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Den Schwangerschaftsabbruch bewältigen

Männer im Konflikt

Ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht nur die Beendigung einer Schwangerschaft. Das Geschehen hinterlässt immer auch seelische Spuren.


Frauen tun sich mitunter leichter als Männer, mit jemandem über ihre Sorgen und Wünsche zu reden. Das gilt auch bei einer ungewollten oder zwiespältig empfundenen Schwangerschaft. Frauen müssen sich beraten lassen, wenn sie einen Abbruch vornehmen lassen wollen, und haben auf diese Weise die Gelegenheit für ein verständnisvolles Gespräch.

Es gilt auszuloten, was für das Austragen der Schwangerschaft und für das Leben mit einem Kind sprechen könnte.

Kommt es zu einem Schwangerschaftsabbruch, gilt es, die damit oft verbundenen seelischen Belastungen zu bewältigen. Auch deshalb sollten sich Männer nicht scheuen, die Chance einer Schwangerschaftskonfliktberatung auch für sich zu nutzen.

Gemeinsamer Abschied?

Auch eine ungewollte Schwangerschaft verbindet Mann und Frau auf grundlegende Weise. Das neu entstandene Leben trägt beide zu gleichen Teilen in sich. Wie intensiv diese Verbindung empfunden wird, hängt sicherlich vom Zustand der Beziehung zwischen Mann und Frau ab. Ist sie tragfähig oder krisenhaft? Sind sie verliebt, oder halten sie es für ausgeschlossen, ein Paar zu werden?

Soweit sich beide dazu in der Lage fühlen, hilft es der seelischen Verarbeitung eines Schwangerschaftsabbruchs, ihn gemeinsam und in gegenseitigem Respekt anzugehen. Dabei kann sich die Frage stellen, ob der Mann die Frau zum Schwangerschaftsabbruch begleitet oder nicht. Dann ist es wichtig darüber zu sprechen, was die Frau möchte und was der Mann sich zutraut.

Gemeinsam zum Schwangerschaftsabbruch zu gehen, kann der Frau eine große Hilfe sein und für beide den Abschied erleichtern. Vielleicht aber möchte die Frau lieber allein sein oder von einer anderen Vertrauensperson begleitet werden. Wie auch immer sich die Frau entscheidet, nach dem Eingriff ist es oft gut, wenn der Mann für sie da ist, sie pflegt und versorgt. Gut ist auch, in dieser Zeit einen Freund in der Nähe zu haben.

Den Gefühlen Raum geben

Mag sein, dass durch den Schwangerschaftsabbruch eine Bedrohung der weiteren Lebenspläne verschwindet und man sich befreit fühlt. Doch nicht nur die Frau, auch der Mann schafft damit etwas von sich selbst aus der Welt. Trauergefühle sind deshalb bei Männern keineswegs ungewöhnlich. Vor allem sollten sie ihren Platz haben.

Es kann helfen, Ordnung in die eigenen, oft widerstreitenden Gefühle vor und nach einem Schwangerschaftsabbruch zu bringen, sei es mit Freunden oder in einer Schwangerschaftskonfliktberatung.

Weiterführende Informationen

Beratungsstellensuche

Häufig gestellte Fragen

Haben auch Männer Anspruch auf eine kostenlose Schwangerschaftskonfliktberatung?

Nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz kann sich jede Frau und jeder Mann kostenlos zu Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen Belangen einer Schwangerschaft beraten lassen. Dazu zählen auch Hilfen bei einem Schwangerschaftskonflikt. Die Beratungsstellen unterliegen der Schweigepflicht. Das gilt auch, wenn die Ratsuchenden minderjährig sind. Informationen über Einrichtungen, die Schwangerschaftskonfliktberatung durchführen, halten die Wohlfahrts- und Familienverbände, die Kirchen und Sozial- oder Gesundheitsämter bereit. Ratsuchende können auch über die Beratungsstellensuche auf diesen Internetseiten eine geeignete Beratungsstelle in räumlicher Nähe finden und direkt Kontakt aufnehmen.

Kann eine Frau zu einem Schwangerschaftsabbruch oder zum Austragen einer Schwangerschaft gezwungen werden?

Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, ungeborenes menschliches Leben zu schützen. Schon allein deshalb kann niemand eine Frau zwingen, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. Laut Gesetz macht sich jede Person strafbar (seien es der Ehemann, die Eltern oder andere Dritte), die eine Schwangere mit Gewalt oder durch Drohungen zu einem Abbruch der Schwangerschaft nötigt (§ 240 Absatz 4 Ziffer 2 StGB).

Ebenso wenig können Frauen gezwungen werden, eine Schwangerschaft auszutragen. Zwar hat das ungeborene Kind ein Grundrecht auf Unversehrtheit auch gegenüber seiner Mutter. Deshalb ist ein Schwangerschaftsabbruch nach geltendem Gesetz rechtswidrig, wenn keine medizinische oder kriminologische Indikation vorliegt. Ein Abbruch bleibt jedoch innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis straffrei, wenn die Frau ihn verlangt und sich in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lässt. Diese sogenannte Beratungsregelung folgt der Erkenntnis, dass ungeborenes menschliches Leben nur mit der Frau und nicht gegen sie geschützt werden kann.

Auch wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist, ihr diesen Unterhalt vorenthält und dadurch den Abbruch der Schwangerschaft bewirkt, begeht eine Straftat (§ 170 Absatz 2 StGB).

Besteht ein Anrecht darauf, die Partnerin oder den Partner zur Schwangerschaftskonfliktberatung zu begleiten?

Wenn beide es wünschen, können Mann und Frau gemeinsam zur Beratung gehen. Ein Recht darauf, den jeweils anderen zu begleiten, hat jedoch keiner von beiden. Ob die Schwangerschaftskonfliktberatung lieber allein oder gemeinsam in Anspruch genommen wird, müssen die Ratsuchenden selbst entscheiden.

Manchen Paaren hilft ein gemeinsamer Beratungstermin, mehr gegenseitiges Verständnis zu entwickeln und so zu einer einvernehmlichen Sichtweise zu kommen. Anderen ist es lieber, sich allein beraten zu lassen, weil sie so ganz offen und unbeeinflusst ansprechen können, was ihnen wichtig ist.

Mit der Bereitschaft, seine Partnerin zur Beratung zu begleiten, kann ein Mann signalisieren, dass er bereit ist, Verantwortung für die Schwangerschaft zu übernehmen und die Frau in allen Fragen zu unterstützen. Möchte sie sich jedoch lieber allein beraten lassen, sollte der Mann diesen Wunsch respektieren. Unabhängig davon steht es auch jedem Mann frei, allein eine Schwangerschaftskonfliktberatung aufzusuchen, um dort Antworten auf seine Fragen zu finden.

Wer trägt die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch?

Wird die Schwangerschaft nach der Beratungsregelung in den ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis unterbrochen, muss der Eingriff grundsätzlich von der schwangeren Frau selbst bezahlt werden. Dies gilt nicht für medizinische Vor- und Nachbehandlungen.

Eine finanzielle Unterstützung oder eine Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs nach der Beratungsregelung ist möglich, wenn die Frau kein oder ein sehr geringes Einkommen hat (wirtschaftliche Bedürftigkeit). Zur Feststellung der Bedürftigkeit werden das Einkommen, das Vermögen und die Lebensumstände berücksichtigt. Genauere Auskunft erteilen die anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen.

Die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche, die aufgrund einer medizinischen oder kriminologischen Indikation durchgeführt werden, werden von der Krankenkasse und dem Land übernommen.

Stimmt es, dass jedes zehnte Kind ein "Kuckuckskind" ist?

Nach bisherigem Wissen ist die Behauptung stark übertrieben, jedes zehnte Kind sei nicht das Kind des Mannes, der von der Mutter als leiblicher Vater angegeben wird. Wissenschaftlich abgesicherte Zahlen gibt es hierzu jedoch nicht.

Eine Frau ist stets ganz sicher die Mutter des von ihr geborenen Kindes. Dagegen ist die Vaterschaft eines Mannes Vertrauenssache. Im Jahr 2005 wertete Mark Bellis von der Universität Liverpool insgesamt 35 europäische und US-amerikanische Studien aus, die zwischen 1950 und 2004 der Frage nach dem Anteil der "Kuckuckskinder" nachgegangen waren. Die Daten schwankten stark, im statistischen Durchschnitt ergab sich eine Rate von 3,7 Prozent, was etwa einem von 25 Kindern entspricht. Die Untersuchung ergab zudem, dass keineswegs immer Untreue die Ursache war. In vielen Fällen waren die Kinder in der Übergangsphase zwischen einer alten und einer neuen Partnerschaft gezeugt worden.

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