Schwangerschaftsabbruch – häufig gestellte Fragen
Kann eine Frau zu einem Schwangerschaftsabbruch oder zum Austragen einer Schwangerschaft gezwungen werden?
Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, ungeborenes menschliches Leben zu schützen. Schon allein deshalb kann niemand eine Frau zwingen, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. Laut Gesetz macht sich jede Person strafbar (seien es der Ehemann, die Eltern oder andere Dritte), die eine Schwangere mit Gewalt oder durch Drohungen zu einem Abbruch der Schwangerschaft nötigt (§ 240 Absatz 4 Ziffer 2 StGB).
Ebenso wenig können Frauen gezwungen werden, eine Schwangerschaft auszutragen. Zwar hat das ungeborene Kind ein Grundrecht auf Unversehrtheit auch gegenüber seiner Mutter. Deshalb ist ein Schwangerschaftsabbruch nach geltendem Gesetz rechtswidrig, wenn keine medizinische oder kriminologische Indikation vorliegt. Ein Abbruch bleibt jedoch innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis straffrei, wenn die Frau ihn verlangt und sich in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lässt. Diese sogenannte Beratungsregelung folgt der Erkenntnis, dass ungeborenes menschliches Leben nur mit der Frau und nicht gegen sie geschützt werden kann.
Auch wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist, ihr diesen Unterhalt vorenthält und dadurch den Abbruch der Schwangerschaft bewirkt, begeht eine Straftat (§ 170 Absatz 2 StGB).




Und welche Fragen
beschäftigen Sie?
Was ist Ihr aktuelles Thema?
Was brennt Ihnen unter den Nägeln?
Unser Redaktionsteam bemüht
sich, Ihre Fragen rasch zu klären.