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Familie und Beruf – häufig gestellte Fragen

Kann ich Überstunden ablehnen, um mehr bei meiner Familie zu sein?

Ob tariflich geregelt oder persönlich ausgehandelt: In den meisten Arbeitsverträgen stehen verbindliche Vereinbarungen über den Umgang mit der sogenannten Mehrarbeit. Dort ist festgehalten, in welchem Umfang Überstunden zu leisten sind, wie sie zu vergüten oder mit Freizeit auszugleichen sind.

Arbeitgeber haben grundsätzlich ein Anrecht darauf, dass ihre Beschäftigten Überstunden leisten. Dafür müssen allerdings betriebliche Gründe vorliegen, wie etwa unvorhergesehene Liefertermine. Wer in diesem Rahmen angeordnete Überstunden verweigert, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Überstunden dürfen allerdings nicht zum Dauerzustand werden. Das käme einer ständigen Verlängerung der normalen Arbeitszeit gleich. Von Ausnahmen abgesehen liegt die gesetzliche Höchstarbeitszeit bei 48 Stunden wöchentlich. Folglich gelten pauschale Klauseln im Arbeitsvertrag, nach denen mit dem Grundgehalt sämtliche Überstunden abgegolten sind, nur im Rahmen von 48 Arbeitsstunden pro Woche.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Bei Unklarheit der Vertragslage oder Unstimmigkeiten ist es ratsam, den Betriebs- oder Personalrat zu befragen oder sich anderenorts arbeitsrechtlich beraten zu lassen.

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