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Interview: "Ich rate allen, sich nicht auf unversöhnliche Positionen festzulegen"

Porträtfoto: Hildegard Jürgens

Die Beraterin und Familientherapeutin Hildegard Jürgens über die Frage, welche Themen Männer in einer Beratung zum Schwangerschaftskonflikt angehen können.


Wie viele Männer nehmen das Angebot wahr, sich bei einem Schwangerschaftskonflikt beraten zu lassen?

Allein kommen Männer leider nur sehr selten in eine Schwangerschaftskonfliktberatung. In Nordrhein-Westfalen sind es zum Beispiel bei den anerkannten Beratungsstellen etwa ein Prozent der Ratsuchenden. Gemeinsam mit ihrer Partnerin nehmen sie dagegen häufiger an einer Schwangerschaftskonfliktberatung teil. Bei gut einem Fünftel aller Beratungsfälle sind sie dabei.

Welche Themen beschäftigen Männer in einer gemeinsamen Beratung?

Manchmal kommen Männer einfach mit, um das Problem gemeinsam mit der Partnerin durchzustehen. Schwankt die Frau, ob sie das Kind bekommen will oder nicht, ist der Mann häufig der Bedenkenträger. Oft wartet sie auf ein positives Signal von ihm. Dass eine Frau die Schwangerschaft abbrechen will, der Mann das Kind aber unbedingt haben möchte, kommt in der Beratung eher selten vor.

Andere Männer sagen zu ihrer Partnerin: "Entscheide du, ob wir das Kind kriegen oder nicht. Ich trage jede Entscheidung von dir mit." Sie meinen es häufig gut und wundern sich, dass ihre Partnerin dadurch nicht unbedingt an Sicherheit gewinnt. Im Gespräch wird dann häufig deutlich, dass der Mann Schwierigkeiten hat, sich mit der Frage seiner eigenen Vaterschaft auseinanderzusetzen.

In der Beratung geht es dann neben allen möglichen rechtlichen und finanziellen Fragen darum, Klarheit zu schaffen. Was bewegt die Frau, was beschäftigt den Mann? Kann das Kind im Bauch der Frau als ein Ausdruck der gemeinsamen Liebe und Hoffnung verstanden werden? Welche Vorstellungen gibt es vom zukünftigen Lebensweg und von der eigenen Elternschaft? Welche Ängste und Befürchtungen lasten im Moment auf beiden?

Oft ist es sehr befreiend, Wünsche und Bedenken offen ausdrücken zu können.

Sprechen Männer andere Themen an, wenn sie sich allein beraten lassen?

Meiner Erfahrung nachkommen sie näher an ihre ureigenen Fragen heran. Oft ist die Partnerschaft nicht gefestigt, oder es besteht gar keine Beziehung zu der Frau, die dem Mann gerade mitgeteilt hat, dass sie schwanger von ihm ist und noch nicht weiß, wie sie sich entscheidet.

Die meisten Männer werden in einer solchen Situation von starken Ohnmachtsgefühlen bedrängt. Sie wollen in der Regel weder jetzt noch unter diesen Umständen Vater werden und fühlen sich der ungewissen Entscheidung der Frau ausgeliefert. Häufig suchen sie verzweifelt nach Wegen, Einfluss nehmen zu können.

Was kann ein Mann im Schwangerschaftskonflikt tun?

Er kann und sollte gegenüber der Frau seine Gedanken, Wünsche und Befürchtungen äußern. Leben Mann und Frau zusammen, finden Paare meist zu einer Entscheidung, die von beiden getragen werden kann. Ist die Beziehung dagegen zerrüttet, oder kennen sich Mann und Frau kaum, sind einvernehmliche Lösungen schwerer zu finden.

Für den Mann geht es bei einem krisenhaften Verhältnis zur Frau im ersten Schritt oft darum, seine Ohnmacht gegenüber der Entscheidung der Frau zu akzeptieren: Faktisch kann er an der augenblicklichen Situation nichts ändern. Diese Tatsache zu akzeptieren ist oft sehr entlastend. Es vermindert den Druck, unbedingt etwas unternehmen zu müssen.

In weiteren Schritten lässt sich dann leichter daran arbeiten, wie der Mann das Heft des Handelns in die Hand nehmen kann. Auch für den Fall, dass die Frau sich gegen seinen Willen für oder gegen das Kind entscheidet.

Wie kann der Mann ein Handelnder gegenüber einer allein entscheidenden Frau sein?

Zunächst einmal ist es wichtig, die gewissermaßen unfreiwillig entstandene Dreiecksbeziehung Vater-Mutter-Kind zu entflechten. Das ungeborene Kind ist ein eigenständiger Mensch, zu dem auch der Mann vom Augenblick der Zeugung an in einer eigenständigen Beziehung steht. Da die Zeugung ebenso ein Fakt ist wie das Kind, kann die Frage für den Mann zum Beispiel lauten: Wie stelle ich mich unabhängig von der Frau zum Kind?

Ich rate den Männern, sich nicht auf eine unversöhnliche Position festzulegen. Etwa: "Ich zahle zwar Unterhalt, aber ich will weder mit der Frau noch mit dem Kind etwas zu tun haben." Als Beraterin versuche ich deutlich zu machen, dass der Mann viel Zeit hat, sollte sich die Frau für das Kind entscheiden. Bis zur Geburt wird mindestens noch ein halbes Jahr vergehen, in dem er sich selbst eine Antwort auf die Frage geben kann, was für ein Vater er sein möchte.

Auch wenn er sich im Augenblick ohnmächtig fühlt, liegt es doch an ihm zu entscheiden, wie er die Verantwortung für das Kind wahrnimmt und was für ein Vater er dem Kind sein wird. Jenseits von moralischen Verpflichtungen ist er im Verhältnis zu dem Kind ein aktiv Handelnder, selbst wenn er später nur für den Unterhalt des Kindes sorgen sollte.

Was kann er konkret tun?

Er kann sich überlegen, welche Informationen sein Kind auf jeden Fall von ihm bekommen sollte: Etwa ein Foto oder eine Liste von wichtigen medizinischen Daten wie der Blutgruppe oder bekannten Allergien und Erbkrankheiten. Die Bedeutung solcher Dinge ist nicht zu unterschätzen.

Zwar ist und bleibt es eine Tatsache, dass am Ende die Frau und nicht er darüber entscheidet, ob das gemeinsame Kind zur Welt kommt oder nicht. Daran lässt sich nichts ändern. Aber jeder Mann ist ein handelnder Mensch, wenn er sich auf den inneren Entwicklungsprozess seines wie auch immer gearteten Vaterwerdens und Vaterseins einlässt.

Was kann ein Mann tun, wenn die Frau von sich aus sagt: Zahle Unterhalt, aber ansonsten lass mich und das Kind in Ruhe?

Ich rate auch den Frauen in der Beratung, sich nicht auf eine Position festzulegen, die keine Entwicklung mehr erlaubt. Schließlich haben Kinder nicht nur das Recht zu wissen, wer seine Eltern sind. Sie haben auch unabhängig vom Willen etwa der Mutter ein Anrecht auf einen angemessenen Kontakt zum Vater.

Sind die Eltern vollkommen zerstritten, kann der Vater-Kind-Kontakt auch über von beiden Seiten akzeptierten Verbindungspersonen hergestellt werden. Etwa über die Großeltern des Kindes. Alles ist möglich. Da sollte weder die Frau noch der Mann die Tür zuschlagen.

Darüber hinaus sind die Unterhaltzahlungen eines Vaters keineswegs nur von finanzieller Bedeutung. Selbst wenn es keinen Kontakt zwischen Vater und Kind geben sollte, kann das Kind doch mit dem für sein Selbstwertgefühl möglicherweise wichtigen Wissen aufwachsen, dass sein Vater zu seiner Verantwortung steht und jeden Monat an sein Kind denkt.

Hildegard Jürgens, Sozialpädagogin und Familientherapeutin, bietet seit Ende der 80er Jahre im Gesundheitsamt Köln Schwangerschaftskonfliktberatung an.

Beratungsstellensuche

Häufig gestellte Fragen

Haben auch Männer Anspruch auf eine kostenlose Schwangerschaftskonfliktberatung?

Nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz kann sich jede Frau und jeder Mann kostenlos zu Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen Belangen einer Schwangerschaft beraten lassen. Dazu zählen auch Hilfen bei einem Schwangerschaftskonflikt. Die Beratungsstellen unterliegen der Schweigepflicht. Das gilt auch, wenn die Ratsuchenden minderjährig sind. Informationen über Einrichtungen, die Schwangerschaftskonfliktberatung durchführen, halten die Wohlfahrts- und Familienverbände, die Kirchen und Sozial- oder Gesundheitsämter bereit. Ratsuchende können auch über die Beratungsstellensuche auf diesen Internetseiten eine geeignete Beratungsstelle in räumlicher Nähe finden und direkt Kontakt aufnehmen.

Kann eine Frau zu einem Schwangerschaftsabbruch oder zum Austragen einer Schwangerschaft gezwungen werden?

Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, ungeborenes menschliches Leben zu schützen. Schon allein deshalb kann niemand eine Frau zwingen, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. Laut Gesetz macht sich jede Person strafbar (seien es der Ehemann, die Eltern oder andere Dritte), die eine Schwangere mit Gewalt oder durch Drohungen zu einem Abbruch der Schwangerschaft nötigt (§ 240 Absatz 4 Ziffer 2 StGB).

Ebenso wenig können Frauen gezwungen werden, eine Schwangerschaft auszutragen. Zwar hat das ungeborene Kind ein Grundrecht auf Unversehrtheit auch gegenüber seiner Mutter. Deshalb ist ein Schwangerschaftsabbruch nach geltendem Gesetz rechtswidrig, wenn keine medizinische oder kriminologische Indikation vorliegt. Ein Abbruch bleibt jedoch innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis straffrei, wenn die Frau ihn verlangt und sich in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lässt. Diese sogenannte Beratungsregelung folgt der Erkenntnis, dass ungeborenes menschliches Leben nur mit der Frau und nicht gegen sie geschützt werden kann.

Auch wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist, ihr diesen Unterhalt vorenthält und dadurch den Abbruch der Schwangerschaft bewirkt, begeht eine Straftat (§ 170 Absatz 2 StGB).

Besteht ein Anrecht darauf, die Partnerin oder den Partner zur Schwangerschaftskonfliktberatung zu begleiten?

Wenn beide es wünschen, können Mann und Frau gemeinsam zur Beratung gehen. Ein Recht darauf, den jeweils anderen zu begleiten, hat jedoch keiner von beiden. Ob die Schwangerschaftskonfliktberatung lieber allein oder gemeinsam in Anspruch genommen wird, müssen die Ratsuchenden selbst entscheiden.

Manchen Paaren hilft ein gemeinsamer Beratungstermin, mehr gegenseitiges Verständnis zu entwickeln und so zu einer einvernehmlichen Sichtweise zu kommen. Anderen ist es lieber, sich allein beraten zu lassen, weil sie so ganz offen und unbeeinflusst ansprechen können, was ihnen wichtig ist.

Mit der Bereitschaft, seine Partnerin zur Beratung zu begleiten, kann ein Mann signalisieren, dass er bereit ist, Verantwortung für die Schwangerschaft zu übernehmen und die Frau in allen Fragen zu unterstützen. Möchte sie sich jedoch lieber allein beraten lassen, sollte der Mann diesen Wunsch respektieren. Unabhängig davon steht es auch jedem Mann frei, allein eine Schwangerschaftskonfliktberatung aufzusuchen, um dort Antworten auf seine Fragen zu finden.

Stimmt es, dass jedes zehnte Kind ein "Kuckuckskind" ist?

Nach bisherigem Wissen ist die Behauptung stark übertrieben, jedes zehnte Kind sei nicht das Kind des Mannes, der von der Mutter als leiblicher Vater angegeben wird. Wissenschaftlich abgesicherte Zahlen gibt es hierzu jedoch nicht.

Eine Frau ist stets ganz sicher die Mutter des von ihr geborenen Kindes. Dagegen ist die Vaterschaft eines Mannes Vertrauenssache. Im Jahr 2005 wertete Mark Bellis von der Universität Liverpool insgesamt 35 europäische und US-amerikanische Studien aus, die zwischen 1950 und 2004 der Frage nach dem Anteil der "Kuckuckskinder" nachgegangen waren. Die Daten schwankten stark, im statistischen Durchschnitt ergab sich eine Rate von 3,7 Prozent, was etwa einem von 25 Kindern entspricht. Die Untersuchung ergab zudem, dass keineswegs immer Untreue die Ursache war. In vielen Fällen waren die Kinder in der Übergangsphase zwischen einer alten und einer neuen Partnerschaft gezeugt worden.

 
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