Beratungsthemen
Wer sehr jung schwanger wird, steht meist vor vielen Problemen. Auch für die Eltern minderjähriger Schwangerer tun sich zahlreiche Fragen auf. Die Beraterinnen und Berater in einer Schwangerschaftsberatungsstelle kümmern sich um die Belange der jungen Schwangeren und stehen auch dem Vater des Kindes sowie den Eltern des jungen Paares zur Verfügung. Auch gemeinsame Gespräche mit allen Betroffenen sind möglich und können hilfreich sein.
Zur eigenen Entscheidung finden
Junge Frauen und Paare, die Angst vor einem Gespräch mit den eigenen Eltern haben oder aus anderen Gründen zunächst den Rat einer neutralen erwachsenen Person wünschen, finden in der Beratungsstelle Verständnis und kompetenten Rat. Die Beraterinnen und Berater unterliegen der Schweigepflicht und dürfen den Eltern der Schwangeren und ihres Partners keine Auskunft erteilen, wenn dies nicht gewünscht wird. Offene Gespräche helfen, eine verantwortungsvolle Einstellung zum Fortgang der Schwangerschaft zu finden. Die Beratung informiert außerdem über finanzielle und soziale Hilfen.
Beratung im Schwangerschaftskonflikt
Zieht die junge Frau einen Schwangerschaftsabbruch in Betracht, wird ihr nach einer Schwangerschaftskonfliktberatung in einer anerkannten Beratungsstelle eine Beratungsbescheinigung ausgestellt. Diese Bescheinigung muss dann der ausführenden Ärztin oder dem Arzt vorgelegt werden und ist Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch.
Je nach Alter der jungen Frau benötigt sie zusätzlich die Einverständniserklärung ihrer Eltern. Dabei geht die Rechtsprechung davon aus, dass junge Frauen im Alter von 16 bis 18 die Tragweite einer solchen Entscheidung begreifen können ("Einwilligungsfähigkeit"). Bei Mädchen im Alter zwischen 14 und 16 Jahren prüft die behandelnde Ärztin oder der Arzt, ob sie „einwilligungsfähig“ sind und entscheidet dann, ob die Eltern dem Abbruch zustimmen müssen oder nicht. Bei Mädchen unter 14 Jahren ist die Einwilligung der Eltern (oder der gesetzlichen Vertreter des Mädchens) in der Regel notwendig.
Wissenswertes für Eltern von minderjährigen Schwangeren
Die Schwangerschaft einer Minderjährigen muss keine Katastrophe bedeuten. Minderjährige Mütter können durchaus den angestrebten Schulabschluss oder eine Ausbildung machen. Dies gilt auch für junge Väter. Die (Groß-)Eltern müssen auch nicht befürchten, ständig bei der Erziehung und Betreuung ihres Enkelkinds gefordert zu sein. Bei Sorgen und Zweifeln können sie sich ebenfalls an eine Schwangerschaftsberatungsstelle wenden. Sie informiert zudem über alle Möglichkeiten und Rechte minderjähriger Eltern und ihrer Erziehungsberechtigten.
Weiterführende Informationen
Das Portal „Schwanger unter 20“ richtet sich an junge werdende Eltern. Hier gibt es umfassende Informationen rund um Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit dem Kind.



