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Schwangerschafts(konflikt)beratung: Auch für Männer

Auch Männer können sich kostenlos zu allen Fragen der Familienplanung und einer Schwangerschaft fachlich beraten lassen. Dabei kann es ebenso um Hilfen zu einer Familiengründung gehen wie um die Unterstützung in einem Schwangerschaftskonflikt.


Um eine Beratung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Mann nicht unbedingt einen Schwangerschaftskonflikt haben. Laut Schwangerschaftskonfliktgesetz kann jeder Mann sich rund um die Themen Sexualität, Familienplanung und Schwangerschaft informieren und beraten lassen – ob bei einem freien, kommunalen oder kirchlichen Träger, ob allein oder mit der Partnerin.

Die Beratungsstellen unterstützen zudem im Umgang mit Behörden. Außerdem können hier alle Fragen zur vorgeburtlichen Diagnostik besprochen werden.

Beratung im Konfliktfall

Es gibt viele Gründe, weswegen Männer eine Schwangerschaftsberatungsstelle aufsuchen können. Das kann der Wunsch nach einem verständnisvollen Gespräch sein, etwa wenn es wegen der Schwangerschaft Konflikte in der Beziehung gibt. Vielleicht ist die Vaterschaft unklar, oder der Mann ist unsicher, ob er Vater werden möchte. Oder was tun, wenn er das Kind möchte, sie aber nicht?

Eine Schwangerschaftskonfliktberatung soll zum Austragen einer Schwangerschaft ermutigen, ist aber – auch wenn die Schwangere das letzte Wort hat – im Prinzip ergebnisoffen. Sie kann zu der Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch führen oder in eine Familiengründungsberatung übergehen: Wie kann das Leben mit einem Kind aussehen? Wollen Mann und Frau das Kind gemeinsam erziehen? Wie lassen sich die Finanzen während der Schwangerschaft und danach sichern, und wie lassen sich für Mann und Frau Familie und Beruf miteinander vereinbaren? Was regelt das Unterhalts- und Umgangsrecht?

Gemeinsam zur Beratung?

Sind Mann und Frau zu einer fairen Auseinandersetzung bereit, kann eine gemeinsame Beratung zu einer einvernehmlichen Lösung beitragen: Was soll aus der ungewollten oder zwiespältig empfundenen Schwangerschaft werden? Unterschiedliche Interessen können zur Sprache gebracht und ausgelotet werden. Verhärtete Fronten können sich auflösen. Was man sich bisher nicht zu sagen traute, kann ausgesprochen werden.

Was es bedeutet, die Verantwortung für eine ungewollte Schwangerschaft zu übernehmen, ist eine äußerst schwierige Frage. Oft kann die Beratung dabei helfen, Verständigungsschwierigkeiten zu überwinden. Etwa wenn der Mann betont, die Entscheidung liege allein bei der Frau, weil er sie nicht bedrängen wolle. Die Frau aber fühlt sich zu seiner Überraschung allein gelassen und wünscht sich eine klare Position von ihm.

Allein zur Beratung?

Männer können auch allein eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch nehmen. Manchmal fällt es Männern dann leichter, frei anzusprechen, was sie bedrückt. Nicht selten kommen sie erst in der Ruhe der Beratung dazu, sich mit ihren möglicherweise widerstreitenden Gefühlen gegenüber der nicht geplanten Vaterschaft auseinander zu setzen.

Oft geht es zunächst einmal darum, das Gefühlschaos zu lichten. Sind die Partner uneinig darüber, was geschehen soll, fühlen Männer sich der Schwangeren oft vollkommen ausgeliefert. Ihre Ohnmachtgefühle beherrschen sie mitunter so sehr, dass sie nicht mehr ein noch aus wissen. In der Beratung finden sich dann oft überraschende Wege aus der Ohnmacht.

Hegt der Mann (heimliche) Zweifel an seiner Vaterschaft, erfährt er hier alles, was er zur Klärung dieser Frage wissen muss.

Neutralität gewährleistet

Da es sich in den meisten Fällen um Beraterinnen handelt, befürchten Männer mitunter, dass die Beraterin nur die Position der Frau vertritt und zusätzlichen Druck auf ihn ausübt. Davon ist jedoch nicht auszugehen.

Die professionellen und gegenüber der Frau und dem Mann zur Neutralität verpflichteten Beraterinnen wissen, wie weit reichend die Entscheidung für oder gegen ein Kind ist. Es wäre sinnlos, einen von beiden unter Druck zu setzen. Eine auf diese Weise zustande gekommene Entscheidung hätte keinen Bestand.

Weiterführende Informationen

Beratungsstellensuche

Häufig gestellte Fragen

Haben auch Männer Anspruch auf eine kostenlose Schwangerschaftskonfliktberatung?

Nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz kann sich jede Frau und jeder Mann kostenlos zu Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen Belangen einer Schwangerschaft beraten lassen. Dazu zählen auch Hilfen bei einem Schwangerschaftskonflikt. Die Beratungsstellen unterliegen der Schweigepflicht. Das gilt auch, wenn die Ratsuchenden minderjährig sind. Informationen über Einrichtungen, die Schwangerschaftskonfliktberatung durchführen, halten die Wohlfahrts- und Familienverbände, die Kirchen und Sozial- oder Gesundheitsämter bereit. Ratsuchende können auch über die Beratungsstellensuche auf diesen Internetseiten eine geeignete Beratungsstelle in räumlicher Nähe finden und direkt Kontakt aufnehmen.

Kann eine Frau zu einem Schwangerschaftsabbruch oder zum Austragen einer Schwangerschaft gezwungen werden?

Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, ungeborenes menschliches Leben zu schützen. Schon allein deshalb kann niemand eine Frau zwingen, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. Laut Gesetz macht sich jede Person strafbar (seien es der Ehemann, die Eltern oder andere Dritte), die eine Schwangere mit Gewalt oder durch Drohungen zu einem Abbruch der Schwangerschaft nötigt (§ 240 Absatz 4 Ziffer 2 StGB).

Ebenso wenig können Frauen gezwungen werden, eine Schwangerschaft auszutragen. Zwar hat das ungeborene Kind ein Grundrecht auf Unversehrtheit auch gegenüber seiner Mutter. Deshalb ist ein Schwangerschaftsabbruch nach geltendem Gesetz rechtswidrig, wenn keine medizinische oder kriminologische Indikation vorliegt. Ein Abbruch bleibt jedoch innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis straffrei, wenn die Frau ihn verlangt und sich in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lässt. Diese sogenannte Beratungsregelung folgt der Erkenntnis, dass ungeborenes menschliches Leben nur mit der Frau und nicht gegen sie geschützt werden kann.

Auch wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist, ihr diesen Unterhalt vorenthält und dadurch den Abbruch der Schwangerschaft bewirkt, begeht eine Straftat (§ 170 Absatz 2 StGB).

Besteht ein Anrecht darauf, die Partnerin oder den Partner zur Schwangerschaftskonfliktberatung zu begleiten?

Wenn beide es wünschen, können Mann und Frau gemeinsam zur Beratung gehen. Ein Recht darauf, den jeweils anderen zu begleiten, hat jedoch keiner von beiden. Ob die Schwangerschaftskonfliktberatung lieber allein oder gemeinsam in Anspruch genommen wird, müssen die Ratsuchenden selbst entscheiden.

Manchen Paaren hilft ein gemeinsamer Beratungstermin, mehr gegenseitiges Verständnis zu entwickeln und so zu einer einvernehmlichen Sichtweise zu kommen. Anderen ist es lieber, sich allein beraten zu lassen, weil sie so ganz offen und unbeeinflusst ansprechen können, was ihnen wichtig ist.

Mit der Bereitschaft, seine Partnerin zur Beratung zu begleiten, kann ein Mann signalisieren, dass er bereit ist, Verantwortung für die Schwangerschaft zu übernehmen und die Frau in allen Fragen zu unterstützen. Möchte sie sich jedoch lieber allein beraten lassen, sollte der Mann diesen Wunsch respektieren. Unabhängig davon steht es auch jedem Mann frei, allein eine Schwangerschaftskonfliktberatung aufzusuchen, um dort Antworten auf seine Fragen zu finden.

Stimmt es, dass jedes zehnte Kind ein "Kuckuckskind" ist?

Nach bisherigem Wissen ist die Behauptung stark übertrieben, jedes zehnte Kind sei nicht das Kind des Mannes, der von der Mutter als leiblicher Vater angegeben wird. Wissenschaftlich abgesicherte Zahlen gibt es hierzu jedoch nicht.

Eine Frau ist stets ganz sicher die Mutter des von ihr geborenen Kindes. Dagegen ist die Vaterschaft eines Mannes Vertrauenssache. Im Jahr 2005 wertete Mark Bellis von der Universität Liverpool insgesamt 35 europäische und US-amerikanische Studien aus, die zwischen 1950 und 2004 der Frage nach dem Anteil der "Kuckuckskinder" nachgegangen waren. Die Daten schwankten stark, im statistischen Durchschnitt ergab sich eine Rate von 3,7 Prozent, was etwa einem von 25 Kindern entspricht. Die Untersuchung ergab zudem, dass keineswegs immer Untreue die Ursache war. In vielen Fällen waren die Kinder in der Übergangsphase zwischen einer alten und einer neuen Partnerschaft gezeugt worden.

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