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Die persönliche Beratung

Bei der Bewältigung problematischer Lebenslagen bietet die persönliche Beratung Hilfe. In den Beratungsgesprächen steht die Stärkung und Unterstützung der Eigenkompetenz Ratsuchender im Vordergrund.


  

Die persönliche Beratung findet im direkten Gespräch mit der Beraterin oder dem Berater in einer Beratungsstelle statt. Dabei können Ratsuchende gegenüber der Beraterin oder dem Berater anonym bleiben, sie müssen nicht ihren Namen nennen. Durch den persönlichen Kontakt ist jedoch ein gegenseitiges Kennenlernen möglich. Dies ist die optimale Voraussetzung für eine angemessene Beratung und Aufklärung. Die auf die Person abgestimmte Beratung unterstützt Ratsuchende dabei, eigene situationsgerechte Entscheidungen zu treffen.

 

Besonderheiten der persönlichen Beratung

Ein großer Vorteil der persönlichen Beratung ist die unmittelbare Erfahrung menschlicher Zuwendung. Die Beraterin oder der Berater nimmt sich der Situation einfühlsam an. Ratsuchende, die zum Beispiel unsicher sind, ob sie ein Kind bekommen wollen, haben Gelegenheit, über ihre Bedenken, Zweifel und Nöte zu sprechen. Der persönliche Kontakt zu einer Beraterin oder einem Berater mit entsprechender Qualifikation vermittelt Ratsuchenden die Zuversicht, dass sie ihre Situation nicht alleine bewältigen müssen.

Eine weitere Besonderheit der persönlichen Beratung ist die Möglichkeit, unmittelbar Rückfragen zu stellen und damit Missverständnisse zu vermeiden oder umgehend zu beseitigen. Vor allem hilft die Beratung, Ruhe in die Situation zu bringen und mit ein wenig Abstand die Dinge noch einmal aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten und zu bewerten, um tragfähige Lösungen zu finden. Ratsuchende erhalten je nach Problemlage auch praktische Hilfe, beispielsweise bei der Wohnungssuche.

Ratsuchende können die persönliche Beratung alleine, als Paar oder mit Angehörigen in Anspruch nehmen.

 

Der Umfang der persönlichen Beratung

Die persönliche Beratung kann je nach Problemlage unterschiedlich lange dauern. Erscheint den Beteiligten ein erstes Gespräch nicht ausreichend, können weitere Beratungsgespräche vereinbart werden. Wie viele Treffen stattfinden, richtet sich nach der Notwendigkeit.

Persönliche Beratung steht Ratsuchenden auch noch nach der Geburt eines Kindes oder nach einer Schwangerschaftsunterbrechung als Nachbetreuung zu.

 

Häufig gestellte Fragen

Wird schriftlich dokumentiert und damit für Dritte nachvollziehbar, dass ich ein persönliches Beratungsgespräch in Anspruch genommen habe?

Die Beraterinnen und Berater einer Beratungsstelle sind verpflichtet, das Beratungsgespräch schriftlich zu dokumentieren. Dabei wird jedoch nicht aufgezeichnet, wer die Beratung in Anspruch genommen hat. Das Dokumentieren der Beratungsgespräche dient der Qualitätssicherung. Anhand solcher Dokumentationen überprüft die zuständige Behörde, ob die Beratungsstelle die gesetzlichen Anforderungen einer anerkannten Beratungsstelle erfüllt. Die Anonymität der oder des Ratsuchenden bleibt jedoch in jedem Fall gewahrt.

 
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