Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erläutert auf seinen Internetseiten den Steuerfreibetrag für Kinder und den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
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- Steuerliche Freibeträge für Kinder
Diese Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) informiert über Voraussetzungen und Höhe steuerlicher Freibeträge für Kinder und die Beantragung. Links führen zum Einkommensteuergesetz und zu weiterführenden Informationen des Bundesfinanzministeriums. (Recherchedatum: 09.01.2009)
- Der Entlastungsbetrag (Steuerklasse 2)
Diese Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) informiert über den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den entsprechenden Antragsweg. Ein Link führt zum vollständigen Text des Einkommenssteuergesetzes. (Recherchedatum: 28.11.2007)
- Steuerliche Regelung für Eltern von jungen Eltern
Auf dieser Seite informiert das Bundesministeriums für Familen, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) über das Kindergeld bzw. Freibeträge für Kinder für Eltern von jungen Eltern. Weiterführende Informationen und Links stehen zur Verfügung. (Recherchedatum: 12.12.2007)



