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Unterhalt und Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende können Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen, wenn der andere Elternteil seiner Verpflichtung, Unterhalt zu zahlen, nicht nachkommt.


Informationen über Anspruchsvoraussetzungen und Antragswege sowie über die Höhe und Dauer von Unterhaltsvorschusszahlungen sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu finden. Das Ministerium informiert zudem über steuerliche Aspekte von Unterhaltsleistungen.

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