Das Elterngeld ist für Geburten ab dem 1. Januar 2007 an die Stelle des bisherigen Erziehungsgelds getreten. Das Erziehungsgeld konnte für Geburten vor dem 1. Januar 2007 beantragt werden.
Die Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) informieren über die aktuellen Regelungen zum Anspruch auf Elterngeld und die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten der Elternzeit.
Zu den Angeboten des BMFSFJ
- Elterngeld
Auf dieser Seite informiert das BMFSFJ zum Thema Elterngeld. Weiterführende und detaillierte Informationen etwa zur Rechtsgrundlage oder zum Antragsweg können aufgerufen werden. (Recherchedatum 27.10.2011)
Fragen zum Elterngeld werden auch über das Servicetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beantwortet. Servicetelefon: 01801-90 70 50 (3,9 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, max. 42 Cent/Min. aus den Mobilfunknetzen) - Elterngeldrechner
Auf dieser Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) kann mit Hilfe des Elterngeldrechners der persönliche Anspruch auf Elterngeld ermittelt werden. So wird deutlich, was die gesetzliche Regelung für die Eltern konkret bedeutet. (Recherchedatum: 27.10.2011)
- Elterngeld und Elternzeit (Broschüre)
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) stellt seine 100-seitige Broschüre 'Elterngeld und Elternzeit' inhaltlich vor. Die Broschüre kann bestellt oder heruntergeladen werden. (Recherchedatum: 27.10.2011)
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Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” unterstützt schwangere Frauen in Notlagen, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern.




