Schwangerschaftsberatung – häufig gestellte Fragen
An welche Beratungsstelle muss ich mich wenden, wenn ich einen Schwangerschaftsabbruch erwäge?
Wenn ein Schwangerschaftsabbruch erwogen wird, ist eine Beratung durch eine staatlich anerkannte Beratungsstelle immer notwendig. Das kann auch eine ärztliche Praxis mit staatlicher Anerkennung für Schwangerschaftskonfliktberatung sein. Nach der Schwangerschaftskonfliktberatung stellt die Beratungsstelle, die Ärztin oder der Arzt eine Beratungsbescheinigung aus. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung, um die Schwangerschaft bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nach der Empfängnis straffrei abbrechen zu lassen.




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