Vater werden – häufig gestellte Fragen
Haben Väter ein Anrecht auf einen Teilzeit-Arbeitsplatz?
Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf eine Teilzeitstelle, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen (§ 8 Abs. 1 bis 7 TzBfG):
- Das Arbeitsverhältnis besteht bereits länger als sechs Monate.
- Das Unternehmen beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig von der Zahl in der Berufsbildung beschäftigten Personen.
- Es sprechen keine betrieblichen Gründe gegen die Verringerung der Arbeitszeit, wie etwa wesentliche Beeinträchtigungen der Organisation, der Arbeitsabläufe oder der Sicherheit im Betrieb oder unverhältnismäßig hohe Kosten.
- Der Wunsch nach Arbeitszeitverringerung und deren Umfang muss spätestens drei Monate vorher schriftlich oder mündlich angemeldet werden.




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