Beratungsthemen
Schwangere, Alleinerziehende und Eltern müssen oftmals genau mit ihrem Geld rechnen. Denn mit der Geburt eines Kindes fällt meist ein Gehalt zumindest vorübergehend weg. Insbesondere Alleinerziehende können nach der Geburt unter Umständen zunächst keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, weil es an Betreuungsmöglichkeiten fehlt. Um die Existenzgrundlage zu sichern und einen möglichen Schwangerschaftskonflikt zu vermeiden, stehen Schwangeren und Eltern verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung. Zu den Hilfsangeboten zählen:
- gesetzliche Leistungen wie Kindergeld oder Elterngeld,
- öffentliche Hilfen wie Mittel aus der "Bundesstiftung Mutter und Kind"
- sowie kirchliche Hilfen aus Stiftungen, Hilfsfonds und Spenden.
Welche finanziellen Hilfen in Anspruch genommen werden können, richtet sich nach der speziellen Lebenssituation Ratsuchender. So gibt es im Rahmen der Sozialhilfe oder des Arbeitslosengelds II (ALG II) finanzielle Unterstützung, die bereits während der Schwangerschaft zum Tragen kommen kann. Schwangere, die sich in der Ausbildung befinden oder die Sozialhilfe oder ALG II beziehen, können beispielsweise eine Pauschale für Schwangerschaftsbekleidung oder für die Erstausstattung beantragen.
In der Schwangerschaftsberatung werden Ratsuchende über Hilfen aufgeklärt, die ihnen in ihrer speziellen Lebenssituation zustehen. Bei Bedarf erhalten sie auch praktische Unterstützung im Beantragen dieser finanziellen Mittel.



