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Was kann ich besprechen? Themen der Beratung

In Schwangerschaftsberatungsstellen können Sie sich zu allen Fragen rund um Schwangerschaft und Familienplanung kostenfrei und auf Wunsch anonym beraten lassen (siehe auch „Anspruch auf Beratung“). Bei schwierigen Themen kann im Rahmen der Beratung außerdem der Rat externer Fachleute eingeholt werden, etwa bei rechtlichen oder medizinischen Problemen oder bei Erziehungsfragen. So ist gewährleistet, dass Sie optimal beraten werden.

Haben Sie Fragen zur Verhütung und zu Verhütungsmitteln? Oder beschäftigt Sie die Frage, ob oder wann Sie eine Familie gründen möchten? In einer Beratungsstelle werden Sie kompetent informiert und beraten. Bei einer Sexualberatung können Sie in einem geschützten Rahmen über Ihre Sexualität sprechen. Fragen zum Körper, zur sexuellen Orientierung, sexuelle Schwierigkeiten wie Lustlosigkeit oder Erektionsprobleme, aber auch sexuelle Gewalterfahrungen können Thema sein. Auch bei Fragen zur Sexualität während und nach einer Schwangerschaft, in den Wechseljahren oder nach der Menopause kann die Beratung eine Hilfe sein.

Sie sind ungeplant oder ungewollt schwanger und wissen nicht, wie es weitergehen soll? Sie haben Zweifel, ob Sie das Kind austragen können oder wollen? Die Schwangerschaftskonfliktberatung hilft Ihnen, die Situation zu klären, und informiert Sie über soziale und finanzielle Hilfen für Schwangere und junge Mütter. Wenn Sie es wünschen, werden Sie zu den rechtlichen Fragen, Kosten sowie Methoden und Risiken eines Schwangerschaftsabbruchs beraten. Außerdem erhalten Sie auf Wunsch auch Informationen zur sogenannten Vertraulichen Geburt und dazu, wie Sie das Kind zur Adoption freigeben können, wenn Sie es austragen möchten, sich aber nicht in der Lage fühlen, es großzuziehen.

Wer einen Schwangerschaftsabbruch in Betracht zieht, muss eine Schwangerschaftskonfliktberatung durch eine dafür anerkannte Beratungsstelle wahrnehmen. Dort wird auch der Beratungsschein ausgestellt, der Voraussetzung dafür ist, die Schwangerschaft straffrei abbrechen zu können. Auch als Mann, dessen Partnerin ungeplant schwanger ist,  können Sie im Fall eines Schwangerschaftskonflikts eine Beratung in Anspruch nehmen.

Sie sind schwanger und haben eine Menge Fragen – zur Schwangerschaft, den Vorsorgeuntersuchungen, zur Geburt oder der ersten Zeit mit Kind? Vielleicht suchen Sie auch nach einer Hebamme. Oder es bedrücken Sie Probleme im Zusammenhang mit der Schwangerschaft. Sie haben das Recht, kostenfrei und auf Wunsch anonym eine Schwangerschaftsberatung in Anspruch zu nehmen. Das gilt auch für Männer, die Fragen zur Schwangerschaft Ihrer Partnerin haben.

Insbesondere in schwierigen Lebenslagen kann Beratung eine große Unterstützung sein. Wenn Sie Sorge haben, das Kind nicht angemessen versorgen zu können, alleinstehend sind oder in einer schwierigen Partnerschaft leben, sich überfordert oder traurig fühlen, erhalten Sie in einer Schwangerschaftsberatungsstelle Rat und Hilfe.

Viele Eltern, die sich um die Gesundheit ihres noch ungeborenen Kindes sorgen, nehmen in der Schwangerschaft pränataldiagnostische Untersuchungen in Anspruch. Sie können Hinweise auf Chromosomenstörungen, Fehlbildungen und erblich bedingte Erkrankungen des Kindes geben. Aber wie sicher sind die Testergebnisse? Und was bedeutet ein „auffälliger Befund“?

Wenn Sie unsicher sind, ob die Untersuchungen für Sie sinnvoll sind, können Sie sich in einer Schwangerschaftsberatungsstelle zu den Vor- und Nachteilen der Pränataldiagnostik beraten lassen. Ergibt eine Untersuchung einen auffälligen Befund, haben Sie ebenfalls Anspruch auf psychosoziale Beratung. Sie kann Ihnen helfen, die schwierige Situation zu bewältigen, und Sie über ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Angebote der Frühförderung für das Kind sowie Selbsthilfegruppen informieren.

Nach einem auffälligen Befund kann auch eine humangenetische Beratung sinnvoll sein. In der Beratungsstelle erhalten Sie dann Auskunft zum Ablauf, den Voraussetzungen und Methoden einer genetischen Beratung oder Untersuchung sowie Adressen von humangenetischen Beratungsstellen.

Eine humangenetische Beratung kann vor einer Schwangerschaft sinnvoll sein, etwa wenn Sie, Ihr Partner oder ein Familienangehöriger eine vererbbare Krankheit haben. Manchmal kommt sie auch während einer Schwangerschaft in Betracht, zum Beispiel, wenn eine pränataldiagnostische Untersuchung einen Hinweis auf eine genetische Störung des ungeborenen Kindes ergeben hat.

Die humangenetische Beratung selbst wird in der Regel von speziell hierfür qualifizierten Ärztinnen und Ärzten durchgeführt. In der Schwangerschaftsberatung können Sie sich vorab darüber informieren, wann eine solche Beratung nötig oder sinnvoll ist. Hier bekommen Sie auch Informationen zum Ablauf, den Voraussetzungen und Methoden sowie Adressen von humangenetischen Beratungsstellen. Die Schwangerschaftsberatung kann Ihnen helfen, eine Entscheidung für oder gegen die genetische Beratung zu treffen.

Wenn Sie sich ein Kind wünschen, die erhoffte Schwangerschaft aber auf sich warten lässt, stellen sich schnell viele Fragen: Haben wir etwas falsch gemacht? Sollen wir eine Kinderwunsch-Behandlung versuchen? Können wir uns ein Leben ohne ein eigenes Kind vorstellen? Die Beratung informiert Sie über mögliche Ursachen von Fruchtbarkeitsstörungen, über Risikofaktoren für Ihre Fruchtbarkeit und über die Methoden und Kosten einer künstlichen Befruchtung sowie Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung. Hier erhalten Sie auch seelische Unterstützung in einer Krisensituation oder bei Paarkonflikten.

Bleibt Ihr Wunsch nach einem eigenen Kind unerfüllt, können Sie sich zu anderen Möglichkeiten der Familiengründung wie Adoption oder Pflegschaft beraten lassen. Bei Bedarf kann die Beratungsstelle Ihnen auch Kontakt zu einer psychologischen Beratung oder zu Selbsthilfegruppen vermitteln.

Ist das Geld knapp, haben schwangere Frauen und Familien Anspruch auf finanzielle Hilfen. Sie sollen die Existenzgrundlage sichern und ihnen ermöglichen, die Schwangerschaft fortzusetzen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Zuschüsse aus der „Bundesstiftung Mutter und Kind“, kirchliche Gelder oder Mittel aus Stiftungen und Hilfsfonds gewährt werden, zum Beispiel für die Erstausstattung des Babys, für Haushalt und Wohnung oder die Betreuung des Säuglings. Darüber hinaus gibt es das Kindergeld und gegebenenfalls auch Mutterschafts- und Elterngeld.

Die Schwangerschaftsberatung informiert Sie, worauf Sie Anspruch haben, und unterstützt Sie bei der Antragstellung. Sie kann Ihnen außerdem bei der Suche nach einer Wohnung, einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder bei deren Erhalt helfen.

In der Schwangerschaft und nach der Geburt sind Partnerschaftskonflikte nicht selten. Manchmal ist die Schwangerschaft selbst die Ursache, manchmal bringt sie auch bereits bestehende, unbearbeitete Probleme ans Licht oder verschärft sie. Vielleicht war der Kinderwunsch unterschiedlich stark, vielleicht gehen die Vorstellungen über das Leben mit Kind sehr auseinander. Auch unterschiedliche sexuelle Bedürfnisse können in dieser Zeit zum Problem werden.

Eine professionelle Beratung kann Ihnen helfen, die Ursachen zu klären und Lösungen zu finden. Je nach Konfliktlage können auch weitere Fachleute, etwa zu medizinischen Fragen, hinzugezogen werden.

In Deutschland erlebt ungefähr jede vierte Frau irgendwann in ihrem Leben häusliche Gewalt. Damit ist Gewalt gemeint, die in Partnerschaften stattfindet. Häusliche Gewalt kann viele Formen haben und äußert sich nicht nur in körperlichen oder sexuellen Übergriffen. Vielleicht wird eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner gedemütigt oder bedroht, vielleicht hindert ihr Partner sie daran, das Haus zu verlassen, oder er unterbindet ihre Kontakte zu Freundinnen und Freunden.

Von häuslicher Gewalt sind Frauen quer durch alle Schichten, unabhängig von Bildung oder Einkommen betroffen. Oft kommt es zu Gewalt, wenn sich im Leben viel auf einmal verändert oder die Familie plötzlich vor großen Problemen steht. So ein Moment kann auch eine Schwangerschaft sein.

Erlebt eine Frau in der Schwangerschaft durch ihren Partner oder einen anderen Menschen Gewalt, kann das erhebliche gesundheitliche Auswirkungen auf Mutter und Kind haben. Fehl- oder Frühgeburten sind häufiger, wenn Schwangere körperlich oder seelisch misshandelt werden.

Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Leben ohne Gewalt. Wenn Sie betroffen sind, kann eine Beratungsstelle Ihnen helfen, Auswege zu finden, um sich selbst und Ihr Kind zu schützen.

Außerdem gibt es verschiedene bundesweite Hilfsangebote. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet rund um die Uhr kostenlose, anonyme, vertrauliche, barrierefreie, mehrsprachige Beratung per Telefon, Email oder im Chat. Bei Bedarf kann an geeignete Unterstützungseinrichtungen vor Ort vermittelt werden: 08000 – 116 016. Hilfsangebote vor Ort sind beim Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe zu finden, oder bei der Bundesvernetzungsstelle der Frauenhäuser.

Schwanger – und nun? Wie wird das neue Leben mit Baby sein? Was kommt finanziell auf dich zu? Woher bekommst du Unterstützung? Und was tun, wenn es Probleme mit den Eltern gibt? Viele Fragen stürmen auf dich als werdende Mutter oder werdender Vater ein.

In der Beratungsstelle findet ihr Verständnis, Informationen und Hilfe. Dort könnt ihr Sorgen und Unsicherheiten ansprechen oder ganz praktische Fragen zu Schwangerschaft und Geburt stellen. Ihr erhaltet auch Unterstützung beim Umgang mit Ämtern oder bei Anträgen auf finanzielle Hilfen. Die Beraterinnen und Berater unterliegen der Schweigepflicht. Das heißt, sie dürfen euren Eltern nur Auskunft geben, wenn ihr dem zustimmt.

Wenn du als junge Frau dich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidest, ist eine Schwangerschaftskonfliktberatung durch eine anerkannte Beratungsstelle verpflichtend. Hier erhält man einen sogenannten Beratungsschein, der für einen straffreien Abbruch bis zur zwölften Woche vorgeschrieben ist.

Für Eltern, die ein krankes oder behindertes Kind erwarten oder im Alltag mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind besonders herausgefordert sind, gibt es viele Hilfsangebote. Schon während der Schwangerschaft haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung. Oft sind neben der üblichen Schwangerschaftsvorsorge zusätzliche Untersuchungen nötig, um die Beeinträchtigung des Kindes genauer abzuklären. Mit all den Fragen, die Sie jetzt vielleicht bewegen, können Sie sich jederzeit an Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Hebamme wenden. Auf Wunsch können Sie auch kostenfrei eine psychosoziale Beratung in Anspruch nehmen. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Sorgen und Ängste anzusprechen und sich über die finanziellen und rechtlichen Hilfen zu informieren, die Ihnen gesetzlich zustehen. Außerdem werden Sie zu Betreuungs- und Fördermöglichkeiten beraten und erhalten Kontaktadressen von Selbsthilfegruppen für Eltern, die in der gleichen Situation sind wie Sie.

Stand: 23.04.2019
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