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Die Bundesstiftung Mutter und Kind: Direkthilfe in Notlagen

Seit über zwei Jahrzehnten bietet die Bundesstiftung Mutter und Kind zügige und unbürokratische Hilfe für Schwangere in einer finanziellen Notlage.


Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ wurde 1984 ins Leben gerufen. Ihr Ziel ist die direkte und unproblematische materielle Hilfe für schwangere Frauen in Notlagen. Damit soll ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft und die Betreuung des Kleinkindes erleichtert werden. Rechtliche Grundlage der Stiftung ist das Gesetz über die Bundesstiftung Mutter und Kind in der Fassung vom 19. März 1993 (BGBl. I S. 406), zuletzt geändert am 21. September 1997 (BGBl. I S. 2390).

Die Stiftung in Zahlen

Im Durchschnitt erhalten rund 150.000 Frauen pro Jahr – etwas mehr als jede fünfte Schwangere – finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung, zum Beispiel für Haushalts- und Wohnungsbedarf, Erstausstattung des Säuglings und Kinderbetreuung. In besonderen Fällen wird eine längere Unterstützung gewährt, die bis zum dritten Lebensjahr des Kindes dauern kann. Höhe und Dauer der Unterstützung richten sich im Einzelfall nach den persönlichen Verhältnissen der Schwangeren, aber auch danach, wie viele Anträge der Stiftung jeweils vorliegen. Für die Bundesstiftung werden jährlich mindestens 92 Millionen Euro vom Bund bereitgestellt, im Jahr 2009 wurden die Finanzmittel der Bundesstiftung wegen des gestiegenen Bedarfs auf rund 97 Millionen Euro erhöht. Die Mittel werden an die Landesstiftungen für Frauen und Familien in Not und andere zentrale Einrichtungen in den Bundesländern vergeben. Diese entscheiden über die Anträge. In Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen helfen die Landesstiftungen auch mit eigenen Stiftungsmitteln.

Voraussetzungen für finanzielle Unterstützung

Mittel der Bundesstiftung können nur beantragt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Nachzuweisen sind:

  • eine persönliche finanzielle Notlage,
  • die bestehende Schwangerschaft (durch den Mutterpass oder ein Schwangerschafts-Attest),
  • eine Beratung durch eine Schwangerschaftsberatungsstelle,
  • ein Antrag auf Hilfe durch die Bundesstiftung vor der Entbindung. Zuständig für die Antragstellung ist die jeweilige Beratungsstelle,
  • der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland. 

Zuschüsse aus der Bundesstiftung werden nur gewährt, wenn andere Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder Sozialhilfe nicht ausreichen oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können. Die Zuschüsse werden nicht auf andere Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe) angerechnet.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Mittel aus der Bundesstiftung. 

Antragstellung

Um Leistungen zu erhalten, müssen sich Frauen an eine Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort wenden. Denn nur die Beratungsstellen sind berechtigt, den Antrag an die Bundesstiftung zu stellen. Nach Prüfung der Notlage entscheidet die Schwangerschaftsberatungsstelle oder die zuständige Landesstiftung für Familie, Mutter und Kind über den Antrag. Wichtig ist, dass die Leistungen möglichst frühzeitig und in jedem Fall vor der Geburt des Kindes beantragt werden.

Örtliche Schwangerschaftsberatungsstellen können über die Beratungsstellensuche rechts oben auf dieser Seite oder im Telefonbuch gefunden werden: zum Beispiel unter Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk, donum vitae, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Pro Familia, Sozialdienst katholischer Frauen oder bei der Stadt- oder Landkreisverwaltung.

Die Geschäftsstelle der Bundesstiftung befindet sich im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Glinkastraße 24, 10117 Berlin. Servicetelefon Montag bis Donnerstag von 9 bis 18 Uhr: 0180 / 1 90 70 50 (3,9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz). Zum E-Mail-Kontaktformular

Weiterführende Informationen

Beratungsstellensuche

Link zur Beratungsstellensuche

Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” unterstützt schwangere Frauen in Notlagen, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern.

 
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