Welche Beratungsart für Ratsuchende jeweils angemessen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein entscheidender Aspekt bei der Auswahl der Beratungsart ist das Beratungsanliegen. Manche Ratsuchende brauchen beispielsweise nur eine Information, manche suchen den Kontakt zu Gleichgesinnten, und wiederum andere benötigen eine intensive persönliche Beratung. Doch neben dem Anliegen spielt auch die Persönlichkeit der / des Ratsuchenden eine Rolle: Der Weg in die Beratungsstelle scheint für manche Menschen erst einmal unüberwindbar. Sie sorgen sich um ihre Anonymität oder haben Vorbehalte, mit einem ihnen fremden Menschen über ihre Probleme zu sprechen. Für sie ist es besser, erst den anonymeren Weg zu wählen und sich nach einiger Zeit, wenn sie Vertrauen aufgebaut haben, auch persönlich beraten zu lassen. Andere dagegen suchen gerade den persönlichen Kontakt. Und schließlich wirken sich auch körperliche Beeinträchtigungen wie Gehörlosigkeit oder Gehbehinderungen sowie die räumliche Entfernung zu einer Beratungsstelle auf die Auswahl der Beratungsart aus.
Intensiv und individuell: Das persönliche Beratungsgespräch
Grundsätzlich steht das persönliche Beratungsgespräch allen Frauen und Männern offen, die sich rund um das Thema Schwangerschaft und Verhütung informieren wollen, seien es werdende Eltern oder Menschen, die einen Kinderwunsch hegen oder sicher verhüten wollen. Das persönliche Gespräch bietet die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Aufklärung zu erhalten und Rat einzuholen. Wer komplexe oder sehr persönliche Themen ansprechen möchte, trifft im Beratungsgespräch auf Beraterinnen und Berater, die individuell auf die jeweilige Situation eingehen. In einigen Beratungsstellen besteht zudem die Möglichkeit einer medizinischen Untersuchung und Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt, um spezielle Fragen zu klären.
Frauen und Paare, die unschlüssig sind, ob sie eine Schwangerschaft fortführen sollen, finden im persönlichen Beratungsgespräch den nötigen Raum, über ihre Sorgen, Nöte und Zweifel zu sprechen. Die Beraterin / der Berater kann dann unterschiedliche Lösungsansätze aufzeigen und Entscheidungshilfen anbieten. Auch praktische Unterstützung - etwa bei der Beantragung finanzieller Hilfen - wird geboten.
Für Schwangere, die einen Schwangerschaftsabbruch in Betracht ziehen oder durchführen lassen wollen, ist das persönliche Gespräch in einer für die Schwangerschaftskonfliktberatung anerkannten Beratungsstelle verpflichtend. Denn nur dort erhalten sie die gesetzlich vorgeschriebene Beratungsbescheinigung.
Schriftlich: Die Beratung im Internet
In der Internetberatung via E-Mail, Chats oder Diskussionsforen fehlt der persönliche Kontakt zu einer Beraterin / einem Berater. Dadurch ist die Internetberatung anonymer. Die Ratsuchenden können selbst entscheiden, welche Informationen sie über sich mitteilen, ob etwa Alter, Geschlecht oder kultureller Hintergrund der Beraterin / dem Berater und den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern verborgen bleiben sollen. Die erhöhte Anonymität kann für Ratsuchende hilfreich sein, die sich scheuen, persönlichen Kontakt zu einer Beraterin / einem Berater aufzunehmen. Auch die Befürchtung, etwa von Nachbarn oder Bekannten auf dem Weg zu einer Beratungsstelle gesehen zu werden, kann ein Grund sein, die Internetberatung vorzuziehen.
Die Beratung im Internet bietet sich auch für Menschen an, für die zum Beispiel aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung der Weg zur nächsten Beratungsstelle ein Problem wäre.
Ratsuchende, die den Kontakt zu Menschen mit ähnlichen Problemen suchen oder deren Rat bevorzugen, können Gruppenchats und Diskussionsforen nutzen. Hier bringen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Erfahrungen und Ideen ein. Ratsuchende erfahren in Chats und Foren oftmals Zuspruch und Solidarität.
Die Beratung über das Internet hilft, Hemmungen hinsichtlich einer Beratung abzubauen. Sie liefert Informationen und Aufklärung. Die Internetberatung kann auch der Einstieg in ein persönliches Beratungsgespräch sein – ersetzen kann sie ein solches Gespräch nicht. Eine Beratungsbescheinigung zum Schwangerschaftsabbruch wird nach einer Beratung über das Internet nicht ausgestellt.
Anonym und doch persönlich: Telefonberatung
Ähnlich anonym, aber etwas persönlicher als die Beratung über das Internet ist die telefonische Beratung. Auch hier können Ratsuchende selbst entscheiden, was die Beraterin / der Berater über sie erfährt. Ratsuchende in einer akuten Krise erfahren jedoch beim telefonischen Beratungsgespräch unmittelbar Anteilnahme und Ermutigung. Sie müssen nicht auf eine Antwort warten, wie dies bei der Online-Beratung der Fall ist.
Telefonberatung kann auch unabhängig von einer Krisensituation in Anspruch genommen werden. Wer aufgrund von Vorbehalten oder körperlichen Beeinträchtigungen kein persönliches Beratungsgespräch in Anspruch nehmen möchte, findet auch bei der Telefonberatung ausgebildete Beraterinnen und Berater. Ratsuchende, die eine Telefonberatung häufiger in Anspruch nehmen, müssen unter Umständen mit unterschiedlichen Beraterinnen und Beratern vorlieb nehmen. Die Beratung via Telefon kann jedoch auch den Weg für ein persönliches Beratungsgespräch ebnen.
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Häufig gestellte Fragen
Sind persönliche Beratungsgespräche anonym?
Die Beraterinnen und Berater einer Beratungsstelle sind zwar verpflichtet, Beratungsgespräche schriftlich zu dokumentieren. Dabei wird jedoch nicht aufgezeichnet, wer welche Beratung in Anspruch genommen hat.
Das Dokumentieren der Beratungsgespräche dient allein der Qualitätssicherung. Anhand solcher Dokumentationen überprüft die zuständige Behörde, ob die Beratungsstelle die gesetzlichen Anforderungen einer anerkannten Beratungsstelle erfüllt. Die Anonymität der Ratsuchenden bleibt jedoch in jedem Fall gewahrt.


