zu den Seiten des BMFSFJ
- Unterhalt: das Kindeswohl rückt in den Mittelpunkt
Auf dieser Seite informiert das BMFSFJ allgemein über Regelungen zum Unterhalt für Kinder und Getrenntlebende. Weiterführende und spezielle Informationen und Links können aufgerufen werden. (Recherchedatum: 20.02.2008)
- Unterhalt und Steuern
Diese Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) informiert über Möglichkeiten, Unterhaltszahlungen von der Steuer abzusetzen. Spezielle Informationen zum Thema stehen bereit. Ein Link führt zum vollständigen Text des Einkommensteuergesetzes. (Recherchedatum: 16.07.2008)
- Der Unterhaltsvorschuss
Auf dieser Seite stellt das BMFSFJ Basisinformationen zum Unterhaltsvorschuss bereit. Es können spezielle und weiterführende Informationen und Links aufgerufen werden. (Recherchedatum: 12.12.2007)
- Der Unterhaltsvorschuss (Broschüre)
Die 28-seitige Broschüre "Der Unterhaltsvorschuss" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) kann hier bestellt oder heruntergeladen werden.Sie bietet Informationen über die Anspruchsvoraussetzungen und die Beantragung des Unterhaltsvorschusses sowie den Gesetzestext im Wortlaut. (Recherchedatum: 16.1.2008)




