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Kündigungsschutz

Berufstätige Frauen genießen während der Schwangerschaft einen besonderen Kündigungsschutz. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen über die Schwangerschaft informiert ist. Kündigungsschutz besteht grundsätzlich vom ersten Tag der Schwangerschaft an. Genaue Informationen, auch über weitere Regelungen und zum Vorgehen bei rechtswidrigen Kündigungen, finden Sie hier:

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Publikationen zum Thema

Range-Ditz, Daniela
2009 | Preis: 9,90 €
Köln 2010 | Preis: kostenlos

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Vielfältig kombinierbar: Die Elternzeit

Die gesetzlichen Vorschriften zur Elternzeit ermöglichen es Eltern, Kindererziehung und Berufstätigkeit miteinander zu vereinbaren. Durch den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit ergeben sich vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. mehr...


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