Vater werden – häufig gestellte Fragen
Stimmt es, dass heimliche Vaterschaftstests verboten sind?
Im Januar 2005 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die Ergebnisse heimlicher Vaterschaftstests nicht als Beweismittel vor Gericht verwertet werden dürfen. Seit Januar 2010 sind heimliche Vaterschaftstests verboten: Das Gendiagnostik-Gesetz legt fest, dass genetische Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung nur mit Einwilligung der Betroffenen zulässig sind. Wer trotzdem ohne Einwilligung der oder des Sorgeberechtigen und/oder Kindes einen Vaterschaftstest durchführen lässt, kann mit einer Strafe von bis zu 5000 Euro belegt werden.
Bestehen berechtigte Zweifel an der Vaterschaft, kann die Vaterschaftsfeststellung jedoch auch gegen den Willen eines Elternteils gerichtlich angeordnet werden.




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