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Schwangerschaftskonflikt: Will ich Vater werden?

Teaser: Will ich Vater werden

Auch bei einer ungewollten Schwangerschaft kommen in den weitaus meisten Fällen Mann und Frau zu einer einvernehmlichen Lösung. Der Weg dorthin ist aber nicht immer leicht.


Die meisten Männer freuen sich, wenn sie erfahren, dass sie ein Kind gezeugt haben. Gleichwohl bricht nicht jeder Mann sogleich in Jubel aus. Vielleicht stimmt es in der Beziehung nicht (mehr). Oder beide befinden sich im Augenblick in einer beruflichen Situation, die alle Kräfte erfordert. Oder ein Kind entspricht aus anderen Gründen nicht dem aktuellen Lebensplan.

Umfragen zeigen, dass viele Kinder ungeplant kommen, was nicht gleichbedeutend ist mit ungewollt. Aber bei weitem nicht immer sagen zwei Menschen: "Jetzt stimmt alles, jetzt möchten wir ein Baby!" Angesichts einer unerwarteten Schwangerschaft werden alte Gewissheiten, Vorhaben und Absprachen möglicherweise auf einen Schlag hinfällig. Die Frage „Will ich Vater werden?“ verlangt nun keine allgemeine Antwort mehr, sondern eine ganz konkrete.

Bin ich soweit?

Die Frage, ob ein Mann oder eine Frau für das Leben mit einem Kind bereit ist, stellt sich in einer funktionierenden Partnerschaft gewiss anders als in einer Beziehung, die noch nicht gefestigt ist oder in der es gerade kriselt.

Männer tun gut daran, sich zu fragen, was diese Schwangerschaft für sie persönlich bedeutet, auch wenn am Ende die Frau das letzte Wort hat und haben muss, ob sie das Kind bekommt oder nicht. Der Mann muss sich über seine Gedanken klar werden. Welche Vorstellungen hat er von seinem eigenen Leben? Welche vom gemeinsamen zukünftigen Leben? Was für ein Vater möchte er sein? Was traut er sich als Vater zu?

Natürlich spielt auch eine Rolle, welche Vorstellungen die Partnerin vom gemeinsamen künftigen Leben hat: Geht sie von einer gleichmäßigen Verteilung der Aufgaben aus? Lassen sich ihre Vorstellungen mit den eigenen Zukunftsplänen vereinbaren?

Bei Männern stehen häufig Bedenken im Vordergrund, ob sie eine Familie finanzieren können. Daneben fragen sie sich oft, ob sie bereit sind, für ein Kind auf persönliche Freiheiten zu verzichten.

Möglicherweise ist die Schwangerschaft auch das Ergebnis einer neuen Beziehung oder flüchtigen Bekanntschaft, so dass die Aussicht auf ein Kind mit einer noch nicht vertrauten Frau erschreckt.

Eine besondere Rolle spielen zudem die Erfahrungen mit dem eigenen Vater: Hat er sich für seine Kinder interessiert? War er nahe und greifbar? Hat er gegenüber seiner Familie grundsätzliche Freude und Stolz ausgestrahlt – auch wenn die Lage mal schwierig war? Männer, die den eigenen Vater so erlebt haben, neigen eher zu positiven Vorstellungen von der eigenen Vaterschaft. Männer, die diese positiven Erfahrungen mit dem eigenen Vater nicht haben, sollten sich damit auseinander setzen. Wichtig ist, sein eigenes Bild von Vaterschaft zu entwickeln.

Die Entscheidung

Mag sein, dass die erste Reaktion auf die Nachricht, ein Kind gezeugt zu haben, ein verzweifeltes "Nein, ich will nicht!" war. Andere sind überglücklich und der Traum endlich Vater zu werden rückt in greifbare Nähe. Wichtig ist es, sich über seine Gefühle klar zu werden, auch wenn sie sich widersprechen (Freude, Angst, Unsicherheit, Stolz, Ablehnung…). Das Für und Wider richtig auszuloten erhöht die Chance, dass man auch später noch zu seiner Entscheidung stehen kann.

Oft haben sie vorschnell auf den Abbruch der Schwangerschaft gedrängt und die Frau unter Druck gesetzt. Erst spät kommt dann die Erkenntnis, dass sie seinerzeit die Chance verpasst haben, über sich und ihr Leben einmal ganz neu nachzudenken. Deshalb ist es wichtig, sich zu fragen, was denn für das Kind spricht.

Erfahrungen aus der Beratung zeigen, dass Männer, die sich mit ihren Gefühlen in einem Schwangerschaftskonflikt nicht ausreichend befassen, später häufig Probleme mit ihrer Entscheidung haben. Manchmal werden sie nach Jahren plötzlich von Gewissensbissen und Reuegefühlen überfallen oder einer (scheinbar) unerklärlichen Trauer geplagt.

Weiterführende Informationen

Beratungsstellensuche

Häufig gestellte Fragen

Haben auch Männer Anspruch auf eine kostenlose Schwangerschaftskonfliktberatung?

Nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz kann sich jede Frau und jeder Mann kostenlos zu Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen Belangen einer Schwangerschaft beraten lassen. Dazu zählen auch Hilfen bei einem Schwangerschaftskonflikt. Die Beratungsstellen unterliegen der Schweigepflicht. Das gilt auch, wenn die Ratsuchenden minderjährig sind. Informationen über Einrichtungen, die Schwangerschaftskonfliktberatung durchführen, halten die Wohlfahrts- und Familienverbände, die Kirchen und Sozial- oder Gesundheitsämter bereit. Ratsuchende können auch über die Beratungsstellensuche auf diesen Internetseiten eine geeignete Beratungsstelle in räumlicher Nähe finden und direkt Kontakt aufnehmen.

Kann eine Frau zu einem Schwangerschaftsabbruch oder zum Austragen einer Schwangerschaft gezwungen werden?

Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, ungeborenes menschliches Leben zu schützen. Schon allein deshalb kann niemand eine Frau zwingen, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. Laut Gesetz macht sich jede Person strafbar (seien es der Ehemann, die Eltern oder andere Dritte), die eine Schwangere mit Gewalt oder durch Drohungen zu einem Abbruch der Schwangerschaft nötigt (§ 240 Absatz 4 Ziffer 2 StGB).

Ebenso wenig können Frauen gezwungen werden, eine Schwangerschaft auszutragen. Zwar hat das ungeborene Kind ein Grundrecht auf Unversehrtheit auch gegenüber seiner Mutter. Deshalb ist ein Schwangerschaftsabbruch nach geltendem Gesetz rechtswidrig, wenn keine medizinische oder kriminologische Indikation vorliegt. Ein Abbruch bleibt jedoch innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis straffrei, wenn die Frau ihn verlangt und sich in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lässt. Diese sogenannte Beratungsregelung folgt der Erkenntnis, dass ungeborenes menschliches Leben nur mit der Frau und nicht gegen sie geschützt werden kann.

Auch wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist, ihr diesen Unterhalt vorenthält und dadurch den Abbruch der Schwangerschaft bewirkt, begeht eine Straftat (§ 170 Absatz 2 StGB).

Besteht ein Anrecht darauf, die Partnerin oder den Partner zur Schwangerschaftskonfliktberatung zu begleiten?

Wenn beide es wünschen, können Mann und Frau gemeinsam zur Beratung gehen. Ein Recht darauf, den jeweils anderen zu begleiten, hat jedoch keiner von beiden. Ob die Schwangerschaftskonfliktberatung lieber allein oder gemeinsam in Anspruch genommen wird, müssen die Ratsuchenden selbst entscheiden.

Manchen Paaren hilft ein gemeinsamer Beratungstermin, mehr gegenseitiges Verständnis zu entwickeln und so zu einer einvernehmlichen Sichtweise zu kommen. Anderen ist es lieber, sich allein beraten zu lassen, weil sie so ganz offen und unbeeinflusst ansprechen können, was ihnen wichtig ist.

Mit der Bereitschaft, seine Partnerin zur Beratung zu begleiten, kann ein Mann signalisieren, dass er bereit ist, Verantwortung für die Schwangerschaft zu übernehmen und die Frau in allen Fragen zu unterstützen. Möchte sie sich jedoch lieber allein beraten lassen, sollte der Mann diesen Wunsch respektieren. Unabhängig davon steht es auch jedem Mann frei, allein eine Schwangerschaftskonfliktberatung aufzusuchen, um dort Antworten auf seine Fragen zu finden.

Stimmt es, dass jedes zehnte Kind ein "Kuckuckskind" ist?

Nach bisherigem Wissen ist die Behauptung stark übertrieben, jedes zehnte Kind sei nicht das Kind des Mannes, der von der Mutter als leiblicher Vater angegeben wird. Wissenschaftlich abgesicherte Zahlen gibt es hierzu jedoch nicht.

Eine Frau ist stets ganz sicher die Mutter des von ihr geborenen Kindes. Dagegen ist die Vaterschaft eines Mannes Vertrauenssache. Im Jahr 2005 wertete Mark Bellis von der Universität Liverpool insgesamt 35 europäische und US-amerikanische Studien aus, die zwischen 1950 und 2004 der Frage nach dem Anteil der "Kuckuckskinder" nachgegangen waren. Die Daten schwankten stark, im statistischen Durchschnitt ergab sich eine Rate von 3,7 Prozent, was etwa einem von 25 Kindern entspricht. Die Untersuchung ergab zudem, dass keineswegs immer Untreue die Ursache war. In vielen Fällen waren die Kinder in der Übergangsphase zwischen einer alten und einer neuen Partnerschaft gezeugt worden.

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