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Schwangerschaftsabbruch – häufig gestellte Fragen

In welchem Fall ist ein straffreier Schwangerschaftsabbruch auch nach der 12. Schwangerschaftswoche noch möglich?

Ein Schwangerschaftsabbruch nach der 12. Woche nach der Empfängnis ist nur zulässig, wenn die Ärztin oder der Arzt „unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse die körperliche und seelische Gesundheit der Frau bedroht sieht und diese Gefahr nicht auf andere für die Frau zumutbare Weise abgewendet werden kann.“

Bei dieser sogenannten medizinischen Indikation setzt der Gesetzgeber keine zeitlichen Grenzen für die Zulässigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs. Nach der 16. Schwangerschaftswoche kann ein Abbruch jedoch nur noch durch Einleitung der Geburt vorgenommen werden. Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto höhere Anforderungen werden daher an die medizinische Indikation für einen Abbruch gestellt. Dies gilt insbesondere ab der 22. bis 24. Schwangerschaftswoche, denn ab diesem Zeitpunkt könnte das Kind außerhalb des Mutterleibs lebensfähig sein.

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