. .

Beratungsthemen

Schwangerschaftskonflikt

Nicht jede Frau ist glücklich über die Nachricht, schwanger zu sein. Haben Schwangere und ihre Partner Zweifel hinsichtlich einer Zukunft mit Kind, hilft die Schwangerschaftskonfliktberatung, eine gewissenhafte Entscheidung zu treffen.


Frauen und Paare, die mit einer ungewollten Schwangerschaft konfrontiert sind, müssen eine Antwort auf die Frage finden, ob sie ihr Leben mit Kind gestalten wollen. Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist ein Angebot an Ratsuchende, die diese Entscheidung treffen müssen. In der Beratung erhalten sie alle Informationen und Unterstützung, um eine eigenverantwortliche und gewissenhafte Antwort zu finden. Die Beratung bietet den Schwangeren wie auch ihren Partnern Gelegenheit, über Sorgen und Befürchtungen zu sprechen. Sie zeigt zum einen Möglichkeiten und Hilfsangebote auf, die das Fortsetzen der Schwangerschaft erleichtern können. Zum anderen werden neben biologisch-medizinischen, rechtlichen, und finanziellen Informationen auch Methoden und mögliche Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs erläutert.

Zieht eine schwangere Frau eine Schwangerschaftsunterbrechung in Betracht, erhält sie im Anschluss an die Schwangerschaftskonfliktberatung in einer anerkannten Beratungsstelle eine Beratungsbescheinigung. Diese ist Voraussetzung, um zwar rechtswidrig, aber dennoch straffrei die Schwangerschaft abzubrechen.

Inhalt und Durchführung der Schwangerschaftskonfliktberatung sind im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt. Die Beraterinnen und Berater unterliegen der Schweigepflicht. Sie sind angehalten, die Beratung ergebnisoffen zu führen und die Schwangere nicht zu einer Entscheidung zu drängen.

Beratungsstellensuche

Link zur Beratungsstellensuche

Gesetzliche Grundlagen der Schwangerschaftsberatung

Verschiedene Gesetze stellen die Grundlage für die Schwangerschafts(konflikt)beratung dar. Hier sind die entsprechenden Gesetzestexte zu finden. mehr...


 
496