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Elterngeld und Elternzeit

Mit dem Elterngeld und der Elternzeit haben Mütter und Väter verschiedene Möglichkeiten, Berufstätigkeit und Kindererziehung miteinander zu verbinden.


Das Elterngeld ist für Geburten ab dem 1. Januar 2007 an die Stelle des bisherigen Erziehungsgelds getreten. Das Erziehungsgeld konnte für Geburten vor dem 1. Januar 2007 beantragt werden.

Die Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) informieren über die aktuellen Regelungen zum Anspruch auf Elterngeld und die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten der Elternzeit.

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Bundesstiftung Mutter und Kind

Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” unterstützt schwangere Frauen in Notlagen, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern.

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Das Elterngeld: Zu zweit hat man mehr davon

Eltern, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen, haben Anspruch auf Elterngeld. Es beträgt 65 bis 67 Prozent des letzten Durchschnitts-Nettoeinkommens, jedoch mindestens 300 und höchstens 1800 Euro. Beanspruchen beide Eltern das Elterngeld, wird es zwei Monate länger gezahlt. mehr...


Teilzeitarbeit in der Elternzeit

Während der Elternzeit können Mütter und Väter bis zu 30 Stunden wöchentlich arbeiten. Die Teilzeitarbeit kann entweder im bisherigen Betrieb oder – mit dessen Zustimmung – in einem anderen Unternehmen ausgeübt werden. mehr...


 
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