Schwangerschaftsabbruch – häufig gestellte Fragen
Wer trägt die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch?
Wird die Schwangerschaft nach der Beratungsregelung in den ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis unterbrochen, muss der Eingriff grundsätzlich von der schwangeren Frau selbst bezahlt werden. Dies gilt nicht für medizinische Vor- und Nachbehandlungen.
Eine finanzielle Unterstützung oder eine Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs nach der Beratungsregelung ist möglich, wenn die Frau kein oder ein sehr geringes Einkommen hat (wirtschaftliche Bedürftigkeit). Zur Feststellung der Bedürftigkeit werden das Einkommen, das Vermögen und die Lebensumstände berücksichtigt. Genauere Auskunft erteilen die anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen.
Die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche, die aufgrund einer medizinischen oder kriminologischen Indikation durchgeführt werden, werden von der Krankenkasse und dem Land übernommen.




Und welche Fragen
beschäftigen Sie?
Was ist Ihr aktuelles Thema?
Was brennt Ihnen unter den Nägeln?
Unser Redaktionsteam bemüht
sich, Ihre Fragen rasch zu klären.